Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der Haupt- u. Finanzausschuss beauftragt den
Fachbereich Recht und Ordnung über den 29. Februar 2016 hinaus dauerhaft mit
der Wahrnehmung der Aufgaben der Überwachung des fließenden Verkehrs.
2.
Zwecks Sicherstellung der Aufgaben zu 1. werden in
der Ordnungsbehörde des Fachbereiches Recht und Ordnung (FB 3)
a.
1,0 Stelle für die mobile
Geschwindigkeitsüberwachung
b.
und 2,25 Stellen für die Sachbearbeitung inkl.
Ermittlungsdienst
zum nächstmöglichen Zeitpunkt in den regulären Stellenplan überführt.
Begründung:
Bekanntlich hat
die Verwaltung im April 2014 mit der Überwachung des fließenden Verkehrs
mittels stationärer Geschwindigkeitsüberwachung begonnen; seit Januar 2015
wurde das Projekt planungsgemäß dahingehend erweitert, dass die Überwachung des
fließenden Verkehrs auch durch mobile Geschwindigkeitsüberwachung
(Radarfahrzeug) stattfindet.
Das erste Jahr
der stationären und die ersten Monate der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung
geben hinreichend Anlass, bereits jetzt das Projekt zu entfristen und die
dauerhafte Fortsetzung der Überwachung des fließenden Verkehrs zu beschließen.
Dabei kann das
Evaluationsergebnis wie nachfolgend aufgeführt zusammengefasst werden, wobei
unter Punkt I. der Aspekt der Verkehrssicherheit und unter Punkt II. die
fiskalische Aspekt aufbereitet werden, wobei sich letztgenannter auch auf die
personelle Situation bezieht.
I.
Verkehrssicherheit
1.
Rechtsgrundlagen, Zuständigkeit, Verfahrensgrundsätze
Eine grds.
Zuständigkeit für die Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten
und der Befolgung von Lichtzeichenanlagen im Straßenverkehr an Gefahrenstellen
ist für die Stadt Rheine gemäß § 48 Abs. 2 des Ordnungsbehördengesetzes (OBG
NW) gegeben. Im Gegensatz zu allen anderen großen kreisangehörigen Städten wird
im Gebiet der Stadt Rheine diese originäre Aufgabe nicht durch die Stadt Rheine
wahrgenommen.
Weiteres regeln
die erst zum 15.07.2013 geänderten Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des
§ 48 OBG NW, die nachfolgend auszugsweise aufgeführt werden:
Maßnahmen zur Geschwindigkeitsüberwachung dienen der Verkehrssicherheit,
insb. der Verhütung von Verkehrsunfällen mit schweren Folgen. Ziel ist die
Reduzierung des allgemeinen Geschwindigkeitsniveaus als wirksamster Schutz
gerade der schwächeren Verkehrsteilnehmer vor schweren Unfallfolgen. Um dies zu
erreichen, bedarf es der Verhinderung und Sanktionierung von Verstößen gegen
Geschwindigkeitsbeschränkungen, der Hauptursache für Unfälle mit schweren
Folgen. Eine aktive abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit von Polizei und Kommunen
entfaltet eine akzeptanzfördernde Wirkung der Maßnahmen. Besondere Bedeutung
kommt der Ankündigung von Kontrollen und der Veröffentlichung von Messstellen
zu. Hierdurch kann die Wirkung der Maßnahmen erhöht werden.
Neben der Polizei sind nach § 48 Abs. 2 OBG auch die Kreisordnungsbehörden
und die Großen kreisangehörigen Städte für die Überwachung der Einhaltung
zulässiger Höchstgeschwindigkeiten und der Befolgung von Lichtzeichenanlagen
zuständig. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich nur auf die Überwachung an
Gefahrenstellen.
Gefahrenstellen sind
Unfallhäufungsstellen und solche Streckenabschnitte, auf denen eine erhöhte
Unfallgefahr angenommen werden muss. Letzteres kann insb. in Betracht kommen an
oder in unmittelbarer Nähre von Orten und Strecke, die vermehrt von schwachen
Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern und Fahrradfahrern sowie besonders
schutzwürdigen Personen wie Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen
frequentiert werden, in unmittelbarer Nähe von sowie in Baustellen und
ähnlichen straßenbaulichen Engpässen oder wenn überdurchschnittlich häufig
Verstöße gegen eine Geschwindigkeitsbeschränkung festgestellt werden (neue
Definition gültig seit dem 15.07.2013).
Die kommunalen Bußgeldstellen führen das gesamte Verfahren in eigener
Verantwortung durch. Die zuständigen Bußgeldstellen haben die personellen und
organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der gesamte
Verwaltungsaufwand - einschließlich der erforderlichen Fahrerermittlung -
mit eigenen Kräften bewältigt werden kann. Geldbußen, die durch rechtskräftige
Bescheide einer Bußgeldstelle festgesetzt sind, fließen in die Kasse der
Körperschaft, der die Bußgeldstelle angehört.
2.
Erfahrungen
Zu konstatieren
ist, dass sich das Projekt bereits positiv auf das Geschwindigkeitsniveau
ausgewirkt hat.
Zwar ist zu
berücksichtigen, dass sich die aktuellsten veröffentlichten Zahlen (Verkehrsunfallentwicklung
2014 in der Kreispolizeibehörde Steinfurt) lediglich auf das Jahr 2014
beziehen, in dem erst ab April / Mai mit dem Projekt begonnen wurde; gleichwohl
lassen sich erste Erfolge dahingehend festhalten, dass zwar leider die Zahl der
Verletzten zugenommen hat, die Unfallzahlen aber insgesamt rückläufig waren.
So gab es 2014
immerhin 63 Unfälle mit Sachschaden weniger als in 2013; außerdem gab es in
2014 lediglich einen Unfalltoten (was auch noch zuviel ist) gegenüber vier Unfalltoten
in 2013.
Gleichwohl ist
den nach wie vor – überraschend – hohen Fallzahlen immanent, dass nach wie vor
deutlich zu schnell gefahren wird.
So merkte bei
der Präsentation des o. g. Unfallberichtes Herr Ludwig Schnell, Leiter der
Direktion Verkehr der Kreispolizeibehörde Steinfurt, zutreffend an: „Killer Nr. 1 ist noch immer die Geschwindigkeit“.
Lobend äußerte
er sich über die Maßnahmen in Rheine, die erste Erfolge gebracht haben: „An den stationären Messpunkten ist die Zahl
der Unfälle zurückgegangen“.
3.
Einschätzung des IM NRW
Minister Jäger
formulierte am 9. Februar 2015 anlässlich der Vorstellung der Unfallzahlen /
-statistik 2014:
„Anrede,
bei
den Verkehrsunfallzahlen hätte ich Ihnen gerne wie im vergangenen Jahr einen
neuen historischen Tiefststand bekannt gegeben. Von den reinen Zahlen her ist
es für 2014 die zweitbeste nordrhein-westfälische Statistik. Aber bei Unfällen
stehen die Zahlen für Tragödien, für Schicksale. Seit 2011 kämpfen wir mit
unserer Strategie massiv und mit messbaren Erfolgen gegen zu hohe Geschwindigkeit,
sie ist nach wie vor die mit Abstand häufigste Unfallursache. Hier müssen und
werden wir also unsere Anstrengungen fortsetzen und intensivieren, um die
Straßen sicherer zu machen.
Bei
Sicherheit sprechen wir vom Vermeiden von Toten und Verletzten. 2014 starben
auf den Straßen in NRW 520 Menschen. Das sind 41 mehr als 2013, ein Anstieg um
8,6 Prozent. Bei den Schwerverletzten verzeichnen wir eine Zunahme von mehr als
11 Prozent. 13.490 Unfallopfer mussten im vergangenen Jahr nach einem Verkehrsunfall
im Krankenhaus behandelt werden. Um Ihnen eine Vergleichsgröße zu geben: Das
sind etwa so viele Menschen wie die niederrheinische Stadt Kalkar Einwohner
hat.
Auch
bei den Leichtverletzten gab es einen Anstieg und zwar von 59.998 auf 63.271.
Das sind 5,5 % mehr.
Bei
den besonderen Zielgruppen ergibt sich folgendes
Bild:
- Die Zahl der
tödlich verunglückten Motorradfahrer ist im vergangenen Jahr praktisch unverändert
geblieben. Der bisher niedrigste Wert seit 1990 von 69 getöteten
Motorradfahrern wurde mit nun 70 nur knapp verfehlt. Die polizeiliche
Präsenz an besonders risikoreichen Biker-Strecken zahlt sich offenbar aus.
- Unsere
besondere Aufmerksamkeit gilt den jungen Erwachsenen im Alter zwischen 18
und 24 Jahren, weil sie überdurchschnittlich oft in schwere Verkehrsunfälle
verwickelt sind. Um die Zahlen in eine Perspektive zu rücken, hilft der
Blick auf das Jahr 2013. Damals
starben 68 junge Fahrerinnen und Fahrer bei Unfällen. Das war ein Rückgang um ein Viertel gegenüber dem
Vorjahr 2012. Für 2014 haben wir einen Anstieg um 5,9 % auf 72. Wir liegen
damit immer noch deutlich unter den Zahlen von 2012. Das ist auch ein Erfolg
unserer Unfallprävention. Herausragendes Projekt dabei ist der „Crash Kurs
NRW“. Daran haben schon 430.000 Jugendliche in NRW teilgenommen.
- Bei den
schwächsten Verkehrsteilnehmern, die am wenigsten geschützt am
Straßenverkehr teilnehmen, also ohne Airbag oder Knautschzone, stellt sich
die Situation folgendermaßen dar:
- Leider
starben im Vergleich zum Vorjahr mit 68 Radfahrern zwölf mehr. 50 % der
Unfälle wurden von diesen selber durch eigenes Fehlverhalten verursacht.
- Dies gilt
auch für die Fußgänger. Hier hatten wir mit 115 Toten einen Anstieg um 5,5
%. Auch hier zeigt die Analyse, dass rund die Hälfte der getöteten
Fußgänger den Unfall selber verschuldet hat.
Daraus
lassen sich zwei Schlüsse ziehen: Das bedeutet zum einen, dass Autofahrer jeden
zweiten dieser Unfälle verursacht haben. Das sollte jedem klar sein, der sich
hinter das Lenkrad setzt und die Verkehrsregeln missachtet. Er gefährdet
Fußgänger und Radfahrer. Und zum anderen ist die Frage, wie viele dieser
Menschen noch leben könnten, wenn die Autos langsamer gefahren wären. Hier ist
die Physik gnadenlos: Sie unterscheidet nicht zwischen „Schuld“ oder „nicht
Schuld“. Entscheidend ist die Geschwindigkeit,
denn der Bremsweg macht den Unterschied zwischen Leben und Tod: Dort, wo man
bei 30 km/h zum Stehen kommt, fängt man bei 50 km/h erst an zu bremsen. Im
Klartext: Der Unfall passiert erst gar nicht oder das Opfer wird mit 50 km/h
ungebremst erfasst. Wir wissen, dass eine Senkung des Geschwindigkeitsniveaus
um 2 km/h die Zahl der Unfälle mit Toten und Schwerverletzten um bis zu 15 %
senken kann!
Wenn wir bei denjenigen, die zu schnell fahren, eine
Verhaltensänderung erreichen wollen, reichen Kontrollen und Strafen nicht aus.
Für die Sicherheit auf unseren Straßen wollen wir, dass die Autofahrer nicht zu schnell fahren und
sich an die Verkehrsregeln halten. Deshalb ist nach wie vor die Aufklärung extrem wichtig. Wir
müssen immer und immer wieder die Gefahren des Rasens in das Bewusstsein der
Menschen bekommen.
Das
bedeutet konkret, dass der Blitz-Marathon mit seiner intensiven Kommunikation
ein wichtiges Instrument bleibt, um die Menschen für sicheres Fahren zu
sensibilisieren. Das ist der Grund warum mehr und mehr Staaten in Europa dieses
Konzept nutzen. Es zählt zu den wirkungsvollsten Aufklärungskampagnen, die wir
im Moment anwenden können.
Als
ergänzende Maßnahme werden wir landesweit unsere Verkehrssicherheitsstrategie
erweitern. Neben den drei Hauptunfallursachen zu hohe Geschwindigkeit, Alkohol
am Steuer und Verstoß gegen die Gurtpflicht gibt es ab sofort einen vierten Arbeitsschwerpunkt:
Das Vorgehen gegen die Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer. Telefonieren am Steuer ist lebensgefährlich. Das
haben auch die Experten beim letzten Verkehrsgerichtstag im Januar in Goslar
bestätigt. Und auch europaweit rückt dieses Problem zunehmend in den Fokus.
Die
Polizei sieht mit großer Sorge, dass Autofahrer sich zunehmend ablenken lassen.
Eine immer größere Rolle spielen dabei heute die Smartphones. Während im Jahr
2009 noch 6,3 Millionen der internetfähigen Handys in Deutschland genutzt
wurden, waren es im letzten Jahr bereits 41 Millionen.
Eine Studie der Dekra zeigt: Von allen
Autofahrern telefonieren ständig rund 3 Prozent verbotswidrig am Steuer. Eine
aktuelle Schätzung des Automobilclubs Europa (ACE) geht davon aus, dass bei
jedem zehnten Unfall Ablenkung am Steuer eine entscheidende Rolle gespielt hat.
Wer
bei Tempo 50 den Blick für zwei Sekunden von der Straße abwendet, um z.B. aufs
Display zu schauen, fährt fast 30 Meter im Blindflug. Telefonieren am Steuer
ist genauso gefährlich wie 0.8 Promille Alkohol im Blut, wer simmst, reagiert wie ein Fahrer mit 1,1 Promille im Blut.
In
Nordrhein-Westfalen wird die Handynutzung bei Verkehrsunfällen mit Verletzten
bzw. hohem Sachschaden seit 1998 erhoben. Seither bewegt sich deren Zahl zwischen
115 und 169. Auch wenn dies eher kleine Zahlen sind, wissen wir eben, dass wir
ein sehr großes Dunkelfeld haben.
Ich
begrüße daher ausdrücklich die Forderungen des jüngsten Verkehrsgerichtstages.
Diese Daten sollten bundesweit einheitlich erhoben werden. Außerdem brauchen
wir klarere rechtliche Vorschriften, die der aktuellen Entwicklung gerecht werden
und das Nutzen von Mobiltelefonen im Straßenverkehr eindeutig einschränken.
Gemeinsam mit meinem Kollegen Minister Groschek unterstütze ich auch diesen
Vorschlag der Experten.
Die
Polizei wird in Zukunft noch intensiver gegen die riskante Ablenkung durch
Smartphones vorgehen.
Die
Polizei wird systematisch arbeiten:
- Das ist 1. die Prävention. Sie wird verstärkt
aufklären und dabei das emotionale und erlebnisbetonte Konzept des
Crash-Kurses einsetzen.
- Sie wird 2. intensiver kontrollieren und
- dann 3. entsprechend sanktionieren. Zu dieser
konsequenten Verfolgung rechtswidriger Handynutzung zählt auch die
Beweissicherung. Die Folgen können sehr unangenehm sein. Das heißt
konkret: Wenn bei einem Unfall mit Personenschaden der Verdacht besteht,
dass der Fahrer durch das Handy abgelenkt war, wird die NRW-Polizei
künftig das Handy sicherstellen und auf Anordnung der Staatsanwaltschaft
auswerten, ob eine Kommunikationsverbindung zum Unfallzeitpunkt bestand.
Zu
Recht wird mir beim Thema Sicherheit die Frage gestellt, ob wir mit unseren
Maßnahmen die richtigen Prioritäten setzen. Ich finde es naheliegend und notwendig,
Antworten zu geben, ob wir uns nicht mehr der islamistischen Bedrohung stellen
müssen, anstatt erhebliche Polizeikräfte für Aufklärungsaktionen für Verkehrssicherheit
zu bündeln.
Für
uns ist es keine Entscheidung des „Entweder---Oder“. Zur Terrorabwehr wird die
Landesregierung polizeilichen Staatsschutz, Landeskriminalamt und Verfassungsschutz
mit insgesamt 385 Stellen verstärken.
Dieses
zusätzliche Personal ist ein klares Signal für unseren Auftrag. Wir machen
keine Abstriche bei unserer Gesamtsicherheitsstrategie. Dazu gehört die
Verkehrssicherheitsarbeit gleichrangig mit Einsatzbewältigung und
Kriminalitätsbekämpfung.
Das bedeutet
folgerichtig:
Keine Abstriche
bei der Verkehrssicherheitsarbeit!
Analysen zeigen,
dass Verkehrsunfälle zu über 95 % durch menschliches Fehlverhalten verursacht
werden. Das heißt im logischen Umkehrschluss:
520 Tote, 13.490
Schwerverletzte und 63.271 Verletzte sind weitgehend vermeidbar!
Diese Erkenntnis
ist die Leitlinie unseres Handelns. Wir wollen weniger Risiko, weniger Fehler,
mehr Rücksicht, mehr Verantwortung am Steuer.
Dafür stehe ich
und dafür setzen sich unsere Beamtinnen und Beamten mit großem Engagement ein:
Wir werden konsequent daran arbeiten, um aufzuklären und die Menschen zu sensibilisieren,
damit unsere Straßen sicherer werden.
Unser Ziel bleibt
unverändert: weniger Tote und Verletzte auf NRW-Straßen!
Wir haben mit
unserem Strategiewechsel 2011 einen langen Weg eingeschlagen.
Diesen
Weg wollen und werden wir weiter gehen.“
Die Sache ist
dem IM seit Jahren ein gewichtiges Anliegen; so wurden bereits mit Schreiben
vom 26. Oktober 2011 die „Grundsatzrichtlinien für die Verkehrssicherheitsarbeit
in Fortführung der Fachstrategie Unfallbekämpfung erlassen, die ausdrücklich
präventive und repressive Maßnahmen, u. a. auch die Überwachung, ausdrücklich
vorsehen. U. a. heißt es dort:
„[…] Daneben
ist in den Kreispolizeibehörden (KPB) eine noch intensivere Abstimmung mit kommunalen
Überwachungsaktivitäten erforderlich, um die beabsichtigte Wirkung zu erzielen.
[…]“
4.
Einschätzung der Kreispolizeibehörde
Die
Kreispolizeibehörde des Kreises Steinfurt schrieb in einer Pressemeldung vom
27. März 2015:
„[…]
Obwohl sich die Unfallzahlen im Kreis Steinfurt im vergangenen Jahr (2013, Anm.
d. Verf.) durchaus positiv entwickelt haben, sind im Jahr 2014 auf unseren
Straßen 22 Menschen nach Verkehrsunfällen verstorben und 380 Menschen schwer
verletzt worden. Zu schnelles Fahren ist nach wie vor mit Abstand die häufigste
Unfallursache. Die gefahrene Geschwindigkeit ist maßgeblich für die
Unfallfolgen verantwortlich, denn der Bremsweg macht oft den Unterschied zwischen
Leben und Tod. Wir werden daher, wie Minister Ralf Jäger bei der Vorstellung
der Verkehrsunfallbilanz 2014 sagte: ‚Unsere Anstrengungen fortsetzen und
intensivieren, um die Straßen sicherer zu machen. Bei Sicherheit sprechen wir
vom Vermeiden von Toten und Verletzten.‘[…]“
- Einschätzung
der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Rheine
Nach wie vor ist eine Vielzahl der Unfälle
auf überhöhte bzw. nicht angepasste Geschwindigkeit zurückzuführen.
Neben verkehrserzieherischen und
aufklärenden Maßnahmen muss auch auf Überwachung und Erhöhung der Kontrolldichte
auf den Straßen im Stadtgebiet gesetzt werden, damit das Geschwindigkeitsniveau zur günstigen
Entwicklung der Unfallzahlen und Unfallfolgen gesenkt werden kann.
Durch Kombination stationär eingerichteter
Überwachungsanlagen an verschiedenen Problempunkten sowie der Schaffung einer
Möglichkeit für eine mobile Geschwindigkeitskontrollen im übrigen Stadtgebiet
wird der Effekt erzielt, dass Kraftfahrer/innen jederzeit und überall mit einer
Kontrolle rechnen müssen.
Für den Bereich der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung
werden insbesondere folgende Örtlichkeiten in den Fokus genommen:
- Schulen
- Kindergärten
- Altenheime
- Unfallhäufungsstellen (Hier handelt es sich um von der Polizei
ermittelte Gefahrenpunkte, die von der Unfallkommission untersucht werden)
- Unfallgefährliche Stellen (Hier handelt es sich nicht um die
vorgenannten Unfallhäufungsstellen, sondern um Gefahrenstellen, an denen
unangemessene Geschwindigkeit unfallursächlich ist.)
- Bereiche, in denen überdurchschnittlich häufig Verstöße gegen
Geschwindigkeitsbeschränkungen festgestellt wurden.
Abschließend ist anzumerken, dass es
selbstverständlich auch weiterhin zwingend erforderlich sein wird, präventiv
tätig zu sein, also im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zu beraten und aufzuklären
sowie an Verkehrssicherheitstagen
teilzunehmen. Dies lässt sich jedoch sehr gut mit den Erfahrungen aus der
repressiven Arbeit kombinieren.
So gab es bereits im Rahmen bspw. des ersten
europaweiten „Blitzmarathons“ am 16. April 2015 eine konzertierte Aktion mit
der Kreispolizeibehörde sowie dem Kreis Steinfurt.
Ebenso ist es erforderlich, die Bevölkerung
auf das Thema aufmerksam zu machen, indem die Messstellen bekannt gegeben
werden, um den geschwindigkeitsreduzierenden Effekt zu fördern.
Perspektivisch –
spätestens bei einem signifikanten Rückgang der Fallzahlen und damit einem Erreichen
eines geringeren Geschwindigkeitsniveaus an diesen Stellen - ist angedacht,
ggf. die Standorte der stationären Systeme zu ändern.
Bzgl. der
mobilen Überwachung sind bereits etliche – über die „alten“ Standorte des
Kreises hinausgehende – weitere Standorte unter Beachtung der o. g. Ziffern ausgemacht
und aktiv abgedeckt worden; im Laufe des Jahres werden weitere dazu kommen. –
Von daher wird vermieden, dass die Autofahrer nur an den ihnen bekannten
Messstellen vom Gas gehen, eben weil sie davon ausgehen müssen, dass sie an
nahezu jeder Stelle im Stadtgebiet gemessen werden könnten.
II.
fiskalische Betrachtung
Auch wenn die
Verkehrssicherheit vorrangiger Grund für das Projekt und die Intention dessen
Fortsetzung ist, so darf doch konstatiert werden, dass auch die fiskalische
Betrachtung einer Entfristung des Projektes nicht entgegensteht.
- Aufwand ó Ertrag
Die derzeitige vertragliche Konstruktion mit der JENOPTIK AG sieht so
aus, dass JENOPTIK pro aufbereitetem Datensatz eine Pauschale von 6,50 €
erhält.
Dazu kommen die Kosten für Personal, Sachkosten, IT usw.
Dem stehen die Summen der Verwarn- und Bußgelder gegenüber.
Konkret stellt sich die Aufwands- und Ertragssituation nach einem Jahr
Laufzeit
(April 2014 – März 2015) bei insgesamt 42.792 Verfahren wie folgt dar:
Aufwand und Ertrag von April
2014 – März 2015 |
|
Personalkosten nach KGSt „Kosten eines Arbeitsplatzes“, d.h.
aller Personal- Sach- und Gemeinkosten |
137.439 € |
Ermittlungsdienst lt. Vertrag mit dem Kreis Steinfurt |
7.333 € |
Bildaufbereitung |
308.897 € |
Sachkosten (z.B. Porto, Fahrtkosten, |
41.946 € |
Summe - Aufwand |
495.617 € |
Verwarngelder |
896.230 € |
Bußgelder |
63.053 € |
Summe - Ertrag |
959.284 € |
Saldo |
463.666 € |
Der hohe Ertrag im ersten Projektjahr von 959 TEUR ist jedoch nicht
repräsentativ und kann sicher nicht als Maßstab für eine seriöse Kalkulation
der Folgejahre zugrunde gelegt werden. Das nachfolgende Diagramm stellt dieses
dar.
Selbst bei vorsichtig angenommenen Fallzahlen mit einer Höhe von (nur)
15 € pro Verwarnung und unter Berücksichtigung von bisher noch nicht
eingesetztem Personal (1,0 Überwachungskraft, 2,0 Sachbearbeitung, 0,25
Ermittlungsdienst) wird dennoch für 2016 ein positiver Saldo verbleiben. Legt
man die Zahl der Verwarnungen des 1. Quartals 2015 zugrunde, wurden
durchschnittlich 2.400 Fahrer pro Monat „geblitzt“. Hochgerechnet auf ein Jahr
ergibt sich somit folgende Kalkulation:
Prognose Fallzahl |
Kosten Bildauf-bereitung |
Portokosten |
Personal- Sach
und Gemeinkosten für 3,25 Stellen kalkuliert nach KGSt „Kosten eines
Arbeitsplatzes“ |
Aufwand gesamt |
28.800 |
187.000 € |
21.600 € |
215.000 € |
423.600 € |
Prognose Fallzahl |
Höhe
der Verwarnung pro Fall |
Ertrag
|
28.800 |
15 € |
432.000 € |
Saldo |
8.400 € |
Durch (s.o.) „Abwechslung“ in den
Messstellen ist damit zu rechnen, dass der Saldo zwischen Aufwand und Ertrag
auch künftig positiv sein wird. Zudem ist intendiert, bei dem
Dienstleistungsunternehmen günstigere Konditionen zu verhandeln um dadurch den
Aufwand zu reduzieren.
- Personal
Ursprünglich waren für das Projekt 2,00
Stellen vorgesehen (1,0 Überwachung Radarwagen, 0,5 SB plus 0,5 SB); diese
Planung ging allerdings auf die Prognose zurück, dass es ca. 10.000 Fälle p. a.
geben würde. Die derzeitige Realität liegt indes beim mehr als Vierfachen.
Daher musste im laufenden Jahr 2014 bereits eine Aufstockung um 0,25 Stellen
vorgenommen werden.
Mit der derzeitigen Personalausstattung ist
diese Arbeit definitiv nicht zu leisten.
Die Bewältigung des Volumens war bisher
überhaupt nur möglich durch Unterstützung durch andere Mitarbeiter der
Ordnungsbehörde, die allerdings dadurch bedingt wichtige andere Aufgaben zurückstellen
mussten. So geht diese Unterstützung in der Sachbearbeitung durch andere
Mitarbeiter bspw. zu Lasten des Außendienstes der Ordnungsbehörde; Gaststätten-
/ Nichtraucherschutzkontrollen usw. finden bspw. derzeit in viel zu geringem
Umfang statt.
Innerhalb der recht kurzen
Verfolgungsverjährungsfrist von nur drei Monaten kann die Vielzahl der Fälle
nur mit einem Mehr an Personal bewältigt werden. Dabei darf nicht übersehen
werden, dass bei einem extrem großen Anteil der Fälle zunächst eine Miet- oder
Leasinggesellschaft angeschrieben werden muss oder eine sonstige Abweichung
zwischen fotografiertem Fahrer und Halter ab- und aufzuklären ist; dazu kommen
die aufwendigen Fälle mit Auslandsbezug usw.
Außerdem ist zu berücksichtigen ein sehr
hoher Anteil von Einsprüchen, der den Sachbearbeitungsaufwand weiter in die
Höhe treibt, zumal nur einige, längst jedoch nicht alle Einsprüche mittels standardisierter
Textbausteine abgearbeitet werden können.
In vorgenanntem Kontext ist anzumerken, dass
derzeit der sogenannte Ermittlungsdienst – der erforderlich ist für die eigenen
klärungsbedürftigen Fälle und auch für diejenigen anderer Kommunen / Behörden,
die im Rahmen von Amtshilfeersuchen an die Stadt Rheine gerichtet werden
(diesbzgl. ist der ED zwingend) - derzeit durch den Kreis Steinfurt erledigt
wird.
Seitens des FB 3 ist intendiert, diesen
Ermittlungsdienst künftig selbst durch das Personal der Ordnungsbehörde
durchzuführen mit der Folge, dass bspw. deutlich geringere Fahrtkosten anfielen,
die derzeit dem Kreis ST zu erstatten sind. Für die Prognoseberechnung wurden
daher insgesamt Personalkosten für 3,25 Stellen im mittleren Dienst angesetzt.
Zusammenfassend wird gebeten, die
Personalausstattung der Ordnungsbehörde - zumindest wie in der
Beschlussempfehlung vorgesehen - etwas mehr in Kongruenz zum zwingend Erforderlichen
zu bringen.