Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Rheine beschließt, die
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. (nachfolgend: VZ) für deren
Standort Rheine in den Jahren 2016 bis einschließlich 2020 mit einer Festbetragspauschale
von 74.330,00 € p. a. zu fördern.
2. Die
3. Zur Herstellung klarer Kostentransparenz legt die VZ bis zum 20.
April eines jeden Folgejahres eine detaillierte Kostenstellenberechnung über
alle entstandenen Aufwendungen und Erträge der Beratungsstelle in Rheine vor.
Begründung:
Auf die Ursprungsvorlage 084/15 wird verwiesen. Der Punkt wurde am 03.03.2015 von der Tagesordnung abgesetzt. Es fand zwischenzeitlich eine neue Verhandlung zwischen der VZ, dem Kreis Steinfurt und der Stadt Rheine statt. Die Begründung wurde unter Einbeziehung des Verhandlungsergebnisses neu verfasst:
I.
Der Finanzierungsbedarf der VZ ist bis einschließlich 2015 abgedeckt;
Grund für diese frühe Vorlage ist folgender:
Die Stadt Rheine und die VZ sind durch einen Zuwendungsvertrag
verbunden, der in 2015 ausläuft.
Der in der Beschlussempfehlung unter 1. genannte Anteil entspricht 33%
des gesamten Zuwendungsbedarfes. 50% kommen vom Land NRW; der Kreis Steinfurt
trägt 17%.
Die VZ muss, bevor Landesmittel fließen, ausweislich der Bedingungen
des Bewilligungsbescheides des Landes NRW zwingend zunächst die Co-Finanzierung
sicherstellen, verstanden im konkreten Fall als die Mittel der Stadt Rheine und
des Kreises Steinfurt.
Auszug aus dem
Bewilligungsbescheid des Landes zum Wirtschaftsplan, der die Mitfinanzierung
der Kommunen verbindlich formuliert:
„Diese Mittel (des Landes) sind (...) für die
zu 50 % anteilige Finanzierung der in den Wirtschaftsplänen aufgeführten
Beratungsstellen in den Kommunen einzusetzen. Voraussetzung für die anteilige
Finanzierung der örtlichen Beratungsstellen ist, dass die beteiligten
Sitzkommunen zu 50 % die Co-Finanzierung der örtlichen Gesamtkosten (bestehend
aus Personal-, Sach- und Gemeinkosten) übernehmen und damit die
Gesamtfinanzierung der örtlichen Beratungsstellen gesichert ist."
Daher muss die
Co-Finanzierung bis spätestens zum 30. Juni 2015 herbeigeführt bzw.
sichergestellt sein.
Üblicherweise
werden mit der VZ entweder Verträge auf unbestimmte Zeit geschlossen, bei denen
am Jahresende spitz abgerechnet wird, oder aber - so für Rheine in der
Vergangenheit geschehen - es wird ein Fünf-Jahres-Vertrag geschlossen mit einem
Zuwendungsbetrag auf Basis einer Kostenkalkulation für diesen Zeitraum.
Vorliegend soll
erneut ein Fünf-Jahres-Vertrag geschlossen werden; die - überaus transparente -
Kostenkalkulation ist in der Anlage beigefügt. Dabei handelt es sich bei dem
Gemeinkostenanteil um diejenigen Kosten, die pauschal an die Zentrale in
Düsseldorf gezahlt werden.
Die Fördermittel
des Landes sind mündlich zugesagt; sollte wider Erwarten das Land die Förderung
einstellen, so ist hierfür eine „Notausstiegsklausel“ vorgesehen.
Zudem wird
vertraglich abgesichert, dass
- keine Überfinanzierung erfolgt und
- Stadt und Kreis berechtigt sind,
Einsichtnahme in die Kostenstellenrechnung der VZ zu nehmen und eine
entsprechende Prüfung vorzunehmen
Der
Fünf-Jahres-Zeitraum ist erforderlich, um hinsichtlich der Vertragsverhältnisse
im Innenverhältnis (Mietvertrag, Arbeitsverträge) eine gewisse Kongruenz
herstellen zu können.
Partiell wurde
angeregt, auf einen 6-Jahres-Vertrag zu gehen, damit nicht der derzeitige Rat
2020 dem dann folgenden Rat vorgreift. Die VZ bittet indes darum, es bei einem
5-Jahres-Vertrag zu belassen, weil sonst die Unwägbarkeiten bzgl. der – derzeit
moderat kalkulierten – Teuerungsraten zu hoch wären, mit der folge, dass diese
Teuerungsrate prophylaktisch höher angesetzt werden müssten, was sicherlich
nicht gewollt ist.
Kreis, Stadt und
VZ werden im ersten Quartal 2020 erneut Verhandlungen aufnehmen, um bis
spätestens 30. Juni 2020 ein Ergebnis bzgl. der künftigen Vertragsvereinbarung
zu erzielen.
II.
Die gute Arbeit
der Verbraucherzentrale Rheine darf als bekannt unterstellt werden. Die VZ Rheine
- einzige Verbraucherzentrale im Kreis ST - ist eine wichtige Anlaufstelle für Rat
suchende Bürger. So wurden im Jahre 2013 (Zahlen für 2014 lagen bei Fertigung
dieser Vorlage noch nicht vor) weit über 8.000 Anfragen beantwortet bzw.
Beratungen durchgeführt.
Dabei kommen die
Ratssuchenden, was eine Evaluation ergeben hat, zu 1/3 aus den anderen
kreisangehörigen Städten und Gemeinden und zu 2/3 aus Rheine selbst, was durch
die Aufteilung der Kostentragung zwischen
der Stadt Rheine und dem Kreis Steinfurt (2/3 ó 1/3) abgebildet wird.
Um das Kriterium der Kreisumlage ebenso
abzubilden wie die hohe kreisweite Bedeutung der VZ, ist es gelungen, mit dem
Kreis Steinfurt gegenüber der Vorlage aus März 2015, die am 03. März 2015 von
der Tagesordnung der HFA-Sitzung genommen wurde, zugunsten der Stadt Rheine
nachzuverhandeln. Es ist nunmehr eine Kostentragung Stadt Rheine ó
Kreis Steinfurt im Verhältnis 60:40 vereinbart.
Das bedeutet, dass
für 2016 bis 2020 412.950,00 € (82.590,00 € x 5) noch 371.655,00 € (74.331,00 €
x 5) aufzubringen sind, mithin 41.295,00 € weniger.
III.
Die VZ arbeitet objektiv
sehr wirtschaftlich; die Gesamtkosten für 2016 bspw. liegen nur geringfügig
über denen für 2015; auch die weiteren geplanten Kostensteigerungen sind mit 5%
Verteuerung für die Mietaufwendungen, 1% bei den Sachkosten und 3% für
Lohnkostensteigerung moderat angesetzt.
IV.
Die Finanzierung ist durch Haushaltsmittel bei Produkt 3401 teilweise gesichert. Hier sind 72.000 € im Ansatz enthalten. Der restliche Betrag von 2.331,00 € ist bisher nicht gesichert.
V.
Bzgl. der 15%igen Gemeinkostenpauschale ist im Wesentlichen mitzuteilen, dass diese leider aus fördermittelrechtlichen Gründen schlicht nicht disponibel sind. Es hätte auch keinen Sinn, auf eine Spitzabrechnung zu bestehen, weil dann jedenfalls Sätze oberhalb von 15% dabei herauskämen; für Einzelheiten wird auf die diesbezügliche Anlage verwiesen.
Anlagen:
- Verbraucherzentrale
Kalkulation 2016 – 2020 mit modifiziertem Kostentragungsverhältnis im
Verhältnis Stadt Rheine ó Kreis Steinfurt 60:40
- Erläuterung der Verbraucherzentrale zur Gemeinkostenpauschale