Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sozialausschuss beschließt auf der Grundlage der durch
die Arbeitsgruppe „Barrierefreiheit“ erstellten Prioritätenliste, die zur
Verfügung stehenden Resthaushaltsmittel 2014 in Höhe von 67.000 € und die
Haushaltsmittel 2015 von 90.000 €, somit insgesamt 157.000 € wie folgt einzusetzen:
Treff 100 – gepflasterte Rampenanlage 7.500
€
Kinderschutzbund – Lift und Behinderten-WC
50.000 €
Treppen-Stempel für das Josef-Winkler-Zentrum JWZ 15.000 €
Schulische Inklusion 84.500 €
Begründung:
Der Rat der Stadt Rheine hat am 3. April 2001 einen Grundsatzbeschluss zum behindertengerechten und barrierefreien Bauen gefasst.
Die fachbereichsübergreifende Arbeitsgruppe „Barrierefreiheit“ hat sich am 23. April 2015 dafür ausgesprochen, die noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel „Barrierefreiheit“ aus dem Jahr 2014 von 67.000,00 € und die Haushaltsmittel 2015 von 90.000 € somit insgesamt 157.000 € für die nachfolgend benannten baulichen Maßnahmen einzusetzen:
1 . Treff 100 – gepflasterte Rampenanlage 7.500 €
Die städtische soziale Einrichtung Treff 100, am Kardinal-Galen-Ring 100
(städtisches Gebäude) ist nicht barrierefrei zugänglich, obwohl der Bedarf
dafür gegeben ist. Mobilitätsbeeinträchtigte Personen (insbesondere
Rollstuhlfahrer) können den Haupteingang -
mehrere Stufen – nicht überwinden. Ein barrierefreier Zugang über den
Haupteingang ist aufgrund der baulichen Vorgaben nicht möglich, da die
Rampenanlage weit über 6 Meter betragen müsste und diese Möglichkeit aufgrund
des direkt am Haus angrenzenden Bürgersteigs ausgeschlossen ist. Alternativen
wie Treppenlifter/-stempel sind baulich nicht einsetzbar.
Alternativ kann über die Außenanlage/Garten des Treff 100 durch den Bau
einer gepflasterten Rampenanlage ein
barrierefreier Zugang zum Treff erlangt werden.
Der Nachbar hat zugesagt, das Erreichen der Gartenanlage des Treff 100 über
sein Grundstück (Parkplätze) zu ermöglichen.
Die geplante Rampenanlage nebst der notwendigen Umgestaltung des Gartens
und des Zauns würde nach Schätzungen des Fachbereichs Planen und Bauen 7.500 €
beanspruchen.
2 . Kinderschutzbund – Lift und Behinderten-WC 50.000
€
Seit Jahren ist in der städtischen Immobilie Thiemauer 45 der Kinderschutzbund
e.V., Ortsverband Rheine (KSB) mit seiner Beratungsstelle verortet. Als Schwerpunkteinrichtung
gegen Gewalt und Missbrauch gegen Kinder und Jugendliche bietet der
Kinderschutzbund sowohl Therapie als auch Prävention im Hause an, dazu kommen
außerdem Fort- und Weiterbildung zu den Themen.
Die Räumlichkeiten, die vom Haupteingang und auch vom Seiteneingang/
Besuchereingang nur über eine mehrstufige Treppenanlage erreicht werden können,
schließen Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen gänzlich aus.
Zunehmend ist bei den Anfragen und Tätigkeiten des KSB sichtbar geworden, dass
Opfer von Behinderung betroffen sind und auch Täter.
Bei einer Begehung mit dem FB 5 wurde in Absprache mit den Verantwortlichen
des KSB festgelegt, dass durch eine organisatorische Umstrukturierung und Nutzung
der Räumlichkeiten es ausreicht, das Erdgeschoss des Gebäudes durch eine
überdachte Hebebühne am Besuchereingang barrierefrei zu erschließen.
Für eine barrierefreie Nutzung des öffentlichen Hauses ist der Umbau und Einbau
eines Behinderten-WC`s in derselben Etage unumgänglich.
Die Gesamtkosten für den Lift und das Behinderten-WC veranschlagt der FB 5 auf
50.000 €
3 . Stempel für das Josef Winkler Zentrum (JWZ)
15.000 €
Das JWZ ist bis auf den Küchentrakt und einige Klassenräume in diesem
Bereich barrierefrei. Dieser Zustand wurde schon seit Jahren vom Beirat für
Menschen mit Behinderung angemerkt.
Um auch den Küchentrakt und die dort verorteten Nebenräume zu erreichen, ist
eine mehrstufige Treppe zu überwinden. Der Küchentrakt kann nur mithilfe eines
Treppenstempels und kleineren Umbaumaßnahmen barrierefrei zugänglich gemacht
werden.
Die Anschaffung des Treppenliftes zuzüglich der Montagearbeiten werden nach
Schätzungen des FB 5 15.000 € beanspruchen.
4 .
Schulische
Inklusion – Restmittel von 84.500 €
Der Schulausschuss hat sich im Januar 2015 mit der Einrichtung von Orten
des Gemeinsamen Lernens auseinandergesetzt und angeregt, dass die Arbeitgruppe
„Barrierefreiheit“ sich dafür ausspricht, die Mittel für die Barrierefreiheit
2015 in Höhe von 90.000 € verstärkt für schulische Maßnahmen einzusetzen, die
in Gänze nicht mit den zur verfügungstehenden Landesmitteln von 122.000 € umgesetzt
werden können.
Die 5 Grund- und 4 Sekundarschulen, die als Orte des Gemeinsamen Lernens
bestimmt wurden, haben räumliche (z. B. Differenzierungsräume für Kleingruppenarbeit)
und sachliche Bedarfe angemeldet. Eine entsprechende Priorisierung wird vom FB
1 in Zusammenarbeit mit den Schulen noch erstellt.
Die Arbeitsgruppe Barrierefreiheit war sich einig, dass die noch
verbleibenden Mittel aus dem Projekt Barrierefreiheit in Höhe von 84.500 € für
die schulische Inklusion genutzt werden sollten.
Die Mittelverwendung für die schulische Inklusion sollte in enger Abstimmung
zwischen den FB 1, 2 und 5 erfolgen.
Der Sozialausschuss und der Beirat für Menschen mit Behinderung werden darüber
informiert.