Betreff
Ausbau Horstmannstraße (53014-0904) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 108, Kennwort: " Im Lied-Süd - Teil A" I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger II. Festlegung der Herstellungsmerkmale III. Satzung über die Herstellungsmerkmale
Vorlage
003/15
Aktenzeichen
TBR/Pl - hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Beschluss des Bauausschusses:

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der

Anlieger

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II:   Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Horstmannstraße“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 108, Kennwort: „Im Lied-Süd – Teil A“:

 

 

A. „Horstmannstraße“ (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.

 

a)       Befahrbarer Bereich:

 

Pflasterung eines niveaugleichen verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 4,5 m bis 6,5 m breiten Mischfläche, (4,0 m bis 6,0 m im nördlichen Abschnitt) aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklasse V

 

b)    Parken:

 

Pflasterung von 2,0 m breiten Parkständen (Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau

 

c)    Begrünung:

 

Anlegung von 2,0 m breiten Grünbeeten mit Straßenbaumbepflanzung und mit Unterpflanzung zur Verschwenkung der Mischfläche.

 

d)    Entwässerung:

 

Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorh. Regenwasserkanal  

               

e)       Straßenbeleuchtung:

 

Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 

B. Fuß- und Radweg

 

Ausbau eines Fuß- / Radweges als Verbindung zur geplanten Grünfläche auf west-licher Seite

 

a)       Bauweise:

 

Pflasterung von einem 3,0 m breitem Geh-/Radweg in Betonsteinpflaster rot, d=8 cm, mit Unterbau

 

b)    Straßenbeleuchtung:

 

Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

c)    Entwässerung:

 

Entwässerung mittels Straßenablauf mit Anschluss an den vorhandenen Regenwasserkanal  

 

 

Beschluss des Rates:

 

 

Zu III:   Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Horstmannstraße“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 108, Kennwort: „Im Lied-Süd – Teil A“.

 

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale für den

Ausbau der „Horstmannstraße“

(B-Plan Nr. 108 „Im Lied-Süd - Teil A“)

der Stadt Rheine

vom _______________

 

 

 

Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ______________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Horstmannstraße“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 108, Kennwort: „Im Lied-Süd  - Teil A“ erlassen.

 

Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

 

Horstmannstraße (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.       Mischfläche, bestehend aus        

               

a)        niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus

        grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

 

b)    Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit Baumbepflanzung und mit Unterpflanzung

 

c)     Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Beton-

        steinpflaster

 

 

2.     betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 

3.    Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 


Begründung:

 

Zu I:  Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung „Horstmannstraße“ hat in der Zeit vom 05.11.2014 bis 20.11.2014 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine im Rathaus (Planung und Bau) stattgefunden.

 

Im Rahmen der Offenlage sind 3 Personen im Auftrag der Anlieger erschienen. Es wurden 5 Eingaben eingereicht. Die Eingaben (Nr. 1.1 bis 1.5) sind als Anlage Nr. 1 beigefügt.

 

 

1.1                                                                                                                       Eingabe (Anlage 1):

        Verschiebung des Grünbeetes nach Westen vor Haus Nr. 16 (Im Lied)

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.1:

                                                                                                                            

Von Anliegerseite wird eine Verlegung des Grünbeetes am Beginn des Stichweges hinter den geplanten Stellplatz gewünscht, um besser auf die private Parkplatzfläche zufahren zu können.

 

Da das Grünbeet zur Einengung und damit der Geschwindigkeitsreduzierung des einfahrenden Verkehrs dient, ist nach Ansicht der Verwaltung ein Tausch von Grünbeet und Stellplatz nicht empfehlenswert. Um dem Anlieger, der auf privater Fläche zwei Autos parkt, das Einfahren zu erleichtern, schlägt die Verwaltung vor, das Beet mit Stellplatz um 3,00 m in westliche Richtung zu verschieben. Damit den übrigen angrenzenden Anliegern das Einfahren nicht erschwert wird, ist die Einkürzung des Stellplatzes von 6,50 m auf 5,00 m anzuraten.

Da der o.g. Wunsch im Einvernehmen mit den Nachbarn geäußert wurde, steht der Umsetzung nichts entgegen. Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen diesen Ausbauwunsch. Die Änderung wurde in die Planung übernommen.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.1:

 

Der Bauausschuss beschließt, das Grünbeet mit Stellplatz vor dem Eckhaus Nr. 16 (Im Lied) um 3,00 m nach Westen zu verschieben und den geplanten Stellplatz von 6,50 m auf 5,00 m Länge zu verringern.

 

 

1.2  Eingabe (Anlage 1):

        Verschiebung der Leuchte vor Haus 16

                                                                                                                           

Abwägung zu 1.2:

 

Im querverlaufenden Straßenabschnitt, in Höhe von Haus Nr. 16 wird von Anliegerseite gewünscht, dass die eingeplante Leuchte weiter Richtung Norden verschoben wird, so dass der Abstand zum südlichen Grenzpunkt des Grundstückes etwa 6,0 m beträgt.

Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen diesen Ausbauwunsch. Die Änderung wurde in die Planung übernommen.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.2:

 

Der Bauausschuss beschließt, dass die Leuchte vor Haus Nr. 16 um 2,0 m nach Norden verschoben wird, so dass der Abstand zum südlichen Grenzpunkt 6,0 m beträgt.

 

 

1.3  Eingabe (Anlage 1):

        geringfügige Verschiebung der Leuchte vor Haus Nr. 6

     

Abwägung zu 1.3:

 

Ein Anlieger wünscht eine geringfügige Verschiebung der geplanten Leuchte vor Haus Nr. 6 um etwa 1 Meter in südliche Richtung, um besser einfahren zu können.

 

Da die etwa 6,0 m breite Zufahrt von Haus 6 direkt an der südlichen Grundstücksgrenze eingeplant wurde, ist eine Abrückung der Leuchte vom Grenzpunkt nach Ansicht der Verwaltung ratsam.

 

Eine Verschiebung nach Süden verkleinert geringfügig den Einbiegeradius zum Carport von Haus 12 gegenüber. Hier ist das Einfahren durch die Pfosten im Carport beengt.

Daher schlägt die Verwaltung vor, den südlich eingeplanten Stellplatz um 1m einzukürzen, so dass mehr Spielraum zur Verfügung steht.

Da der Wunsch nach Verschiebung der Leuchte im Einvernehmen mit den Nachbarn geäußert wurde, steht der Umsetzung nichts entgegen.

 

Die Änderung ist in den Ausbauplan eingearbeitet worden.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.3:

 

Der Bauausschuss beschließt eine Verschiebung der Leuchte in Höhe von Haus Nr. 6 um etwa einen halben Meter in südliche Richtung und die Einkürzung des  dortigen Stellplatzes um 1m auf nördlicher Seite.

 

 

1.4  Eingabe (Anlage 1):

        Wegfall des Stellplatzes vor Haus Nr. 12

                                                                                                                           

Abwägung zu 1.4:

                                                                                                                            

Die Anlieger am Ende des Stichweges wünschen, dass die Verwaltung auf den geplanten Stellplatz vor Haus 12 verzichtet. Mehrere Anlieger müssen mit einem Anhänger zufahren können. Beim rückwärts Einfahren stellt der Parkstand ein großes Hindernis dar.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist anzuführen, dass in der Horstmannstraße aufgrund der geringen Fahrbahnbreite und der Lage der Zufahrten und Zugänge nur wenige Stellplätze einplanbar sind, daher ist ein weiterer Verzicht sehr nachteilig.

Dem steht entgegen, dass die Anlieger selber viel Parkraum geschaffen haben. Da es außerdem am Ende des Stichweges keine Wendemöglichkeit im Straßenraum gibt, ist das Zufahren mit Anhänger nur rückwärts möglich.

Um hier gefährliche Manövriermanöver zu vermeiden, ist der Wegfall des dortigen Stellplatzes vertretbar. Da der Vorschlag von den Anliegern im Einvernehmen gemacht wurde,  steht der Umsetzung nichts entgegen.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.4:

 

Der Bauausschuss beschließt, den Parkstand vor Haus 12 entfallen zu lassen.

 

 

1.5  Eingabe (Anlage 1):

Wunsch nach pflegeleichten Grünbeeten und kleinwüchsigen/ laubarmen Bäumen

                                                                                                                           

Abwägung zu 1.5:

                                                                                                                            

Die Anlieger am Wendehammer wünschen Baumanpflanzungen, die kleinwüchsig und laubarm sind. Weiterhin werden pflegeleichte Grünbeete gewünscht.

 

Die Grünabteilung sieht einen kleinkronigen Magnolienbaum der Sorte „Merill“ vor.

Für die Grünbeete sind, wie üblich, pflegeleichte Bodendecker eingeplant.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.5.:

 

Der Bauausschuss nimmt den Wunsch zur Kenntnis.

 

 

Allgemeine Fragen der Anlieger/-innen zur Kostenumlegung wurden von der Bauverwaltung beantwortet. Offene Fragen bezüglich der Entwässerung bei Starkregenereignissen wurden vor Ort mit Mitarbeitern der Kanal- und Straßenplanung besprochen. Dabei wurden Möglichkeiten zum Schutz vor Überflutung auf privater Fläche aufgezeigt.

 

 

Zu II:   Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

A.  „Horstmannstraße“ (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Die Planung sieht einen Ausbau als verkehrsberuhigten Bereich vor. Der befahrbare Bereich wird innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle niveaugleich gepflastert. Die Mischfläche besteht aus sich abwechselnden grauen und roten Betonsteinpflasterbereichen. Die kurzen Farbflächen bewirken eine optische Verkürzung der Straße und fördern so eine Bremswirkung.

 

Die Parkstände werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster innerhalb der Mischfläche erstellt. Zur Verschwenkung der Fahrbahn werden Grünbeete angelegt, die durch eine Rundbordanlage eingefasst werden.

 

Ein einzügiger Wendevorgang für Pkw am Ende des Stichweges ist im öffentlichen Straßenraum nicht möglich.

 

Die elektrische Straßenbeleuchtung erfolgt durch Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,5 m.

 

Die Entwässerung findet über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen Regenwasserkanal statt.

 

 

B.  Fuß- und Radweg

 

Auf westlicher Seite des geplanten Stichweges Horstmannstraße wird eine Geh-/Radwegeverbindung zur Grünfläche mit späterem Anschluss zu den Straßen „Im Lau“ und zur „Nahrodder Straße“  errichtet. Der Fuß-/Radweg wird in Pflasterbauweise erstellt und verfügt über eine Breite von 3,0 m.

 

Die Beleuchtung erfolgt über eine geplante Straßenleuchte.

 

Die Entwässerung des Fuß-/Radweges wird durch einen Straßenablauf mit Anschluss an den vorhandenen Kanal geregelt.

 

 

Zu III:    Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Da die Ausbaumerkmale der „Horstmannstraße“ von der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abweichen, ist vom Rat eine Änderungssatzung zu beschließen, die anschließend bekanntzumachen ist.


Anlagen:

 

1.        Eingaben (Nr. 1.1 - 1.5)

2.     Lageplan, Maßstab 1: -