Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss
nimmt die vorgelegte Entwurfsplanung zur Erstellung der
Feuerwehr rechts
der Ems / Rettungswache zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung, auf der Basis dieses Entwurfes die nächsten Leistungsphasen durchzuführen.
Begründung:
Bereits im
Entwurf des Brandschutzbedarfsplanes wurde festgestellt, dass aus
einsatztaktischen Gründen die Notwendigkeit besteht, für den Löschzug rechts
der Ems ein neues Feuerwehrgerätehaus zu errichten.
Sowohl
Wohnbebauung als auch Industrie- und Gewerbegebiete haben sich in Richtung
Norden und Osten ausgedehnt. Daher soll eine Verlegung auf das Grundstück Ecke
Bergstraße / Sandkampstraße erfolgen. Diese Verlegung würde die Erreichbarkeit
der Wohngebiete in Rodde und Altenrheine und auch der Industriegebiete Rheine-Nord
und Kanalhafen und die Einsatzzeiten rechts der Ems wesentlich verbessern.
Das Büro K-plan,
das bereits die Planung für den Neubau der Feuerwehr in Mesum erstellt hat,
wurde mit der Erstellung einer strategischen Machbarkeitsstudie beauftragt. Es
wurde in Abstimmung mit der Stadt Rheine ein Raumprogramm ermittelt, das als Grundlage
für einen Neubau der Feuerwehr rechts der Ems und für zentrale Einrichtungen
der gesamten Feuerwehr Rheine in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 13.04.2010 beschlossen wurde. Das Raumprogramm beinhaltete bereits den Bau einer Rettungswache.
Im Haupt- und
Finanzausschuss am 28.08.2012 wurde als neuer Standort für das
Feuerwehrgerätehaus/Rettungswache das Grundstück an der Ecke Bergstraße/Sandkampstraße
beschlossen.
Auf dem
geplanten Grundstück soll eine Rettungswache für den Kreis Steinfurt mit einem
24-Stunden-Betrieb neben der geplanten Feuerwehr erstellt werden.
Bei der
Erstellung der Vorentwurfsplanung waren insbesondere die Einschränkungen durch
ein Emissionsschutzgutachten mit einer Geruchskartierung und durch ein
Schallschutzgutachten zu berücksichtigen. Die Kosten für die Feuerwehr wurden gedeckelt.
Um weitere
Kosten einzusparen, wurden vom Büro kplan verschiedene Varianten für die Vorentwurfsplanung
erstellt und im Bauausschuss und im Rat der Stadt Rheine im Januar und Februar
2015 beraten und beschlossen. Dabei wurde nochmals die bereits in 2014
beschlossene Vorentwurfsplanung um 2 Feuerwehr-Stellplätze gekürzt.
Vorstellung der Entwurfsplanung (Anlage 1):
Die weitere Entwurfsplanung
für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses, für zentrale Einrichtungen der
gesamten Feuerwehr Rheine und den Neubau einer Rettungswache liegt nun vor und
ist als Anlage 1 der Vorlage
beigefügt. In dieser Anlage sind auch die Kosten als Kostenermittlung (zwischen
Kostenschätzung und Kostenberechnung) dargestellt.
Wärmeerzeugung (Anlage 2 und 3):
In der
Entwurfsplanung und der Kostenermittlung wurde das Ergebnis einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
zur Wärmeerzeugung durch das Fachingenieurbüro Eversmann berücksichtigt. Der
Erläuterungsbericht (Anlage 2)
und ein Auszug aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung (Anlage 3) liegen der Vorlage bei.
Danach ist aus
rein ökologischer Sicht die Variante Holzpelletkessel mit 3.642,10 kg CO2
an erster Stelle zu sehen, während ein Gasbrennwertkessel bei 30.452,50 kg CO2
liegt.
Betrachtet man
aber den Jahresgesamtkostenvergleich, so liegt der Pelletkessel bei 15.002 €/a,
während der Brennwertkessel bei 10.944 €/a liegt.
Auch die
Investitionskosten liegen bei einem Holzpelletkessel bei 60.332 €, während sie
bei einem Gasbrennwertkessel + eine 15% bessere Dämmung (ausgenommen Halle) bei
45.620 € liegen.
Es wird daher
der Einsatz eines Gasbrennwertkessels empfohlen.
In die
Kostenermittlung durch das Büro kplan wurde daher die Variante „Brennwertkessel“
aufgenommen.
Kosten:
Nach einer
inzwischen in der Kreisverwaltung getroffenen Entscheidung wird ein Zuschussmodell
für die auf die neue Rettungswache entfallenden Kosten gewählt werden. Die
Stadt Rheine wird danach Eigentümerin des Gesamtkomplexes werden. Es soll dann
ein Nutzungsüberlassungsvertrag zwischen dem Kreis Steinfurt und der Stadt
Rheine geschlossen werden, der die Übernahme der Betriebskosten (Heizung,
Wasser, Strom, Abwasser, etc.) regelt. Da mit dem Baukostenzuschuss lediglich
die erstmalige Errichtung des Gebäudes abgegolten ist, ist in dem Vertrag auch
die Übernahme der Bauunterhaltungskosten zu regeln.
Der Kreis wird
sich danach finanziell mit den Kosten der Rettungswache und anteilig an der
Waschhalle beteiligen. Eine Beteiligung am Lärmschutzwall wird nicht erfolgen,
da die Erfordernis der Lärmschutzwalles laut Gutachter komplett ursächlich der
Feuerwehr zugeordnet wird.
Die Kosten für
das Feuerwehrgerätehaus und die zentralen Einrichtungen der gesamten Feuerwehr
Rheine wurden im Vorfeld gedeckelt und noch mal um 2 Stellplätze gekürzt.
Veranschlagt
waren ursprünglich 4,0 Mio. € für die Feuerwehr und 750.000 € für die Rettungswache.
Nach Reduzierung der Kosten um 2 Stellplätze für die Feuerwehr betragen die
Kosten (Mischung aus Kostenschätzung und Kostenberechnung) insgesamt für den
Neubau des Feuerwehrgerätehauses, für die Zentralen Einrichtungen für die
Feuerwehr in Rheine und für die Rettungswache 4.620.532,00 € brutto.
Es wird ein
möglichst genauer Schlüssel ermittelt und mit dem Kreis verhandelt werden, nach
dem eine Zuordnung der Kosten für die
Feuerwehr und für die Rettungswache festgelegt wird.
Anlagen:
Anlage 1: Vorstellung der Entwurfsplanung einschl. Kosten
Anlage 2: Erläuterungsbericht zur Wirtschaftlichkeitsberechnung
Anlage 3: Auszug aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung