Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Erhaltung von Straßenbäumen am Salzweg und anderen Straßen im Stadtgebiet zur Kenntnis.
Begründung:
Am Salzweg, zwischen der Königseschstraße im Norden und dem Möhneweg im
Süden, ist ein straßenbegleitender, alleeartiger Baumbestand aus heute noch
etwa 45 Lindenbäumen vorhanden. Größtenteils wurden diese Linden mit dem Ausbau
des Salzweges Ende der 1970’er / Anfang der 1980’er Jahre innerhalb der
beidseitig der Fahrbahn hergestellten Fuß- und Radwege angepflanzt. Wenige
Bäume waren bereits vor dem damaligen Endausbau vorhanden und wurden beim
Ausbau erhalten.
Aktuell ist in dem betreffenden Bereich des Salzweges noch ein Bestand
von 45 Lindenbäumen vorhanden. Die Bäume haben überwiegend ein Alter von etwa
40 Jahren und befinden sich somit in der sog. „Reifephase“. Der
Vitalitätszustand ist größtenteils als gut bis schwach geschädigt zu
beurteilen. Die Linden bilden, trotz einiger Bestandslücken, insgesamt eine
landschafts- und ortsbildprägende Baumallee, die den Straßenraum gliedert und
belebt. Der Baumbestand ist nach der Baumschutzsatzung der Stadt Rheine
geschützt. Zudem sind Alleen in Nordrhein-Westfalen durch § 47 a des
Landschaftsgesetzes NRW gesetzlich geschützt.
Aufgrund der zunehmenden Einwirkungen der Straßenbäume auf die
anliegenden Wohngrundstücke und Beeinträchtigungen der Geh- und Radwege, sind
in den letzten Jahren vermehrt Beschwerden von Anliegern vorgetragen worden. In
Einzelfällen sind auch bereits konkrete Schadensanzeigen wegen Beschädigungen
von Grundstückseinrichtungen (Einfassungsmauern, Zaunanlagen, Pflasterflächen
oder Entwässerungsleitungen) an die Stadt Rheine gerichtet worden.
Vergleichbare Situationen gibt es mittlerweile an vielen anderen Straßenzügen
in Rheine, die Baumbestände in einem Alter von mehr als ca. 25 Jahren
aufweisen.
Bereits in 2007 lagen mehrere Beschwerden wegen der Straßenbäume am
Salzweg vor. Nach einer Inaugenscheinnahme und Beurteilung der Linden und der
Einwirkungen der Bäume auf die anliegenden Grundstücke und den Straßenkörper,
wurde der damals zuständige Bau- und Betriebsausschuss darüber informiert, dass
einzelne Bäume entfernt werden müssten, ansonsten aber der Baumbestand am
Salzweg erhalten werden sollte. Im Anschluss sind dann Anfang 2008 insgesamt 15
Linden am Salzweg entfernt worden.
Im Sommer 2013 sind dann erneut Beschwerden und Schadensmeldungen von
mehreren Anliegern des Salzweges bei einem Ortstermin und auch schriftlich vorgetragen
worden. Dabei wurde auch auf die früheren Baumfällungen verwiesen und
gefordert, auch die vor den Grundstücken der Einwender stehenden Linden zu entfernen.
Von dieser Forderung direkt betroffen, ist eine Reihe von insgesamt 5 Linden
vor 6 Grundstücken. Ähnliche Bedingungen sind aber im weiteren Straßenverlauf
an einem Großteil der Baumstandorte gegeben. Als Gründe wurden insbesondere
Beschädigungen oder Beeinträchtigungen von Vorgartenmauern und Bepflanzungen
durch das in die Vorgärten eingewachsene Wurzelwerk der Linden sowie befürchtete
Beschädigungen von Ver- und Entsorgungsleitungen und Beeinträchtigungen der
Wohngebäude und Grundstücke durch Honigtauabsonderungen und Laubfall der Linden
vorgetragen. Auch wurden Befürchtungen geäußert, die Linden könnten bei
Unwetterereignissen auf die Wohngebäude stürzen oder durch Astbruch erhebliche
Schäden verursachen. Des Weiteren wurde auf Anhebungen bzw. Unebenheiten der
Geh- und Radwegbeläge durch die Baumwurzeln und eine starke Einengung der
Gehwege an den Baumstandorten hingewiesen und deren Funktionsfähigkeit und
Sicherheit beanstandet.
Nach juristischer Prüfung durch das städtische Rechtsamt und in
Rücksprache mit der Kommunalversicherung, ist in den konkret vorgetragenen
Beschwerdefällen eine Entfernung der betreffenden Straßenbäume am Salzweg nicht
erforderlich. Im Einzelfall können tatsächlich entstandene Beschädigungen von
Sachgütern, die nachweislich durch haftungsrelevante Einwirkungen der
Straßenbäume entstanden sein sollten, durch die Kommunalversicherung ggf.
reguliert werden. Dies gilt allerdings nicht für natürliche Absonderungen der
Linden in Form von Honigtauabsonderung, Laubabwurf, Beschattung oder Wasser-
und Nährstoffentzug. Derartige Einwirkungen der Straßenbepflanzung sind auch
nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW grundsätzlich von den Anliegern zu dulden.
Hinsichtlich der teilweise in Frage gestellten Verkehrssicherheit bzw.
der Stand- und Bruchsicherheit der Linden am Salzweg, ist darauf zu verweisen,
dass der städtische Straßenbaumbestand gemäß der gesetzlichen Vorgaben und
geltenden Richtlinien regelmäßig von dafür qualifizierten Mitarbeitern der
Technischen Betriebe Rheine AöR kontrolliert wird und ggf. erforderliche
Pflegemaßnahmen fachgerecht erledigt werden. Dabei können durch entsprechende
Kronenschnittmaßnahmen auch etwaige Beeinträchtigungen der anliegenden
Grundstücke und Wohnhäuser beseitigt oder auf ein zumutbares Maß vermindert
werden.
Die vorgetragenen Schäden an den Geh- und Radwegen wurden, soweit sie
tatsächlich eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit darstellten, von den
Technischen Betrieben kurzfristig behoben. Es ist natürlich davon auszugehen,
dass es auch künftig an den Baumstandorten immer wieder zu lokalen Anhebungen
der Geh- und Radwegbeläge durch weiteres Wurzelwachstum kommen wird. Verkehrssicherheitsrelevante
Schäden werden im Rahmen der regelmäßigen Kontrolle und Unterhaltung der
Straßen von den Technischen Betrieben in der Regel kurzfristig durch Reparaturen
behoben. Auch dies ist eine Situation, die mittlerweile an vielen Straßenzügen
im Stadtgebiet auftritt und die hohe Unterhaltungskosten verursacht. Am Salzweg
ist, trotz der Einengungen der Gehwege an den Baumstandorten, aus verkehrstechnischer
Sicht eine insgesamt ausreichende Funktionsfähigkeit der beidseitig vorhandenen
Geh- und Radwege gegeben.
Auf Grund der dargelegten Beurteilung und mit Verweis auf die zu
beachtenden gesetzlichen Bestimmungen und das besondere öffentliche Interesse
an der Erhaltung und Sicherung des Straßenbaumbestandes, insbesondere auch in
Hinblick auf dessen wichtige gestalterischen, ökologischen sowie
kleinklimatischen und lufthygienischen Funktionen, wurde der Antrag auf
Entfernung von mehreren Linden am Salzweg von Seiten der Technischen Betriebe
Rheine AöR abgelehnt.
Bei einem Ortstermin im Mai 2014 wurden die entscheidungsrelevanten
Gründe erläutert und auch auf die besondere Präzedenzwirkung dieser
Entscheidung hingewiesen, da es vergleichbare Situationen sowohl im weiteren
Verlauf des Salzweges, als auch an vielen anderen Straßenzügen im Rheiner
Stadtgebiet gibt. Den Einwendern wurde jedoch zugesagt, aufgrund dieser
Präzedenzwirkung und Bedeutung, diesen Sachverhalt im zuständigen Bauausschuss
vorzustellen.
Auf Grundlage der Ihr mit der Amtshilfevereinbarung übertragenen
Aufgaben und der bisherigen Beschlusslage, gehen die Technischen Betriebe
Rheine AöR davon aus, dass die Pflege, Erhaltung, Sicherung und Entwicklung des
städtischen Baumbestandes eine wichtige von Ihr wahrzunehmende Aufgabe von
hohem öffentlichen Interesse ist und Straßenbäume nur im Einzelfall zu
entfernen sind, wenn dies tatsächlich unvermeidbar oder aus Gründen der
Verkehrssicherheit erforderlich ist und entsprechende Ausnahmetatbestände nach
der Baumschutzsatzung der Stadt Rheine vorliegen.
Anlagen:
Anlage 1
Beschwerdeschreiben von Anliegern des Salzweges
Anlage 2
Antwortschreiben der Technischen Betriebe Rheine AöR