Betreff
Ausbau der Nielandstraße 1. BA - Kreisverkehr Lindvennweg bis Hohe Heideweg (53014-3711) Offenlage
Vorlage
015/15
Aktenzeichen
TBR/schw.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.


Begründung:

 

Information:

 

Da sich der angrenzende Bebauungsplan Nr. 286 „Mesum – Nord III“ bei der Stadtplanung zurzeit noch in der Aufstellung befindet und daher die Aufteilung und Erschließung der Grundstücke, die über die Nielandstraße im Abschnitt Hohe Heideweg bis B-Plangrenze erschlossen werden sollen, unklar ist, wird der Ausbau der Nielandstraße von Hohe Heideweg bis Bebauungsplangrenze Nr. 286, „Mesum – Nord I“ auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

 

Bezüglich der geänderten Finanzierung wird auf die Erläuterungen unter Punkt 9. hingewiesen.

 

 

 

 

1.    Festsetzung im Bebauungsplan:

 

        Die Nielandstraße von Kreisverkehr Lindvennweg bis Hohe Heideweg befindet sich im rechtskräftigen Beabauungsplan Nr. 286 „Mesum – Nord I“.

 

        Die Nielandstraße ist in diesem Bereich als Sammelstraße anzusehen.

 

        Die angrenzenden Grundstücke an der Nielandstraße von Kreisverkehr Lindvennweg bis Hohe Heideweg sind größtenteils bebaut, so dass ein Ausbau der Straße erfolgen sollte.

 

 

 

2.    Einfügung in das Straßennetz:

 

       

        Die Nielandstraße von Kreisverkehr Lindvennweg bis Hohe Heideweg  ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Sammelstraße einzustufen. Sie sammelt den anfallenden Verkehr aus dem neuerschlossenen Baugebiet und leitet diesen über den Lindvennweg und dem Hohe Heideweg zur Rheiner Straße (Hauptsammelstraße) ab.

 

        Die Einstufung der Nielandstraße in eine Tempo-30-Zone ist in diesem Bereich bereits erfolgt.

 

 

 

3.    Beurteilung der vorhandenen Straßenbefestigung:

 

        Die Nielandstraße ist zurzeit mit einer provisorischen Asphaltdecke in einer Breite von ca. 4,00 m befestigt. Die Randbereiche sind unbefestigt (Schotter). Zur Verschmälerung der Fahrbahn wurden teilweise Leitpfosten in den unbefestigten Bereich des Lindvennweges gesetzt. Die Asphaltdecke weist an einigen Stellen Schäden und Flickstellen, z.B. in Pflasterbauweise auf.

        In den Randbereichen der Asphaltfahrbahn sind im Laufe der Zeit teilweise große Schlaglöcher und Verdrückungen entstanden, so dass das anfallende Oberflächenwasser nicht mehr in die in der Asphaltfläche mittig gesetzten Abläufe gelangen kann und im Randbereich große Wasserflächen entstehen.

 

 

 

 

4.     Erläuterungen zur geplanten Straßenbefestigung Nielandstraße von Kreisverkehr Lindvennweg bis Hohe Heideweg:

 

        Bereits im Zuge der Offenlage des Lindvennweges 2. BA erkundigten sich Anlieger der Nielandstraße nach dem geplanten Fahrbahnbelag. Es wurde ein Ausbau in Pflasterbauweise, wenn möglich in Betonsteinpflaster event. ohne Fase, gewünscht. Argumente hierfür waren, dass bei in etwa gleich hohen Ausbaukosten die Pflasterbauweise eine geschwindigkeitsdämpfende Wirkung aufweist und bei nachträglich erforderlichen Hausanschlussleitungen (noch nicht bebaute Grundstücke) eine Wiederherstellung der Fahrbahn ohne erkennbare „Flickstellen „ möglich sei.

 

        Seitens der Verwaltung wird ein Ausbau der Fahrbahn in Asphalt vorgeschlagen. 

        Die Fahrbahn der Nielandstraße von der Rheiner Straße bis zum Kreisverkehr (Kreuzung mit dem Lindvennweg) ist wie auch die Fahrbahn des Lindvennweges, in Asphalt ausgebaut. Durch die Asphaltbauweise wird die Sammelfunktion dieser Straßen verdeutlicht und so setzten sich auch angrenzenden verkehrsberuhigten Bereiche baulich von der Tempo-30-Zone ab. Im weiteren Verlauf soll auch der Hohe Heideweg in gleicher Aufteilung und Bauweise ausgeführt werden, so dass mit dem Anschluss des Hohe Heideweges an die Rheiner Straße ein Ring entsteht

        Einer Verwendung von Betonsteinpflaster ohne Fase im Fahrbahnbereich steht entgegen, dass schon ein Verlegen des Pflasters in einer so großen Breite  problematisch ist. Selbst kleine Unebenheiten bei der Verlegung und geringste Verdrückungen durch den Verkehr im Laufe der Jahre erzeugen eine wellige, unschöne Optik. Bei der Verlegung und Belastung durch Verkehr brechen die sehr anfälligen, scharfen Kanten der Pflastersteine oftmals ab und es entsteht der Eindruck einer beschädigten Straße.

        In der Vergangenheit hat sich herausgestellt, dass eine Pflasterbauweise allein keine geschwindigkeitsdämpfende Wirkung erzielt. Zudem ergeben sich durch die hier zu verwendenden Betonsteine mit Fase erhöhte Rollgeräusche, die z.T. als störend empfunden werden. In geschwindigkeitsreduzierten Verkehrsräumen wird die Fahrbahn auch von anderen Verkehrsteilnehmern genutzt, z.B. Inline Skater. Eine glatte Fahrbahn aus Asphalt bietet hier Vorteile.

        Hausanschlüsse zu noch nicht errichteten Gebäuden werden im Zuge des Ausbaus bis zur Grundstücksgrenze mit herausgelegt, um dann eine Feinabstimmung nur noch im Gehweg vornehmen zu können. Der Plattenbelag des Gehweges kann problemlos wiederhergestellt werden.

        

                          

5.    Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:

 

 

Nielandstraße von Kreisverkehr Lindvennweg bis Hohe Heideweg

(Tempo-30-Zone)   

 

 Fahrbahn:

 

    Es ist eine asphaltierte Fahrbahn der Bauklasse Bk1,0  (vormals Bauklasse

    IV) in einer Breite von 5,50 m vorgesehen, die durch eine Rinne und einen

    Rundbord r =  5 cm eingefasst wird.

    Der Rundbord wird in den Grundstückszufahrten und im Bereich der

    Parkstreifen auf 2 cm abgesenkt.

         Die Absenkungen in den Zufahrten und die Übergänge können von Roll-

         stuhlfahrern bei der Querung der Straße mitbenutzt werden.

 

 

    Parkstreifen:

 

         Es wird wechselseitig ein 2,00 m breiter Parkstreifen angelegt.

    Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbigem Betonsteinpflaster

    ausgeführt.

 

 

    Verkehrsgrün:

 

   Am Beginn des Parkstreifens (Kreisverkehr Lindvennweg) wird ein Grünbeet mit Baumbepflanzung in einer Breite von 2,00 m angelegt. In den Bereichen der Fahrbahnverschwenkung werden die Grünbeete in einer Breite von 3,25 m angelegt, so dass hier die Fahrbahn punktuell auf 4,25 m reduziert wird.

Durch die Verschwenkung der Fahrbahn und die Anlegung der Grünbeete wird zusätzlich eine Geschwindigkeitsreduzierung erreicht.

    

 

    Gehwege:

 

    Beidseitig werden Gehwege angelegt. Die Gehwege weisen eine Breite von

    1,75 m auf.

    Ausgeführt werden die Gehwege in grauen Betonsteinpflasterplatten

    d=8 cm, die Bereiche der Zufahrten in grauem Betonsteinpflaster d=8 cm.

 

       

 

 

6.    Beleuchtung:

 

 

        Es werden energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m aufgestellt.

 

 

 

7.    Entwässerung:

 

        Die Entwässerung erfolgt über 30 cm breite Rinnen mit Straßeneinläufen und Anschluss an die Kanalisation.

 

 

8.    Bürgerbeteiligung:

 

        Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen, insbesondere zu den Baumstandorten, zu geben.

 

 

9.    Finanzierung:

 

        Für die erstmalige Herstellung der Nielandstraße von Kreisverkehr bis zur Bebauungsplangrenze werden Erschließungsbeiträge nach den Bestimmungen des BauGB (90% Anliegerbeiträge) erhoben.

 

Im Haushaltsplanentwurf 2015 ist der Ausbau der Nielandstraße von Kreisverkehr bis zum Ende der Bebauungsplangrenze vorgesehen. Im Rahmen der weitergehenden Planung wurde festgestellt, dass diese Baumaßnahme in 2 Bauabschnitten erfolgen muss. Für den 1. Bauabschnitt vom Kreisverkehr bis zur Kreuzung Hohe Heideweg werden 470 T€ Auszahlungen und 400 T€ Einnahmen kalkuliert. Die restlichen Ansätze für Auszahlungen und Einzahlungen werden für den 2. Bauabschnitt benötigt, der erst später erfolgen kann.  

 


Anlagen:

 

Lageplanverkleinerungen ohne Maßstab