Betreff
Anliegerbeschwerden am Salzweg wegen Einwirkungen der Straßenbäume
Vorlage
026/15
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Erhaltung von Straßenbäumen am Salzweg und anderen Straßen im Stadtgebiet zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Am Salzweg, zwischen der Königseschstraße im Norden und dem Möhneweg im Süden, ist ein straßenbegleitender, alleeartiger Baumbestand aus heute noch etwa 45 Lindenbäumen vorhanden. Größtenteils wurden diese Linden mit dem Ausbau des Salzweges Ende der 1970’er / Anfang der 1980’er Jahre innerhalb der beidseitig der Fahrbahn hergestellten Fuß- und Radwege angepflanzt. Wenige Bäume waren bereits vor dem damaligen Endausbau vorhanden und wurden beim Ausbau erhalten.

 

Aktuell ist in dem betreffenden Bereich des Salzweges noch ein Bestand von 45 Lindenbäumen vorhanden. Die Bäume haben überwiegend ein Alter von etwa 40 Jahren und befinden sich somit in der sog. „Reifephase“. Der Vitalitätszustand ist größtenteils als gut bis schwach geschädigt zu beurteilen. Die Linden bilden, trotz einiger Bestandslücken, insgesamt eine landschafts- und ortsbildprägende Baumallee, die den Straßenraum gliedert und belebt. Der Baumbestand ist nach der Baumschutzsatzung der Stadt Rheine geschützt. Zudem sind Alleen in Nordrhein-Westfalen durch § 47 a des Landschaftsgesetzes NRW gesetzlich geschützt.

 

Aufgrund der zunehmenden Einwirkungen der Straßenbäume auf die anliegenden Wohngrundstücke und Beeinträchtigungen der Geh- und Radwege, sind in den letzten Jahren vermehrt Beschwerden von Anliegern vorgetragen worden. In Einzelfällen sind auch bereits konkrete Schadensanzeigen wegen Beschädigungen von Grundstückseinrichtungen (Einfassungsmauern, Zaunanlagen, Pflasterflächen oder Entwässerungsleitungen) an die Stadt Rheine gerichtet worden. Vergleichbare Situationen gibt es mittlerweile an vielen anderen Straßenzügen in Rheine, die Baumbestände in einem Alter von mehr als ca. 25 Jahren aufweisen.

 

Bereits in 2007 lagen mehrere Beschwerden wegen der Straßenbäume am Salzweg vor. Nach einer Inaugenscheinnahme und Beurteilung der Linden und der Einwirkungen der Bäume auf die anliegenden Grundstücke und den Straßenkörper, wurde der damals zuständige Bau- und Betriebsausschuss darüber informiert, dass einzelne Bäume entfernt werden müssten, ansonsten aber der Baumbestand am Salzweg erhalten werden sollte. Im Anschluss sind dann Anfang 2008 insgesamt 15 Linden am Salzweg entfernt worden.

 

Im Sommer 2013 sind dann erneut Beschwerden und Schadensmeldungen von mehreren Anliegern des Salzweges bei einem Ortstermin und auch schriftlich vorgetragen worden. Dabei wurde auch auf die früheren Baumfällungen verwiesen und gefordert, auch die vor den Grundstücken der Einwender stehenden Linden zu entfernen. Von dieser Forderung direkt betroffen, ist eine Reihe von insgesamt 5 Linden vor 6 Grundstücken. Ähnliche Bedingungen sind aber im weiteren Straßenverlauf an einem Großteil der Baumstandorte gegeben. Als Gründe wurden insbesondere Beschädigungen oder Beeinträchtigungen von Vorgartenmauern und Bepflanzungen durch das in die Vorgärten eingewachsene Wurzelwerk der Linden sowie befürchtete Beschädigungen von Ver- und Entsorgungsleitungen und Beeinträchtigungen der Wohngebäude und Grundstücke durch Honigtauabsonderungen und Laubfall der Linden vorgetragen. Auch wurden Befürchtungen geäußert, die Linden könnten bei Unwetterereignissen auf die Wohngebäude stürzen oder durch Astbruch erhebliche Schäden verursachen. Des Weiteren wurde auf Anhebungen bzw. Unebenheiten der Geh- und Radwegbeläge durch die Baumwurzeln und eine starke Einengung der Gehwege an den Baumstandorten hingewiesen und deren Funktionsfähigkeit und Sicherheit beanstandet.

 

Nach juristischer Prüfung durch das städtische Rechtsamt und in Rücksprache mit der Kommunalversicherung, ist in den konkret vorgetragenen Beschwerdefällen eine Entfernung der betreffenden Straßenbäume am Salzweg nicht erforderlich. Im Einzelfall können tatsächlich entstandene Beschädigungen von Sachgütern, die nachweislich durch haftungsrelevante Einwirkungen der Straßenbäume entstanden sein sollten, durch die Kommunalversicherung ggf. reguliert werden. Dies gilt allerdings nicht für natürliche Absonderungen der Linden in Form von Honigtauabsonderung, Laubabwurf, Beschattung oder Wasser- und Nährstoffentzug. Derartige Einwirkungen der Straßenbepflanzung sind auch nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW grundsätzlich von den Anliegern zu dulden.

 

Hinsichtlich der teilweise in Frage gestellten Verkehrssicherheit bzw. der Stand- und Bruchsicherheit der Linden am Salzweg, ist darauf zu verweisen, dass der städtische Straßenbaumbestand gemäß der gesetzlichen Vorgaben und geltenden Richtlinien regelmäßig von dafür qualifizierten Mitarbeitern der Technischen Betriebe Rheine AöR kontrolliert wird und ggf. erforderliche Pflegemaßnahmen fachgerecht erledigt werden. Dabei können durch entsprechende Kronenschnittmaßnahmen auch etwaige Beeinträchtigungen der anliegenden Grundstücke und Wohnhäuser beseitigt oder auf ein zumutbares Maß vermindert werden.

 

Die vorgetragenen Schäden an den Geh- und Radwegen wurden, soweit sie tatsächlich eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit darstellten, von den Technischen Betrieben kurzfristig behoben. Es ist natürlich davon auszugehen, dass es auch künftig an den Baumstandorten immer wieder zu lokalen Anhebungen der Geh- und Radwegbeläge durch weiteres Wurzelwachstum kommen wird. Verkehrssicherheitsrelevante Schäden werden im Rahmen der regelmäßigen Kontrolle und Unterhaltung der Straßen von den Technischen Betrieben in der Regel kurzfristig durch Reparaturen behoben. Auch dies ist eine Situation, die mittlerweile an vielen Straßenzügen im Stadtgebiet auftritt und die hohe Unterhaltungskosten verursacht. Am Salzweg ist, trotz der Einengungen der Gehwege an den Baumstandorten, aus verkehrstechnischer Sicht eine insgesamt ausreichende Funktionsfähigkeit der beidseitig vorhandenen Geh- und Radwege gegeben.

 

Auf Grund der dargelegten Beurteilung und mit Verweis auf die zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen und das besondere öffentliche Interesse an der Erhaltung und Sicherung des Straßenbaumbestandes, insbesondere auch in Hinblick auf dessen wichtige gestalterischen, ökologischen sowie kleinklimatischen und lufthygienischen Funktionen, wurde der Antrag auf Entfernung von mehreren Linden am Salzweg von Seiten der Technischen Betriebe Rheine AöR abgelehnt.

 

Bei einem Ortstermin im Mai 2014 wurden die entscheidungsrelevanten Gründe erläutert und auch auf die besondere Präzedenzwirkung dieser Entscheidung hingewiesen, da es vergleichbare Situationen sowohl im weiteren Verlauf des Salzweges, als auch an vielen anderen Straßenzügen im Rheiner Stadtgebiet gibt. Den Einwendern wurde jedoch zugesagt, aufgrund dieser Präzedenzwirkung und Bedeutung, diesen Sachverhalt im zuständigen Bauausschuss vorzustellen.

 

Auf Grundlage der Ihr mit der Amtshilfevereinbarung übertragenen Aufgaben und der bisherigen Beschlusslage, gehen die Technischen Betriebe Rheine AöR davon aus, dass die Pflege, Erhaltung, Sicherung und Entwicklung des städtischen Baumbestandes eine wichtige von Ihr wahrzunehmende Aufgabe von hohem öffentlichen Interesse ist und Straßenbäume nur im Einzelfall zu entfernen sind, wenn dies tatsächlich unvermeidbar oder aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich ist und entsprechende Ausnahmetatbestände nach der Baumschutzsatzung der Stadt Rheine vorliegen.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1

Beschwerdeschreiben von Anliegern des Salzweges

 

Anlage 2

Antwortschreiben der Technischen Betriebe Rheine AöR