Betreff
Bau der Stellplatzanlage "Euregio-Gesamtschule" (5202-162) I. Festlegung der Ausbaumerkmale
Vorlage
006/15
Aktenzeichen
TBR/Pla-hes
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Zu I:   Festlegung der Ausbaumerkmale

 

Der Bauausschuss beschließt für die erstmalige Herstellung nachfolgende Ausbaumerkmale für den erweiterten Bau der Stellplatzanlage „Euregio-Gesamt-schule“  im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 54, Kennwort: „Martin-Luther-Schule“:

 

 

Stellplatzanlage „Euregio-Gesamtschule“

 

Ausbau der Stellplatzanlage mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1. Stellplatzflächen:

 

Pflasterung von ca. 2,50 m breiten Parkständen (Senkrechtaufstellung) in Betonsteinpflaster, d= 10 cm mit Unterbau, Unterteilung durch andersfarbige Betonsteine

 

2. Begrünung:

 

Anlegung von 0,65 m bis 2,50 m breiten Grünbeeten/Grünstreifen mit/ohne Straßenbaumbepflanzung und mit Unterpflanzung zur Einfassung und Gliederung der Parkstreifen mit Bordanlage

 

3. Entwässerung:

 

Herstellung einer 30cm breiten Entwässerungsrinne, mit Straßenabläufen und Anschluss an die vorhandene Kanalisation

 

4. Straßenbeleuchtung:

 

Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 


Begründung:

 

Zu I:   Festlegung der Ausbaumerkmale

 

„Stellplatzanlage Euregio-Gesamtschule“

 

1. Bestandssituation

 

Die Stellplatzanlage „Euregio-Gesamtschule“ befindet sich im Bebauungsplangebiet Nr. 54, Kennwort: „Martin-Luther-Schule“. Zu erreichen ist die Anlage über einen Stichweg der Basilikastraße, der an der Gesamtschule endet.

Zurzeit befindet sich dort eine Stellplatzreihe mit 20 Stellplätzen in Senkrechtaufstellung gegenüber dem Schulhof. Aufgrund des hohen Defizits an Parkraum für die Schule ist eine Erweiterung notwendig geworden. Diese Erweiterung mit zwei Stellplatzreihen in Senkrechtaufstellung von insgesamt 37 Plätzen wurde durch einen Tausch von Grundstücksflächen mit einem Privateigentümer ermöglicht.

Im Zuge des Flächentausches wurde ua. ein 4 m breiter Streifen vom südlichen Bereich des Stichweges abgegeben. In Folge dessen wird ein Abschnitt des Stichweges „Basilikastraße“ lediglich in  6 m Breite weitergeführt - mithilfe einer Verschwenkung.

 

2. Ausbaumerkmale

 

Die neue Stellplatzanlage schließt sich direkt neben der vorhandenen Parkfläche an, getrennt durch einen bestehenden Grünstreifen. Aufgrund einer Verschiebung der südlichen Grundstücksgrenze nach Norden entfällt bei dem vorhandenen Parkplatz eine Stellplatzfläche. Die neue Anlage erhält eine zusätzliche Zufahrt über den Stichweg „Basilikastraße“.

Die Stellplatzreihe (Senkrechtaufstellung) des neu geplanten Abschnittes auf westlicher Seite wird in 5,00 m Breite erstellt, daran schließt sich eine Fahrgasse mit 6,00 m Breite an. Innerhalb der Stellplatzanlage wird eine 30cm breite Entwässerungsrinne angeordnet.

Die östliche Stellplatzreihe wird in etwa 4,75 m Tiefe ausgeführt mit einem dahinterliegenden Grünstreifen (ca. 0,75 m). Auf halber Länge des Parkplatzes sind jeweils an beiden Seiten Grünbeete in etwa 2,5 m Breite angeordnet zur Gliederung der Anlage. Die Beete erhalten je eine Baumanpflanzung.

 

Die Stellplatzreihen, wie auch die Fahrgasse werden in Betonsteinpflaster erstellt.

Die Grünbeete werden durch eine Bordanlage (Rundbord r=9cm) eingefasst.

 

Die Entwässerung wird über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal geregelt.

 

Die elektrische Straßenbeleuchtung erfolgt durch Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m.

 

Die vorgeschlagenen Herstellungsmerkmale entsprechen den üblichen Standards von Stellplatzanlagen und sind geeignet, den „ruhenden Verkehr“ aufzunehmen.

 

3. Ersatzanpflanzungen

 

Für die Herstellung der Stellplatzanlage ist es erforderlich bzw. unvermeidlich, zwei gem. Baumschutzsatzung der Stadt Rheine geschützte Laubbäume zu entfernen.

 

Gemäß der Stellungnahme der Grünflächenabteilung handelt es sich dabei um eine Vogelkirsche mit einem Stammumfang von ca. 90 cm, sowie um eine zweistämmige Salweide mit Stammumfängen von 160 cm und 190 cm, die an der Nordostecke und der an der Westseite der seit längerem ungenutzten Gartenfläche, Flurstück 655, stehen.

Die Vogelkirsche ist etwa 15-20 Jahre alt, ca. 11 m hoch und offensichtlich in einem guten, vitalen Zustand. Der Baum befindet sich innerhalb der geplanten Stellplätze und Fahrspur. Eine Erhaltung ist nicht möglich. Es ist daher gem. Baumschutzsatzung eine Fällgenehmigung erforderlich. Als Ersatz ist ein Laubbaum mit einem Stammumfang von mind. 20 cm anzupflanzen. Ein neuer Baumstandort für diese Ersatzbepflanzung ist an der Ostseite der Stellplatzanlage schon vorgesehen.

Die betroffene, zweistämmig Salweide an der Westseite des Flurstückes 655 ist bereits im Endstadium ihrer natürlichen Lebenserwartung. Der Baum ist etwa 16m hoch und hat eine breit ausgelegte Krone mit einem Durchmesser von etwa 12m. Altersbedingt weist die Salweide bereits relativ viel Totholz im Kronenbereich auf, ist aber noch ausreichend vital. Aufgrund der artbedingten Gegebenheiten, der Höhe, Kronenform und lokaler Holzfäulen ist jedoch zu erwarten, dass die Degeneration dieses Baumes relativ schnell weiter voranschreiten wird und es zeitnah sicher auch zu Ast- bzw. Kronenteilausbrüchen kommen wird. Auch die Bruchsicherheit der Stämme ist sicher schon beeinträchtigt. Die Salweide würde bei der Herstellung der Stellplatzflächen einen Großteil ihres Wurzelwerkes verlieren. Eine Erhaltung dieses Altbaumes und eine Integration in die neu herzustellende Stellplatzanlage ist unter Beachtung der Verkehrssicherheit und der Vermeidung erheblicher Beschädigungen, nicht möglich oder würde unzumutbar hohe Aufwendungen und eine erhebliche Beschränkung der Stellplatzanlage (Verzicht auf Herstellung von mind. 3 Stellplätzen im Kronentrauf-/Wurzelbereich) erforderlich machen. Eine Ausnahme von den Verboten der Baumschutzsatzung für die Entfernung dieser Weide ist damit hinreichend begründet.

Als Ersatz werden insgesamt 4 Laubbäume mit Mindeststammumfang 20 cm anzupflanzen sein. Die Ersatzanpflanzungen können zum Teil bereits innerhalb des vorhandenen Grünstreifens an der Westseite der Stellplatzanlage umgesetzt werden.

Auf der ehemaligen Gartenfläche Flurstück 655 und angrenzender Teil des Flurstücks 55 (Flächengröße ca. 190 qm) sind ansonsten noch zwei etwa 6 m hohe Eiben und einige Hecken- und Strauchgehölze vorhanden, die ebenfalls für die Herstellung der Stellplatzanlage entfernt werden müssen. Hierfür sind jedoch keine Ersatzanpflanzungen oder sonstigen Kompensationsmaßnahmen erforderlich.

 

Die an der Westseite der Stellplatzanlage vorhandene Birkenreihe, die gem. Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 54 „Martin Luther Schule“ mit Erhaltungsgebot belegt ist, wird durch den Neubau der Stellplatzanlage voraussichtlich nicht erheblich tangiert, da die dort neu herzustellenden Stellplatzflächen bereits seit Langem als Parkplatz der Fa. Kümpers genutzt wurden und entsprechende Oberflächenversiegelungen schon aufweisen.

Es wird, soweit die Stellungnahme der Grünabteilung, davon ausgegangen, dass auch bei der erforderlichen Neuherstellung der Stellplatzflächen hier keine erheblichen Veränderungen bzw. Eingriffe in den Wurzelraum der zu erhaltenden Bestandsbäume vorgenommen werden müssen.

 

4. Finanzierung und Ausbau

 

Der Ausbau der Stellplatzanlage ist im Haushaltsplan zum Bau von Gebäudeanlagen (Hochbau) vorgesehen. Da der Grunderwerb abgeschlossen ist, soll der Ausbau nun in 2015 erfolgen.

 

 


Anlagen:

 

1. Lageplan, Maßstab 1: -

 

2. Übersichtsplan