Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss nimmt die vorgeschlagenen Optionen zur Vorentwurfsplanung und die Stellungnahme der Feuerwehr zu Einsparungen am Neubau der Feuerwehr rechts der Ems /Rettungswache zur Kenntnis.
Die weitere Entwurfsplanung soll auf der Grundlage der bisherigen Planung erfolgen. Hierbei wird das vom Haupt- und Finanzausschuss am 13.04.2010 beschlossene Raumprogramm erfüllt.
Alternativvorschlag:
Die weitere Entwurfsplanung soll aufgrund der angespannten Finanzsituation der Stadt Rheine auf der Grundlage der Variante 4 erfolgen.
Begründung:
Aus
einsatztaktischen Gründen besteht die Notwendigkeit, für den Löschzug rechts
der Ems ein neues Feuerwehrgerätehaus zu errichten. Diese Verlegung wird die Erreichbarkeit
der Wohngebiete in Rodde und Altenrheine und auch der Industriegebiete Rheine-Nord
und Kanalhafen und die Einsatzzeiten rechts der Ems wesentlich verbessern.
Das Büro K-plan
erstellte eine strategische Machbarkeitsstudie. Es wurde in Abstimmung mit der
Stadt Rheine ein Raumprogramm ermittelt, das als Grundlage für einen
Neubau der Feuerwehr rechts der Ems und für den Neubau zentraler Einrichtungen
der gesamten Feuerwehr in Rheine in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 13.04.2010 beschlossen wurde.
Das Raumprogramm
beinhaltete ebenfalls den Bau einer kleinen Rettungswache, die zwischenzeitlich
als größere Rettungswache mit einem 24-Stunden-Betrieb neben der Feuerwehr erstellt
werden soll.
Im Haupt- und
Finanzausschuss am 28.08.2012 wurde als neuer Standort für die Feuerwehr/Rettungswache
das Grundstück an der Ecke Bergstraße/Sandkampstraße beschlossen.
Vom Büro kplan
wurden verschiedene Varianten für die Vorentwurfsplanung erstellt. Die
Vorentwurfsplanung für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses, für den Neubau
zentraler Einrichtungen der gesamten Feuerwehr in Rheine und den Neubau einer
Rettungswache wurde am 24. Juni 2014 im Bauausschuss vorgestellt und beschlossen.
Bei der Erstellung der Vorentwurfsplanung waren insbesondere die Einschränkungen
durch ein Emissionsschutzgutachten mit einer Geruchskartierung und durch ein
Schallschutzgutachten zu berücksichtigen.
Kosten:
Die Kosten für
das Feuerwehrgerätehaus/zentrale Einrichtungen der Feuerwehr wurden im Vorfeld
auf 4,0 Mio. € gedeckelt. Die laut Kostenschätzung vom Büro kplan ermittelten
Kosten liegen aufgrund einiger Reduzierungen und Einsparungen inzwischen für
das Feuerwehrgerätehaus/zentrale
Einrichtungen der Feuerwehr bei ca. 3,978
Mio. €. Damit wird der vorgegebene Kostenrahmen von 4,0 Mio. € für die Feuerwehr/zentrale
Einrichtungen der Feuerwehr eingehalten. Die Ausführung des Hallenteiles wurde
damit bereits auf einem „low level“ angesetzt. Ebenso wurde z. B. der
Übungsturm zurückgestellt.
Die Baukosten
für die Rettungswache liegen bei 746 T€. Für die Kosten der Rettungswache
wurden vom Kreis Steinfurt vergleichbare Objekte in Borghorst und Westerkappeln
benannt. Für diese Objekte wurden 750 T€ veranschlagt. Auch dieser Kostenrahmen
wird eingehalten.
In dem Antrag „10 Millionen in 10 Jahren“ der Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 25.11.2014 wird unter Punkt 8. Feuerwehr rechts der Ems folgender Antrag mit dem Ziel einer Kostenersparnis von etwa 1 Mio. € gestellt:
„die Verwaltung soll
das Raumprogramm des Gebäudes „Feuerwehr rechts der Ems“ überprüfen und
möglichst eine Kostenreduzierung über die Bildung von mehreren Bauabschnitten
(1. Rettungswache und Feuerwehr mit 8 Stellplätze, 2. Feuerwehr restliche 6
Stellplätze) erreichen.“
Am 1. Dezember 2014 fand eine Besprechung mit den Planungsbeteiligten
statt, um gemeinsam Optionen möglicher räumlicher und damit kostenwirksamer
Reduzierungen und/oder zur Bildung von Bauabschnitten im Bereich der Feuerwehr
zu erarbeiten.
Optionen:
Im Rahmen einer Überarbeitung der Vorentwurfsplanung hat das Büro kplan
diese Optionen in einer Variantenbetrachtung zeichnerisch und kostenmäßig
erfasst (Anlage 1). In einer Übersicht
(Anlage 2) werden die
möglichen Reduzierungen im Raumprogramm der Feuerwehr nebeneinander gestellt.
Die einzusparenden Kosten wurden über m² ermittelt. Es wurden nicht
die Kosten für einzelne Bauteile ermittelt, da sich die Planung im Rahmen der
Vorentwurfsplanung bewegt und die dazugehörige Kostenart der Kostenschätzung
sich im Bereich der 1 Ebene der Kostenermittlung bewegt:
Variante 1: Wegfall Fahrzeughalle und Lager
Nachschub
mögliche
Einsparung: 269.594,50 € brutto
Variante 2: Option 1 zzgl. Wegfall
Waschhalle und Logistikfläche
mögliche
Einsparung: 462.207,90 € brutto
Variante 3.1: Wegfall
von 6 Stellplätzen
mögliche
Einsparung: 107.100,00 € brutto
Variante 3.2: Option
3.1 zzgl. Wegfall Wasch- und Lagerhalle
mögliche
Einsparung: 457.745,40 € brutto
Variante 4: Reduktion auf reines
Feuerwehrhaus mit RW
Verlegen
der Waschhalle und des Lagers Richtung Westen
Mögliche
Einsparung 474.048,40 € brutto
Die im Vergabevorschlag alternativ vorgeschlagene Variante 4 bedeutet,
dass die Waschhalle und die Lagerhalle in Richtung Westen verlegt werden. Bei
einer Umsetzung des 2. Bauabschnittes liegt dann die Waschhalle mittig in der
Halle (mit einer größeren Achsbreite) und kann im 2. Bauabschnitt nicht
verlegt werden. Das Lager würde im 2. Bauabschnitt in Richtung Osten verlegt
werden können.
In den Varianten wurden nur die reinen Baukosten erfasst.
Bei einer Aufteilung der Maßnahme auf zwei Bauabschnitte entstehen
Mehrkosten für die Gesamtmaßnahme, da im 2. Bauabschnitt z. B. Bauteile
zurückgebaut und an anderer Stelle neu errichtet werden müssen. Auch werden
sich die Baunebenkosten entsprechend erhöhen. Weiter fallen Kosten für
Außenanlagen, etc. zum Teil doppelt an.
Dieses bedeutet bei der Variante 4 für die Umsetzung des 2.
Bauabschnitts Kosten in Höhe von 642.957
€ brutto.
Das heißt, dass die Kosten für
den 2. Bauabschnitt um 169.000 € höher liegen, wenn die Maßnahme in 2
Bauabschnitte aufgeteilt wird.
In einer ausführlichen Stellungnahme (Anlage 3) hat die Feuerwehr die Konsequenzen der Kürzungen
beschrieben.
Bewertung der Verwaltung:
Die Feuerwehr hat in dem beiliegenden Vermerk (Anlage 3) ausführlich auf die Notwendigkeit aller bisher
geplanten Stellplätze hingewiesen.
Will man dennoch das beschlossene Raumprogramm aufgrund der
angespannten Finanzsituation der Stadt Rheine kürzen bzw. auf 2 Bauabschnitte
aufteilen, hat die Gesamtverwaltung zu prüfen, auf welche Räumlichkeiten bei
den beschränkten Mitteln am ehesten verzichtet werden kann.
Daneben muss auch berücksichtigt werden, dass diese Räumlichkeiten
(Stellplätze) mit vertretbaren Mitteln später noch nachgerüstet werden können.
Auf die Waschhalle kann aus verschiedenen Gründen nicht verzichtet
werden, u. a. wird hier die äußere Reinigung des Rettungswagens durchgeführt.
Daher bietet sich mit den o. g. Konsequenzen allenfalls die Variante 4 an.
Anlagen:
Anlage 1: Variantenbetrachtung Büro kplan
Anlage 2: Übersicht der Varianten
Anlage 3: Stellungnahme der Feuerwehr