Betreff
Ausbau Gronauer Straße von Hohe Straße bis Schwedenstraße (53014-0164) Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
017/15
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf der Gronauer Straße von Hohe Straße bis Schwedenstraße zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.

 

 


Begründung:

 

1.           Einfügung in das Straßennetz:

 

Die Gronauer Straße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßen­netz als Wohnweg bzw. Wohnstraße (nach RASt 06) einzustufen.

 

Der Ausbau ist im Mischprinzip vorgesehen. Die Verkehrsfläche wird niveaugleich zur Nutzung durch alle Verkehrsteilnehmer angelegt.

 

 

2.           Festsetzung im Bebauungsplan:

 

Die Gronauer Straße ist im in dieser Vorlage zum Ausbau vorgeschlagenen Bereich im Abschnitt von Oberstraße bis Schwedenstraße Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 34, Kennwort: „Gronauer Straße/ Thieberg“. Der erste Bereich von Hohe Straße bis Oberstraße liegt außerhalb des B-Plan-Gebietes.

 

Im B-Plan ist die Straßenparzelle der Gronauer Straße mit einer Breite von 8,50 m vorgesehen. In den textlichen Festsetzungen ist zu lesen, dass ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich angestrebt werden soll.

 

Um eine Einheitlichkeit des Straßenbildes zu erreichen soll auch der nicht im Bereich des Bebauungsplanbereiches liegende Abschnitt in gleicher Weise ausgebaut werden.

 

Die anliegenden Parzellen des zum Ausbau vorgesehenen Abschnittes sind weitestgehend bebaut. Südlich der Gronauer Straße ist vornehmlich Altbebauung vorhanden, während die nördlich liegenden Grundstücke überwiegend in jüngerer Vergangenheit bebaut wurden.

Die Gronauer Straße soll im betrachteten Bereich von Hohe Straße bis Schwedenstraße daher einem endgültigen Straßenausbau zugeführt werden.

 

 

3.           Aussagen zur derzeitigen Situation/ Bestand:

 

Die Gronauer Straße ist eine seit langem bestehende Wegeverbindung, die vor Errichtung der neuen Wohnbebauung bereits für die Erreichbarkeit der vorhandenen Wohnbebauung genutzt wurde.

 

Im jetzt zu betrachtenden Bereich ist der provisorische Aufbau im Verlaufe der Jahre durch verschiedene Maßnahmen entstanden. Zunächst war eine Befestigung der Wegeverbindung für die Erreichbarkeit von Wohnflächen von Nöten. Später sorgten Arbeiten z. B. an der Kanalisation und an Versorgungsleitungen (z. B. Strom, Wasser), die ein Aufbrechen und Wiederverschließen der Straßenoberfläche erforderlich machen, für eine Veränderung des Straßenaufbaus.

 

Hier besitzt die Gronauer Straße eine Asphaltierung in wechselnder Breite, die sich auch im betrachteten Abschnitt von Hohe Straße bis Schwedenstraße in einem schlechten Zustand befindet.

                  

Im Abschnitt Hohe Straße bis Oberstraße sind Verträge mit den südlichen Anliegern geschlossen worden. Die Verträge regeln, dass die für den Straßenausbau nicht erforderlichen Bereiche, die über die gewünschte Parzellenbreite von 8,50 m hinausgehen, nach dem Ausbau in das Eigentum der Anlieger übergehen.

 

Die heutige Befestigung der Fahrbahn wird noch auf die Möglichkeit der Wiederverwendung z.B. als Unterbau untersucht. Das Ergebnis der Untersuchung bleibt abzuwarten.  

Gehwege sind nicht vorhanden. Provisorische Straßenabläufe sind im für die Verkehrssicherheit minimal erforderlichen Maß vorhanden. Ähnliches gilt für Straßenbeleuchtung, die in sehr großen Abständen vorhanden ist.

 

Im Osten erfolgt der Anschluss an die Hohe Straße. Dieser Knotenpunkt ist nicht Bestandteil des Ausbaubereiches. Es erfolgt lediglich eine Anbindung über Anpassungsarbeiten im westlichen Seitenbereich der Hohe Straße. Der Kreuzungsbereich mit der Oberstraße soll nach Möglichkeit ebenfalls lediglich in den Seitenbereichen der Oberstraße angepasst werden.

Für die Einmündung in die Schwedenstraße ist vorgesehen, den Ausbau der Gronauer Straße an den dann erstellten endgültigen Ausbau der Schwedenstraße (der Ausbau soll ebenfalls in 2015 erfolgen) anzuschließen.

 

 

4.           Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:

 

Es ist ein Ausbau im Mischprinzip vorgesehen.

 

Die Parzellenbreite beträgt durchgehend 8,50 m. Der Querschnitt beinhaltet neben der in rotem und grauem Betonsteinpflaster befestigten Verkehrsfläche Grünbeete in unterschiedlichen Breiten mit einer Tiefe von 1,50 m bis 3,0 m und Parkstände aus anthrazitfarbenem Pflaster in Breiten zwischen 2,0 m und 3,0 m. Beide Elemente sind in loser Folge wechselseitig der Parzelle vorgesehen.

 

An einigen Stellen sind die Durchfahrtsbreiten durch beidseitige Anordnung von Grünbeeten auf 3,50 m/ 4,0 m reduziert. Diese Einengungen sollen die Verkehrsteilnehmer zur Reduzierung der Geschwindigkeit animieren. Die Grünbeete bieten Lebensraum für neue Straßenbäume, die ebenfalls geschwindigkeitsreduzierende Wirkung haben.

 

 

 

5.           Entwässerung:

 

Die Entwässerung der befestigten Verkehrsflächen erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen, die an die vorhandene Kanalisation angeschlossen werden.

 

 

6.           Beleuchtung:

 

Es ist die Aufstellung von Seitenaufsatzleuchten Ellipse 130 (Hellux), Bestückung 1 x 32 W mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m vorgesehen.

 

7.           Bürgerbeteiligung:

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.

 

 

8.           Abrechnung der Ausbaukosten:

 

Beim Ausbau der Gronauer Straße handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage. Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge erfolgt nach den Bestimmungen des BauGB (90 % Anliegeranteil).

 

9.           Ausbauzeitpunkt:

 

Der Ausbau erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich im Sommer 2015.

 

 

10.       Finanzierung:

 

Die Durchführung der Maßnahme ist im Haushaltsplanentwurf vorgesehen.

         

 


Anlagen:

 

Lageplanverkleinerung