Betreff
Einrichtung von Orten des Gemeinsamen Lernens im Primarstufenbereich
Vorlage
014/15/1
Aktenzeichen
FB 1 / 10 -te
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Der Rat der Stadt Rheine stimmt der Einrichtung von Orten des Gemeinsamen Lernens i. S. d. § 20 Abs. 5 SchulG (Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, Emotionale und Soziale Entwicklung) an den folgenden Grundschulen ab dem Schuljahr 2015/2016 zu:

-      Annetteschule

-      Michaelschule

-      Südeschschule

-      Marienschule Hauenhorst

-      Gertrudenschule

 

  1. Die Annahme der Schulaufsichtsbehörde, dass für die Aufnahme der Schüler/innen mit Lern- und Entwicklungsstörungen keine baulich bedeutsamen investiven Maßnahmen erforderlich sind, wird vom Schulausschuss nicht geteilt. Die betroffenen Schulen werden gebeten, gemeinsam mit dem Schulträger unter Berücksichtigung der individuellen Schulkonzepte erforderliche räumliche und sächliche Mindeststandards und Voraussetzungen für die Aufnahme der Schüler/innen mit Lern- und Entwicklungsstörungen für die Schulen des Gemeinsamen Lernens der Stadt Rheine zu erarbeiten, die Grundlage für eine Prioritätenliste ist.

 

  1. Die im Haushaltsentwurf für 2015 veranschlagten Mittel über die Förderung kommunaler Anforderungen für die schulische Inklusion i. H. v. 122.000,00 € im Fachbereich 1 sollen für die Einrichtung von Orten des Gemeinsamen Lernens eingesetzt werden. Die Auszahlung der zur Verfügung stehenden Mittel erfolgt in Abhängigkeit der Priorität.

 

 

 

 

 


Begründung:

 

Es wird auf die Vorlage 014/15 verwiesen.

 

Die Annahme der Schulaufsichtsbehörde, dass für die Aufnahme der Schüler/innen mit Lern- und Entwicklungsstörungen keine baulich bedeutsamen investiven Maßnahmen erforderlich sind, wird vom Schulausschuss nicht geteilt. Somit empfiehlt der Schulausschuss dem in dieser Ergänzungsvorlage formulierten Beschlussvorschlag zu folgen.