Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der Bauausschuss nimmt
die Ausführungen der Verwaltung zur Nutzung
der städtischen Dachflächen für
Photovoltaikanlagen zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird
beauftragt, die weitere technische Entwicklung von
Photovoltaikanlagen,
insbesondere die Speichermöglichkeiten der erzeug-
ten Energie, zu beobachten. Bei
einer wirtschaftlichen Nutzbarkeit der
Technologien sollen entsprechende Konzepte für die Nutzung von
Photo-
voltaikanlagen auf Dachflächen
städtischer Gebäude von der Verwaltung
erarbeitet werden.
Begründung:
Die SPD-Fraktion beantragte mit Schreiben vom 04.11.2014
alle städtischen Gebäudedächer auf die Möglichkeit der Installation von
Photovoltaikanlagen zu
überprüfen. Als Begründung führt die SPD-Fraktion an, dass durch die Stromerzeugung
zum Eigenbedarf die Betriebskosten der städtischen Gebäude deutlich verringert
werden könnten und damit ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet
werden könne. Weiterhin würde die Stadt Rheine einen weiteren Schritt zu den vereinbarten
Aktueller Stand vorhandener Photovoltaikanlagen auf
städtischen Dachflächen
Bereits im Jahr 2000 wurde vom Bauausschuss der Stadt
Rheine die „Nutzung der Dachflächen öffentlicher Gebäude für die Installation
von Photovoltaikanlagen durch private Investoren“ beschlossen. In den
Folgejahren wurden daraufhin eine Vielzahl von Photovoltaikanlagen auf den
Dachflächen der städtischen Gebäude durch private Investoren bzw. die
Stadtwerke Rheine installiert.
Die Stadtwerke Rheine haben hierbei im Vorfeld einen
Großteil der Dachflächen städtischer Gebäude auf die Nutzbarkeit für
Photovoltaikanlagen untersucht. Gegenstand der Untersucht war eine
wirtschaftliche Nutzung unter folgenden Gesichtspunkten:
- Zustand des Daches (Statik, Alter)
- Ausrichtung des Daches für einen möglichst optimalen
Wirkungsgrad der
Anlagen
- nutzbare Fläche für Photovoltaikanlagen (Verschattungen durch
Aufbauten, Dachausbauten, Kabelführungen,
etc.)
- Aufwand für die Installation der Photovoltaikanlagen
Aufgrund der vorgenannten Kriterien stellte sich heraus,
dass einige der untersuchten städtischen Dachflächen für eine wirtschaftliche
Nutzung zum jetzigen Zeitpunkt ungeeignet sind. Folgende Standorte stellten
sich für einen wirtschaftlichen Betrieb von Photovoltaikanlagen als geeignet
heraus und wurden mit Photovoltaikanlagen ausgestattet:
- Elisabethschule Sporthalle (Leistung: ca. 70 kWp)
- Michaelschule (Leistung: ca. 44 kWp)
- Michaelschule Sporthalle (Leistung: ca. 26 kWp)
- Franziskusschule (Leistung: ca. 25 kWp)
- Ludgerusschule Elte (Leistung: ca. 24 kWp)
- Euregio-Gesamtschule (2 Anlagen, Gesamtleistung: ca. 45
kWp)
- Euregio-Gesamtschule Sporthalle (Leistung: ca. 85 kWp)
- Emsland-Gymnasium (Leistung: ca. 55 kWp)
- Emsland-Gymnasium Sporthalle (Leistung: ca. 39 kWp)
- Kopernikus-Gymnasium Sporthalle (Leistung: ca. 42 kWp)
- Gertrudenschule (Leistung: ca. 30 kWp)
- Josefschule Rodde (Leistung: ca. 31 kWp)
- Overbergschule (Leistung: ca. 36 kWp)
- Hauptfeuerwache (Leistung: ca. 56 kWp)
Die Dachflächen wurden seitens der Stadtwerke Rheine von
der Stadt Rheine für einen Zeitraum von zwanzig Jahren angemietet. Der Betrieb
der Anlagen erfolgt über die Stadtwerke und dient der Einspeisung des
produzierten Stroms in das öffentliche Stromnetz.
Weiterhin sind städtische Dachflächen an den Standorten
Kopernikus-Gymnasium, Josef-Winckler-Zentrum und Paul-Gerhardt-Schule an
private Betreiber vermietet. Bis zum Verkauf der Berufsbildenden Schulen Rheine
an den Kreis Steinfurt wurden auch an diesem Schulstandort Dachflächen für drei
privat betriebene Photovoltaikanlagen vermietet.
Die Erträge aus der Vermietung der städtischen Dachflächen
werden für den
Bezug von zertifiziertem Öko-Strom verwandt. Der Anteil des Öko-Stroms am Gesamtverbrauch
für städtische Gebäude beträgt rd. 85 Prozent.
Bei einem jährlich zu erwartenden Stromertrag der von den
Stadtwerken Rheine betriebenen Anlagen von ca. 525.000 kWh ergibt sich eine
CO2-Einsparung von rund 300 Tonnen pro Jahr.
Nutzung weiterer städtischer Dachflächen für
Photovoltaikanlagen
Aufgrund des Antrages der SPD-Fraktion wurden Gespräche mit
den Stadtwerken Rheine mit folgendem Ergebnis geführt:
Nach heutigem Stand der Technik sind Photovoltaikanlagen,
die alleine der Einspeisung in das Stromnetz dienen, aufgrund der geringen
Einspeisevergütung in keinem Falle wirtschaftlich.
Wirtschaftlich sind nur Anlagen, die der Eigennutzung des
erzeugten Stroms
dienen.
Da die Schulen aufgrund
von Ferien an 12 Wochen im Jahr keinen bzw. nur geringe Mengen Strom abnehmen,
können Photovoltaikanlagen mit Eigennutzung des erzeugten Stroms an Schulstandorten
zurzeit nicht wirtschaftlich betrieben werden.
Eine Nutzung der Dachflächen historischer Gebäude (z.B. Falkenhof, Kloster
Bentlage, Salzsiedehaus, etc.) ist aus denkmalschutzrechtlicher Sicht
außerordentlich bedenklich und von Seiten der Verwaltung nicht gewollt.
Auch das alte Rathaus ist ein denkmalgeschütztes Gebäude.
Hier ist darüber hinaus fraglich, ob das Dach aufgrund seines Alters, der
statischen Begebenheiten und der vorhanden Dachausbauten überhaupt als Standort
für eine Photovoltaikanlage geeignet ist.
Das Dach des neuen Rathauses ist nach der Untersuchung der
Stadtwerke Rheine für die Installation einer Photovoltaikanlage ungeeignet. Zum
einen begründet sich dies durch die diversen Aufbauten für Klima- und
Lüftungsanlagen sowie die unterschiedlichen Dachhöhen und Treppenhäuser, durch
die das Dach verschattet wird. Zum anderen in der auf und unter dem Dach
verlaufenen Leitungs- und Kabelführung.
Die Dachfläche der Stadthalle ist aufgrund der
Verschattungssituation durch die vorhandenen Attikahöhen und Aufbauten sowie
der verlegten Dachleitungen nicht für eine größere wirtschaftlich zu
betreibende Photovoltaikanlage geeignet. Dies war auch schon Ergebnis einer im
Jahr 2013 durchgeführten Untersuchung. Aufgrund der nicht ausreichenden
Betriebs- und Nutzungszeiten der Stadthalle ist eine Eigennutzung des erzeugten
Stroms aufgrund der fehlenden Stromabnahme nicht wirtschaftlich darstellbar.
Die Möglichkeit der Speicherung des erzeugten Stroms
befindet sich derzeit noch in den Anfängen. Die Speichertechnik ist einerseits
noch nicht ausgereift und andererseits zum jetzigen Zeitpunkt zu teuer um eine
wirtschaftliche Nutzung zu ermöglichen.
Fazit
Eine Installation weiterer Photovoltaikanlagen auf den
Dachflächen der städtischen Gebäude ist zum jetzigen Zeitpunkt aus
verschiedenen Gründen (z. B. Dachausrichtung bzw. Verschattung durch Aufbauten,
Alter oder Statik des Daches, denkmalschutzrechtlichen Gründen, aber auch
fehlender Speichermöglichkeiten) nicht wirtschaftlich darstellbar.
Die technische Entwicklung, insbesondere der
Speichermöglichkeiten des produzierten Stroms, ist zu beobachten. Hier können
sich zukünftig Entwicklungen ergeben, die eine wirtschaftliche Nutzung von
Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen städtischer Gebäude ermöglichen.