Betreff
Behindertengerechtes und barrierefreies Bauen
Vorlage
089/15
Aktenzeichen
II/50-hf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss beschließt, dass die fachbereichsübergreifende Arbeitsgruppe „Barrierefreiheit“ wie bisher, eine Prioritätenliste zur Nutzung der Mittel „barrierefreies Bauen“ erstellt und dem Sozialausschuss zur Entscheidung vorlegt.

 

 


Begründung:

 

 

  1. Hintergründe zum Grundsatzbeschluss und der bisherigen Verwendung der barrierefreien Mittel:

Der Rat der Stadt Rheine hat am 03. April 2001 einen Grundsatzbeschluss zum behindertengerechten und barrierefreien Bauen für städtische Einrichtungen und für Gebäude, bei denen die Stadt wesentlicher Nutzer ist, gefasst.

Vorab wurde vom Rat der Stadt Rheine für behindertengerechte und barrierefreie Baumaßnahmen an bestehenden städtischen Gebäuden jährlich ein Betrag von 51.129 €, beginnend mit dem Jahr 2001 zur Verfügung gestellt. Im Jahre 2004 erhöhten sich die Mittel auf 75.000 € und seit 2005 auf 102.000 €/jährlich. Für das Haushaltsjahr 2015 wurden diese Mittel auf 90.000 € gekürzt.

 

Mit diesen Haushaltsmitteln können grundsätzlich nur bestehende städtische Gebäude, Plätze, Wege oder Ampelanlagen barrierefrei umgebaut oder umgerüstet werden.

 

 

Rechts- und Arbeitsgrundlagen für den Bereich öffentlicher Raum:

Im Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) vom 1. Januar 2004 wird das Ziel, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen (§ 1), ausdrücklich auch auf die Mobilität des genannten Personenkreises und den öffentlichen Verkehrsraum bezogen. Dabei haben die Verantwortlichen (u.a. Landesorganisationen, Gemeinden, etc.) aktiv auf das Erreichen des Ziels hinzuwirken.

 

Die seit 2004 bestehenden gesetzlichen Vorgaben zur Schaffung barrierefreier Verkehrsanlagen bedeuten, dass Planer schon beim Entwurf diese Belange berücksichtigen müssen. Es gibt dennoch große Bereiche, die vor dieser Gesetzgebung geplant und gebaut worden sind und seinerzeit wurden die Belange der behinderten Menschen nicht berücksichtigt.

 

 

Seit 2001 wurden diverse Projekte mit den „barrierefreien Mitteln“  ausgeführt, die immer vorab in der fachbereichsübergreifenden Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Beirates für Menschen mit Behinderung und des Seniorenbeirates besprochen und dem Sozialausschuss zur endgültigen Beschlussfassung seitens der Arbeitsgruppe einvernehmlich vorgeschlagen wurden.

 

Bislang wurden folgende Maßnahmen durchgeführt:

Ø  Umbau eines Klassenraumes für eine hörbehinderte Schülerin

Ø  Rampe am Bezirksseminar Lilienthalstraße

Ø  Behinderten-WC Jahnstadion

Ø  Drehtürantrieb Josef-Winckler-Zentrum

Ø  Handlauf Kannegießerhaus

Ø  Berufskolleg Aufzug

Ø  Behinderten-WC Marienschule

Ø  Markierungsplatten Marktplatz

Ø  Aufzugsanlage Michaelschule

Ø  Spezielle Software für Computer der Stadtbibliothek

Ø  Bahnübergang Pinienweg

Ø  Aufzug Overbergschule

Ø  Bodenindikatoren Kardinal-Galen-Ring/Neuenkirchener Straße

Ø  Behindertengerechte Rampe für Wasserspielanlage

Ø  Audio Übertragungssyteme Rathaus, Stadtbibliothek usw.

Ø  Barrierefreier Ausbau Ampelanlage Osnabrücker Straße/Antoniusstraße

Ø  Barrierefreie Sanierung städtische Grundstück Thiemauer barrierefreier Ausbau Hof- und Gartenfläche und Sanierung/Umbau Behinderten-WC

Ø  Bodenindikatoren Ampelanlage Osnabrücker Straße/Windmühlenstraße/Aloysiusstraße

Ø  Hebebühne

Ø  Mittel für „barrierefreie Schule“

Ø  barrierefreier Aufzug Neues Rathaus

Ø  Aufzugsanlage Annetteschule



Vom Sozialausschuss beschlossene, aber vom FB 5 noch nicht abgeschlossene Projekte: 

Ø  Behinderten-WC Kulturetage Rathauszentrum (Umsetzung 2015, lt. FB 5)

Ø  mobile Audio-Übertragungsanlage JWZ (Umsetzung 2015, lt. FB 5)

2.     Mittelverwendung 2015

 

In der Schulausschusssitzung am 13. Januar 2015 hat der Schulausschuss entschieden, die im Budget des FB 1 veranschlagten Mittel von 122.000 € für die Einrichtung von Orten des Gemeinsamen Lernens im Primarstufenbereich einzusetzen. Die Auszahlung der zur Verfügung stehenden Mittel soll in Abhängigkeit der Priorität erfolgen.

 

Im Rahmen der Beratungen im Schulausschuss wurde von einem Ausschussmitglied die Prüfung angeregt, die Mittel barrierefreies Bauen 2015 in Höhe von 90.000 € unter Beteilung der fachbereichsübergreifenden Arbeitsgruppe „Barrierefreiheit“ und des Sozialausschusses ebenfalls für die anfallenden Umbaumaßnahmen an Schulen, die Orte des Gemeinsamen Lernens im Primarstufenbereich sind, einzusetzen.

 

Die Verwaltung schlägt hierzu vor, dass der FB 1 eine Prioritätenliste über die notwendigen Umbaumaßnahmen in Bezug auf die Einrichtung von Orten des Gemeinsamen Lernens im Primarstufenbereich erstellt und diese dann der fachbereichsübergreifenden Arbeitsgruppe „Barrierefreiheit“ vorstellt, damit die Arbeitsgruppe eine Vorschlagsliste für den Sozialausschuss erarbeitet, welche Maßnahmen aus den vorhandenen Mitteln 2015 in Höhe von 90.000 € durchgeführt werden sollen.