Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine
beschließt die Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln in Höhe von
213.000 € für die Rückzahlung von Fördergeldern für das Sonderprojekt „Kaserne
Gellendorf“. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei den nachfolgenden
Projekten:
1. 53014-417 Ausbau
Herefortstraße 20.000
€
2. 53014-500 Ausbau
Elter Straße 100.000
€
3. 53014-3515 Dutumer
Straße 60.000
€
4. 53014-855 Optimierung
LSA 33.000
€
Begründung:
Das Sonderprojekt „Kaserne
Gellendorf“ wurde mit Zuwendungsbescheiden vom 14.12.2007 und 22.10.2008 mit
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von 2.224.000 € und einer 70 %igen Förderung
von 1.556.000 € bewilligt. Aufgrund des Projektfortschritts wurde der
Bewilligungszeitraum mehrfach und letztmalig für den ersten Förderbescheid bis
zum 31.12.2012 und den zweiten Förderbescheid bis zum 31.12.2013 verlängert.
Die Stadt Rheine hat Mitte
2012 wegen der Änderung des Bebauungsplanes zur inneren Erschließung und dem
damit verbundenen späteren Ausbau des Georg-Elser-Ringes die Verlängerung des
Bewilligungszeitraumes beantragt. Die Bezirksregierung Münster hat diesen
Antrag mit Verfügung vom 17.09.2012 abgelehnt. Nach Rücksprache mit der
Bezirksregierung mussten daher Ende 2012 die noch zur Verfügung stehenden
Fördermittel von 534.400 € abgerufen werden, da ein erhebliches Risiko bestand,
dass das Land NRW die Fördermittel zurückzieht und diese somit zu einem
späteren Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung stehen. Weitere Fördermittel in
Höhe von 50.000 € waren noch für 2013 bewilligt, sind aber nicht mehr abgerufen
worden.
Nach Fertigstellung und
Schlussrechnung der großen Teilmaßnahme und der Zusammenstellung aller
angefallenen förderfähigen Kosten ist jetzt absehbar, dass ca. 213.000 €
Fördermittel zuviel abgerufen wurden. Diese sind noch in diesem Jahr
zurückzuzahlen. Im Sonderprojekt „Kaserne Gellendorf“ sind für das
Haushaltsjahr 2014 keine Ansätze mehr vorgesehen. Die Auszahlung muss daher
über eine außerplanmäßige Ausgabe erfolgen, die aufgrund ihrer Höhe vom Rat
beschlossen werden muss. Eine Kostengegenüberstellung entsprechend der
Förderanträge/-bescheide zu den Ausführungskosten ist als Anlage 1 beigefügt.
Kleinere Wegebaumaßnahmen
sowie Bepflanzungen werden Anfang 2015 noch ergänzt. Die hierfür erforderlichen
Mittel wurden bei der Aufstellung berücksichtigt.
Finanzierung:
Die
erforderlichen investiven Mittel in Höhe von 213.000 € werden außerplanmäßig
durch nicht benötigte Mittel beim Produkt 5301 „öffentliche Verkehrsflächen“
wie folgt bereitgestellt:
1. 53014-417 Ausbau
Herefortstraße 20.000
€
2. 53014-500 Ausbau
Elter Straße 100.000
€
3. 53014-3515 Dutumer
Straße 60.000
€
4. 53014-855 Optimierung
LSA 33.000
€
Anlagen:
Kostengegenüberstellung Förderanträge/-bescheide – Ausführungskosten