Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sozialausschuss beschließt ab Januar 2015 die
Weiterbewilligung des städtischen Zuschusses an den Verein Leben und Wohnen e.
V. für das Kurzzeitwohnen behinderter Kinder bis zum vierten Lebensjahr und
über 18-jähriger Menschen mit Behinderung aus Rheine bis zu einer jährlichen
Höhe von 2.900 €. Die Zuschusshöhe ergibt sich wie bisher prozentual
entsprechend des Anteils der Einsätze für Menschen mit Behinderung aus Rheine.
Begründung:
1. Ausgangslage
Der Verein Leben und Wohnen e. V. hat in der Zeit Mai 1996 bis Juli 2005 in
Kooperation mit der Beratungsstelle für behinderte Menschen des Caritasverband
Rheine das Kurzzeitwohnen/die Kurzzeitpflege für behinderte Kinder und Jugendliche
bis 18 Jahren aufgrund eines Versorgungsdefizites in diesem Bereich angeboten.
Auf Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 23. April 1996 erhielten
die Träger der Beratungsstelle für behinderte Menschen und deren Angehörige
(Caritasverband Rheine e. V./Leben und Wohnen e. V.) seit Mai 1996 zur Anmietung
von Räumlichkeiten im Gebäude Heiliggeistplatz 11 eine finanzielle Zuwendung in
Höhe von zusammen 894,75 €/monatlich, davon entfiel ein Mietanteil von 241,76
€/mtl. auf den Verein Leben und Wohnen.
Nach der Inbetriebnahme des Wohnhauses für behinderte Kinder und Jugendliche im
Juli 2005 hat der Verein Leben und Wohnen e. V. sein Angebot zum Kurzzeitwohnen
angepasst und nutzt die zwei vorhandenen Kurzzeitpflegeplätze seit dieser Zeit für
den Personenkreis, der nicht im Wohnhaus für behinderte Kinder und Jugendliche
aufgenommen werden kann. Hierbei handelt es sich um Kinder bis zum vierten Lebensjahr
und erwachsene Menschen über 18 Jahre.
Der Sozialausschuss hat am 12. Juni 2005 entschieden, dass sich die Stadt Rheine
ab Juli 2006 prozentual entsprechend des Anteils der geleisteten
Kurzzeitpflegeeinsätze für Menschen mit Behinderungen aus Rheine an den anteiligen
Mietkosten von 241,76 €/mtl. beteiligt.
Ende 2014 hat die Beratungsstelle
für Menschen mit Behinderungen (Träger: Caritasverbandes Rheine und Leben und Wohnen
e.V.) neue Räumlichkeiten im Caritashaus an der Lingener Straße bezogen.
Aufgrund des Umzuges in ein eigenes Gebäude des Caritasverband Rheine, zahlt
die Stadt Rheine für die Beratungsstelle keinen Mietkostenzuschuss mehr.
Der Verein Leben und Wohnen e.V. hat im Jahre 1997 eine Kooperationsvereinbarung
mit dem Caritasverband Rheine geschlossen. Beide Vertragsparteien verfolgen
danach das gemeinsame Ziel, die Beratungsstelle für behinderte Menschen und
deren Angehörige mit ihren Aufgaben und Angeboten zu sichern, Veränderungen
abzustimmen und gemeinsam durchzuführen (Anlage 1). Aufgrund des
Kooperationsvertrages zahlt der Verein Leben und Wohnen e.V. an den Caritasverband
Rheine einen jährlichen Kostenanteil von zuletzt 7.000 €/jährlich (Anlage 2).
Dieser Kostenanteil in Höhe von 7.000 € des Vereins Leben und Wohnen e.V. wurde
bisher zu einem Teil durch den Mietkostenzuschuss der Stadt Rheine in Höhe von
bis 2.901,12 €/jährlich finanziert.
Aufgrund des Umzuges ändert sich für den Verein Leben und Wohnen e. V. die
finanzielle Beteiligung im Rahmen des Kooperationsvertrages nicht. Weiterhin
zahlt der Verein den jährlichen Kostenanteil von 7.000 € an den Caritasverband
Rheine. Zur Aufrechterhaltung der Kurzzeitpflege/des Kurzzeitwohnens ist der
Verein Leben und Wohnen e. V. weiterhin auf den städtischen Zuschuss angewiesen.
Aus diesem Grunde ist der Verein Leben und Wohnen e. V. erstmalig im Oktober
2014 und erneut Anfang April 2015 an die Verwaltung herangetreten, um einen Antrag
auf Weiterbewilligung des Zuschusses auch nach Umzug in das Gebäude des Caritasverbandes
in bisheriger Höhe zu stellen.
Ab Januar 2015 ändert sich der Mietkostenzuschuss in einen Förderzuschuss zur weiteren Durchführung des Kurzzeitwohnens für
behinderter Kinder bis zu 4 Jahren und über 18-jähriger Menschen mit
Behinderung aus Rheine in der bisherigen Höhe.
2. Vorschlag
der Verwaltung
Da sich durch den Umzug in andere Räumlichkeiten nichts an der finanziellen
Situation des Vereins ändert, tatsächlich der Bedarf am Kurzzeitwohnen für Menschen
mit Behinderung weiterhin besteht, ist es notwendig und angemessen, den Verein
Leben und Wohnen e. V. wie bisher prozentual entsprechend des Anteils der
geleisteten Kurzzeitpflegeeinsätze für Menschen mit Behinderungen aus Rheine
zu unterstützen.
Die Zahlen aus den Jahren 2006 bis 2014 (Anlage 3) machen deutlich, dass
das Angebot der Kurzzeitpflege für Kinder bis zu 4 Jahren und für über 18-jährige
Menschen mit Behinderung in den vergangenen Jahren notwendig war und auch
zukünftig, aufgrund der nicht ausreichender Kurzzeitpflegeplätze in der näheren
Umgebung, notwendig sein wird.
Gleichzeitig zeigen die Zahlen, dass das Angebot der Kurzzeitpflege nicht
nur von behinderten Menschen aus Rheine, sondern zu 63 % von Menschen aus der näheren
Umgebung genutzt wurde. Es ist daher angemessen, den Zuschussbedarf anhand der
prozentualen Nutzung durch Personen aus Rheine zu binden und jährlich eine
Spitzabrechnung für die vorherigen 12 Monate durchzuführen.
Die durchschnittliche Bezuschussung der vergangenen 8,5 Jahre an den Verein
Leben und Wohnen e. V. belief sich auf 37 % des Höchstbetrages von 2.901,12 €
und betrug somit durchschnittlich 1.070, 18 €/jährlich.
Die Verwaltung schlägt vor, dass der Verein Leben und Wohnen auch weiterhin
einen jährlichen Zuschuss entsprechend der prozentualen Nutzung durch Personen
aus Rheine erhält. Als Ausgangsbetrag für die Berechnung sollte wie bisher von 2.900,00
€ (bei 100 % Nutzung durch Personen aus Rheine) ausgegangen werden.
Hauswirtschaftliche Voraussetzung
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