Vorlage
528/06
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  1. Die „Müllabfuhr Gebührenbedarfsberechnung 2007“ vom 27.10.2006 wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Strauchgutabfuhr soll 2007 in der bisher praktizierten Form durchgeführt werden.

 

  1. Die im §3 Abs. 2 Buchstaben a bis h der „Satzung über die Abfallentsorgung und Wertstoffsammlung in der Stadt Rheine“ festgesetzten Gebühren werden ab dem 01.01.2007 wie folgt festgesetzt:

 

a)

für jedes Abfallgefäß mit einem

 

 

 

 

Fassungsvermögen von 80 l bei

 

 

 

 

14-täglicher Entleerung einschl. der Kosten

 

 

 

 

für die Gestellung des Gefäßes

168,11

Euro

 

 

 

 

 

b)

für jedes Abfallgefäß mit einem

 

 

 

 

Fassungsvermögen von 120 l bei

 

 

 

 

14-täglicher Entleerung einschl. der Kosten

 

 

 

 

für die Gestellung des Gefäßes

192,36

Euro

 

 

 

 

 

c)

für jedes Abfallgefäß mit einem

 

 

 

 

Fassungsvermögen von 240 l bei

 

 

 

 

14-täglicher Entleerung einschl. der Kosten

 

 

 

 

für die Gestellung des Gefäßes

265,08

Euro

 

 

 

 

 

d)

für jeden Container mit einem

 

 

 

 

Fassungsvermögen von 1,1 cbm

 

 

 

 

 

 

 

 

 

bei 14-täglicher Entleerung

719,32

Euro

 

 

bei wöchentlich einmaliger Entleerung

1.388,10

Euro

 

 

bei wöchentlich zweimaliger Entleerung

2.725,67

Euro

 

 

bei wöchentlich viermaliger Entleerung

5.451,34

Euro

 

 

 

 

 

e)

für jede 120-l-Bio-Tonne bei

 

 

 

 

14-täglicher Entleerung einschl. der Kosten

 

 

 

 

für die Gestellung des Gefäßes

104,36

Euro

 

 

 

 

 

f)

für jede 240-l-Bio-Tonne bei

 

 

 

 

14-täglicher Entleerung einschl. der Kosten

 

 

 

 

für die Gestellung des Gefäßes

168,73

Euro

 

 

 

 

 

g)

für jeden Bio-Container mit einem

 

 

 

 

Fassungsvermögen von 1,1 cbm bei

 

 

 

 

14-täglicher Entleerung

790,02

Euro

 

 

 

 

 

h)

für Müllsäcke mit einem Fassungsvermögen

 

 

 

 

von 70 l (einschl. Abfuhr) pro Sack

3,42

Euro

 

 

 

 

 

 


Begründung:

 

Überblick:

  • Gebührenentwicklung – Rückblick
  • Allgemeine Entwicklung im Restmüllbereich
  • Allgemeine Entwicklung im Biomüllbereich
  • Entwicklung einzelner wichtiger Kosten-/Einnahmebereiche
  • Personalkosten
  • Leasingkosten
  • Vermarktung Altpapier
  • Kosten Abfallferntransporte
  • Entsorgungskosten

o   Deponiegebühren Kreis Steinfurt

o   Nutzung der Entsorgungsanlage Salzbergen

  • Fahrzeugkosten
  • Abschreibung /  Verzinsung

·         Grünabfallentsorgung

·         Kostenentwicklung 2007

·         Gebührenvorschlag 2007

 

 

 

 

 

 

 

 

Gebührenentwicklung - Rückblick

 

Nach den teilweise drastischen Gebührenerhöhungen der Jahre 1992 – 1996 war für die Folgejahre eine Beruhigung und ab 2001 eine gegenläufige Entwicklung festzustellen.

 

Die damaligen Gebührenerhöhungen waren durch

 

Ø  die sprunghaft gestiegenen Entsorgungskosten und

Ø  einer durch die Einführung der Biotonne bedingten neuen Gebühren- und Kostenstruktur

 

ausgelöst worden.

 

Im Jahre 2001 konnte erstmals eine Gebührensenkung für die Restmüllgefäße beschlossen werden. Diese Gebühren blieben bis 2005 unverändert. Für das Jahr 2006 wurde dann eine weitere Gebührensenkung in Höhe von rd. 12 % (MGB 80) möglich. Bei der Entsorgung der Biotonnen musste unter Ausnutzung einer Quersubventionierung für den Zeitraum von 1999 – 2006 lediglich eine Erhöhung der Gebührensätze in Höhe von rd. 1,5 % beschlossen werden.

 

 

 

 

 

 

Allgemeine Entwicklung im Restmüllbereich

 

Die Restmüllentsorgung hat sich in den letzten Jahren durch den Einsatz neuer Fahrzeugtechnik erheblich verändert. Die in 2001 begonnene Umstellung von der Heckladertechnik auf die Seitenladertechnik und der gleichzeitige Umstieg auf die flexible Umladetechnik mittels absetzbarer Fahrzeugaufbauten löste eine erhebliche Veränderung in der Kostenstruktur der Abfallentsorgung aus:

 

  • Die Zahl der mit der Sammlung beschäftigten Mitarbeiter auf den Fahrzeugen wurde reduziert.
  • Das Verhältnis von „Lade- und Transportzeit“ wurde geändert und die für die Sammlung nutzbare Arbeitszeit angehoben. Dadurch hat sich die durchschnittliche Sammelleistung je Lader erhöht.
  • Die Umladung des Restmülls erfolgt an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet. Die Kosten für den Ferntransport des in Containern bereitgestellten Rest- und Biomülls wurden gegenüber der früher praktizierten zentralen Umladung gesenkt.
  • Die bis zur Umstellung der Technik angefallenen erheblichen Kosten für die Zahlung von Überstunden konnten drastisch gesenkt werden.
  • Bei der Fahrzeugbereitstellung sind höhere Kosten entstanden. Diese zusätzlichen Kosten waren in der damaligen Nutzen-/Kostenanalyse berücksichtigt worden. Sie resultieren aus dem Einsatz eines zusätzlichen Fahrzeuges, höheren Investitionskosten und erhöhten Unterhaltskosten, die insbesondere auch durch den verstärkten Einbau von Elektronikbauteilen im Bereich der Müllwagenschüttungen bedingt sind.
  • Die „neue Fahrzeugtechnik“ erfüllt die Voraussetzungen für den ab Mitte 2004 erforderlichen Ferntransport des Restmülls von Altenberge nach Oberhausen.

 

 

Die nach der Technikumstellung ausgewiesenen Ergebnisse der Kostenrechnungen bestätigen die seinerzeit an die Umstellung geknüpften positiven Auswirkungen auf die Müllabfuhrgebühren.

 

Durch die zusätzliche flexible Ausnutzung sich bietender kostengünstiger Entsorgungsmöglichkeiten und durch eine Reduzierung der vom Kreis Steinfurt erhobenen einwohnerabhängigen Deponiegrundgebühr konnten in den vergangenen Jahren mehrmals positive Betriebsergebnisse ausgewiesen werden. Als Konsequenz aus diesen positiven Ergebnissen wurden die Gebührenreduzierungen in den Jahren 2001 und 2006 möglich.

 

 

 

 

 

Allgemeine Entwicklung im Biomüllbereich

 

Bei der Entsorgung der Biotonnen wurden leider die positiven Auswirkungen der geänderten Sammeltechnik durch andere Einflüsse wieder aufgezehrt.

 

Seit Einführung der Biotonne im Jahre 1995 entwickelten sich die Sammelmengen an Biomüll und Grünabfall überproportional zu den steigenden Gefäßzahlen.  Dieser Trend wurde erstmals in 2005 durchbrochen. Die aktuelle Hochrechnung für 2007 (Basis = Entsorgungsmengen bis Mitte September 2006) deutet wieder auf eine Kostensteigerung um rd. 50.000 € gegenüber den Ist-Kosten des Jahres 2005 hin.

 

 

 

 

 

 

Die Sprünge der Entsorgungskosten erklären sich teilweise durch die unterschiedliche Zahl der Abfuhrwochen in den einzelnen Jahren. Für eine Entsorgungswoche müssen Deponiekosten für Biomüll in Höhe von annähernd 36.000 € kalkuliert. werden.

 

Die aktuellen Hochrechnungen des Jahres 2006 bestätigen erneut die Pendelbewegung bei den Entsorgungsmengen des Bioabfalls und haben zu der bereits angesprochenen Erhöhung der Entsorgungskosten für 2007 geführt.

 

Die Biotonne hat sich in vielen Fällen als bequemer Entsorgungsweg herausgestellt, der die Umstände einer ordnungsgemäßen Eigenkompostierung überflüssig macht. Rückwirkend kann gesagt werden, dass sich durch die Einführung der Biotonne das Abfallaufkommen insgesamt erhöht hat. Auch die seinerzeit so hoch gehandelte und propagierte Eigenkompostierung konnte hier keinen entscheidenden Einfluss nehmen. Es war eindeutig die Tendenz der Umorientierung der Bürger von der Eigenkompostierung in Richtung Biotonnenentsorgung zu erkennen.

 

Um weiterhin aus ökologischer und finanzieller Sicht eine Anreizwirkung für die Biotonne ausüben zu können, wurde seit 2004 bei der Gebührenermittlung für die Biotonne eine „Quersubventionierung“  durch die Restmüllgebühr kalkuliert. Diese Quersubventionierung ist durch das Landesabfallgesetz abgesichert, welches aus ökologischen Gründen eine entsprechende Anreizwirkung zur Unterstützung der Biotonnen vorsieht.

 

 

 

 

 

Entwicklung einzelner wichtiger Kosten-/Einnahmebereiche

 

·        Personalkosten

·        Leasing- / Mietkosten

·        Vermarktung Altpapier

·        Kosten Abfallferntransporte

·        Entsorgungskosten

o   Deponiegebühren Kreis Steinfurt

o   Nutzung der Entsorgungsanlage Salzbergen

·        Fahrzeugkosten

·         Abschreibung /  Verzinsung

 

 

 

 

·       Personalkosten

 

Es ist noch nicht abzusehen, wie sich der neue Tarifvertrag in 2007 auf die zu kalkulierenden Personalkosten auswirken wird. Daher sind die für das Jahr 2005 ermittelten Personalkosten grundsätzlich unverändert übernommen worden.

 

Bei der Ermittlung des Ergebnisses für 2005 wurde berücksichtigt, dass sich der von der DSD übernommene Kostenanteil bei der Altpapiersammlung verringert hat. In der Vergangenheit hat dieser Anteil 25 % betragen. Er wurde zwischenzeitlich bundesweit unter Berücksichtigung verschiedener ortsbezogener Kriterien neu festgesetzt. Der verringerte Anteil hat ab 2005 zu einer Verschiebung von Personalkosten (rd. 40.000 €) aus dem Bereich der gewerblichen Abfallentsorgung in den Bereich der hoheitlichen Entsorgung geführt.

 

 

 

 

 

 

 

 

·       Leasing- / Mietkosten

 

In 1999 - 2001 sind insgesamt 6 Müllfahrzeuge + Spezialcontainer geleast worden. Diese Fahrzeuge wurden im Zusammenhang mit der bereits angesprochenen Systemumstellung bei der Abfallsammlung erforderlich. Daneben wurden auch noch weitere „herkömmliche“ Müllfahrzeuge über Leasing finanziert. Die Fahrzeuge werden nach Ablauf der Leasingzeiträume weiter genutzt und entsprechend des technischen Zustandes gegen Ersatzfahrzeuge ausgetauscht.

 

Der überwiegende Teil der veranschlagten Kosten wird zur Finanzierung dieser Verträge benötigt. Daneben werden hier auch Kosten nachgewiesen, die durch die kurzfristige Anmietung von Fahrzeugen (teilweise einschl. Personal) entstehen, um Bedarfsspitzen bzw. Fahrzeugausfälle abzudecken.

 

Bei der Kostenkalkulation für das Jahr 2006 ergaben sich aufgrund auslaufender Leasingverträge niedrigere Kosten. Ab 2007 wirken sich allerdings die unumgänglichen Ersatzbeschaffungen durch eine Erhöhung der zu kalkulierenden Leasingkosten aus.

 

Für die Ersatzbeschaffung der „herkömmlichen“ Fahrzeuge zur Sperrmüll- und Papiersammlung waren bereits in 2006 zusätzliche Leasingkosten kalkuliert werden. Die Fahrzeuge werden teilweise seit 1991 eingesetzt und sind zum Teil völlig marode. Im Hinblick auf die sich aus den DSD Sammlungen ergebenden Konsequenzen auf den Fahrzeugbedarf wurden die Ersatzbeschaffungen in der Vergangenheit zurückgestellt.

 

In 2005 wurde aufgrund der Veränderungen bei der Entsorgung der „Gelben Säcke“ eine Änderung bei der Altpapiersammlung notwendig. Diese Änderung ist im Schatten der Sammlungsumstellung bei den „Gelben Säcken“ praktisch unbemerkt vorgenommen worden.

 

Durch die Umstellung wurde eine Senkung des Fahrzeugspitzenbedarfs ermöglicht. Darauf wurde inzwischen durch eine Verringerung des Fahrzeugbestandes reagiert. Als Konsequenz ergeben sich daraus allerdings zeitlich befristete Anmietungen von Fremdfahrzeugen, um in Spitzenzeiten (z.B. Grünabfallsammlung) die Entsorgung sicherstellen zu können.

 

 

 

 

·       Vermarktung Altpapier

 

Der Marktpreis für Altpapier befindet sich weiterhin auf einem relativ hohen Niveau. In früheren Jahren mussten teilweise Zuzahlungen geleistet werden, damit eine Abgabe an die Papierfabriken möglich wurde. Dagegen werden jetzt schon seit Jahren Erlöse für Altpapier erzielt.

 

Auch hier hat es aufgrund der geänderten Kostenübernahme durch die DSD erhebliche Veränderungen in der Kostenzuordnung ergeben. Der früher mit 25 % auf die gewerbliche Entsorgung entfallende Kostenanteil hat sich auf 13 % reduziert und somit im gleichen Umfang eine Erhöhung der durch Gebühren zu deckenden Kosten verursacht.

 

 

 

 

 

·       Kosten Abfallferntransporte

 

Die Übergabe von Rest- und Biomüll ist aufgrund der Satzungsregelung des Kreises Steinfurt jeweils auf der Kreisdeponie in Altenberge durchzuführen. Die für den Transport der Abfälle von Rheine nach Altenberge anfallenden Kosten werden mit rd. 271.000 € kalkuliert.

 

Die Abfuhrlogistik ist so aufgebaut, dass in der Regel nur „gut gefüllte“ Container zu den Entsorgungsanlagen transportiert werden. Das in einem Container enthaltene Müllgewicht soll sich immer nahe der 10 to – Grenze bewegen, um möglichst wenige Transportfahrten durchführen zu müssen.

 

 

 

 

 

 

 

·       Entsorgungskosten

 

  • Deponiekosten Kreis Steinfurt

Die Entsorgungskosten sind nach wie vor wesentlichster Kostenfaktor der Müllabfuhrgebühr. Auch im Jahr 2007 wird der prozentuale Anteil der Entsorgungskosten mit

 

54  %

 

von den durch Gebühren zu deckenden Kosten der Abfallentsorgung kalkuliert.

 

Bei der Kostenermittlung wurde unterstellt, dass die vom Kreis Steinfurt erhobenen Deponiegebühren und die Einwohnergrundgebühr entsprechend der Ankündigung der Kreisverwaltung nicht verändert wird.

 

Im Jahr 2005 hatte der Kreis Steinfurt eine entscheidende Änderung in der Gebührenstruktur für den Restmüll beschlossen.

 

 

Die Einwohnergrundgebühr wurde gesenkt und gleichzeitig die gewichtsabhängige Deponiegebühr erhöht.

 

 

 

 

Aufgrund des hohen Anteils an gewerblichen Abfällen ist in Rheine das Pro-Kopf-Aufkommen im Restmüllbereich gegenüber anderen kreisangehörigen Gemeinden relativ hoch. Die für 2005 vom Kreis Steinfurt beschlossene neue Gebührenstruktur hatte daher zur Konsequenz, dass die Einsparung bei der Grundgebühr durch erhöhte Kosten bei der Deponiegebühr wieder ausgeglichen wurde.

 

Die in der Tabelle über die Kostenentwicklung 2005 – 2007 aufgeführten Deponiekosten spiegeln die bereits oben angesprochene Pendelbewegung bei den Entsorgungsmengen des Bioabfalls wieder. Außerdem wirkt sich eine Änderung bei Entsorgung des Elektro- und Elektronikschrotts positiv aus, da diese Kosten seit dem Frühjahr 2006 nicht mehr über die Müllabfuhrgebühr finanziert werden.

 

 

 

·        Nutzung der Entsorgungsanlage Salzbergen

Seit rd. 2 Jahren wird auf dem Gelände der Raffinerie in Salzbergen die Möglichkeit einer Abfallbehandlung für Restmüll angeboten. Die Nutzung dieser Anlage zur Behandlung von Restabfällen ist allerdings für die Stadt Rheine ausgeschlossen, da die vom Kreis Steinfurt festgelegten Entsorgungswege verpflichtend sind. Es besteht also keine Wahlmöglichkeit für die Stadt Rheine.

 

Ob die Nutzung der näher gelegenen Entsorgungsanlage in Salzbergen zu einer merklichen Kostenreduzierung gegenüber der Anlieferung in Altenberge führen würde, ist ohnehin äußerst zweifelhaft:

 

o   Alle kreisangehörigen Gemeinden müssen den Transportaufwand für Restmüll bis Altenberge selbst bezahlen. Ab Altenberge werden die Transportkosten über die Deponiegebühr umgelegt. Im Rahmen der sich durch die Berechnung von Deponiegebühren ergebenden Solidargemeinschaft würde sich die Stadt Rheine indirekt auch an den Transportkosten anderer Gemeinden ab Altenberge beteiligen.

 

o   Es bleibt lediglich noch ein denkbarer Einsparungseffekt, wenn sich der Transportweg aus dem Stadtgebiet zur Entsorgungsanlage in Salzbergen reduzieren würde. Dabei wären aber zusätzlich noch die verschiedensten Einflussfaktoren zu berücksichtigen (z.B. die Differenz der Verweildauer des Entsorgungsfahrzeuges auf der Entsorgungsanlage gegenüber dem jetzt praktizierten Containerwechselsystem).

 

 

 

 

 

 

 

·       Fahrzeugkosten

 

Die Fahrzeugkosten mussten weiterhin auf einem anhaltend hohen Niveau kalkuliert werden, da die Preisentwicklung der Treibstoffe für die nächsten Monate keine entscheidende Einsparung erwarten lässt. Obwohl eine vorübergehende Senkung der Unterhaltskosten durch den Einsatz neuer Fahrzeuge und die Reduzierung des Fahrzeugbestandes möglich sein könnte, wurde daher keine Reduzierung der Fahrzeugkosten kalkuliert,

 

So wie im sonstigen Fuhrparkbereich wirkt sich auch bei den Müllfahrzeugen der Trend nach immer mehr Elektronikbauteilen Kosten treibend aus. Die durchschnittlichen Reparaturkosten der Fahrzeuge steigen nicht zuletzt aufgrund der verbauten - sehr teuren - Elektronikkomponenten enorm an. Bei den Belastungen, die sich bei den einzelnen Bauteilen der Müllfahrzeuge (Schüttung, Presswerk, Fahrwerk) ergeben, sind Schäden an den Elektronikbauteilen praktisch vorprogrammiert.

 

 

 

 

·       Abschreibung /  Verzinsung

 

Die Kosten für die Abschreibung und Verzinsung beziehen sich ausschließlich auf das für Müllgefäße, das Schadstofflager und die Einrichtung des Wertstoffhofes aufgewandte Kapital.

 

Die Kosten für die Gebäude- und Garagennutzung sind in den Verwaltungskosten enthalten. Die Kapitalkosten für die genutzten Fahrzeuge sind entweder durch die Leasingkosten finanziert worden oder in den Fahrzeugkosten enthalten.

 

Die kalkulatorische Verzinsung des Kapitals beträgt 6 %. Die Abschreibungen werden vom Wiederbeschaffungszeitwert berechnet.

 

 

 

 

 

 

 

·       Grünabfallentsorgung

 

Der Aufwand der Grünabfallentsorgung geht mit der Kombination von zwei flächendeckenden Sammlungen und einer mehrwöchigen kostenlosen Annahme an drei Abgabestellen weit über das Angebot hinaus, dass von anderen Städten und Gemeinden unterbreitet wird. Diese aufwendige Entsorgung hat sich aus der ursprünglich gewollten Strauchgutsammlung entwickelt.

 

In diesem Jahr sind bei der im Herbst durchgeführten flächendeckenden Sammlung erstmalig Säcke und Tüten von der Entsorgung ausgeschlossen worden. Diese Maßnahme wird notwendig, da sich die Strauchgutabfuhr mehr und mehr zu einer Laub- und Rasenschnittsammlung entwickelt hat und sich nicht zuletzt auch dadurch der Sammelaufwand enorm gesteigert hat. Die Entsorgung von Säcken und Tüten wurde allerdings trotz des Ausschlusses noch relativ großzügig vorgenommen. Trotzdem muss für die Zukunft entschieden werden, wie die Sammlungen organisiert werden sollen.

 

 

 

Alternativ wäre eine Organisation denkbar, die sich wieder auf

·         eine flächendeckende Abholung von Strauchgut beschränkt,

·         die Menge der Abholmengen weiter eingrenzt,

·         konsequent auf die Entsorgung von Tüten und Säcken verzichtet und

·         bei der ebenfalls die kostenfreie Abgabe an den drei Abgabestellen eingestellt wird.

 

 

 

Die vorliegende Kostenkalkulation ist auf der Basis des in 2005/2006 betriebenen Sammelaufwandes erstellt worden. Der Aufwand für die Durchführung der Sammlungen beläuft sich inzwischen auf rd. 75.000 €. Darin sind auch die Anmietkosten für zusätzlich einzusetzende Fahrzeuge und Personal enthalten. Die Entsorgungskosten für Grünabfall belaufen sich auf zusätzliche rd. 55.000 €.

 

Bei rd. 17.500 Biomüllgefäßen wird somit die Entsorgungsgebühr jeder Biotonne mit durchschnittlich 4,29 € durch die Grünabfallsammelkosten belastet.

 

Es stellt sich die Frage, ob langfristig der bisherige hohe Standard aufrechterhalten bleiben soll? Diese Frage stellt sich insbesondere auch vor dem Hintergrund der regelmäßig wiederkehrenden Gebührenvergleiche. Anhand dieses Beispieles wird deutlich, wie durch die Vorhaltung eines für die Bürger nutzbaren Angebotes gleichzeitig ein Gebührenvergleich mit anderen Städten in eine „Schieflage“ gerät.

 

Für eine Beibehaltung des bisherigen hohen Standards spricht sicherlich die Tatsache, dass aufgrund der vielen in den letzten Jahren angepflanzten Bäume immer mehr Laubprobleme im Stadtgebiet entstehen. Die flächendeckende Sammlung wurde von vielen Bürgern zur Entsorgung des Straßenlaubes genutzt. Wenn diese Entsorgungsmöglichkeit nicht mehr gegeben ist, wird die Grünflächen- und Straßenunterhaltung hier zukünftig Konzepte entwickeln müssen, wie vor dem Hintergrund der Verkehrssicherheit dieses Laub entsorgt wird.

 

 

 

 

 

 

 

·       Kostenentwicklung 2005 - 2007

 

Als Anlage 1 ist eine Übersicht über die erwartete Kostenentwicklung bei der Abfallentsorgung beigefügt. Aus dieser Übersicht ist folgende Entwicklung der durch Gebühren zu deckenden Kosten ersichtlich:

 

 


 

 

Demnach ergibt sich eine Erhöhung der durch Gebühren zu deckenden Kosten in Höhe von rd. 4 % gegenüber den für das Jahr 2006 kalkulierten Werten. Trotzdem bleiben die erwarteten Kosten des Jahres 2007 noch um rd. 4 % unter den tatsächlichen Werten des Jahres 2005.

 

Aufgrund der unterschiedlichen Kostenzuordnungen ergibt sich als Konsequenz daraus eine Gebührenserhöhung in unterschiedlicher Höhe.

 

 

 

·       Gebührenvorschlag

 

 

Entsprechend der als Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnung können die Gebühren für das Jahr 2007 wie folgt beschlossen werden:

 

 

 

Eine Gegenüberstellung der Gebühren des Jahres 2006 mit den jetzt vorgeschlagenen Gebührensätzen für das Jahr 2007 zeigt folgende Entwicklung:

 

 

 

 

Die ausgewiesenen Veränderungen sind unterschiedlich stark ausgeprägt. Bei den 1,1 cbm Containern ergeben sich mit rd. 6 % (14 tägliche Entsorgung) die vergleichsweise höchsten Gebührensteigerungen. Diese Entwicklung ist auch durch die bereits angesprochenen veränderten Gebührenstrukturen bei den Deponiekosten bedingt.

 

Ein Restmüllgefäß mit 80 Litern Inhalt wird aufgrund der vorstehenden Gebührenvorschläge zukünftig mit rd. 3,6 % höheren Gebühren belastet. Die erwartete Gebührenerhöhung beläuft sich auf 2,26 € im Jahr. In Relation zu den sonstigen Lebenshaltungskosten entspricht dies Summe den Kosten für die Beschaffung von ca. 8 Brötchen oder weniger als 2 Bier in einer Gaststätte.



S t a d t   R h e i n e

27. Oktober 2006

Die Bürgermeisterin

 

 

-        FB 6 / Fr       -

 

 

 

 

 

 

 

Müllabfuhr

Gebührenbedarfsberechnung 2007

 

 

 

Die nachfolgende Gebührenbedarfsberechnung basiert auf der als Anlage 1 beigefügten "Kostenentwicklung 2005 - 2007". Bei der Kostenermittlung wurde davon ausgegangen, dass die angebotenen Dienstleistungen in der bisherigen Form bestehen bleiben.

 

Damit wurden für 2007 die Müllabfuhrgebühren nach folgendem Abfuhrplan kalkuliert:

 

Restmüll

jede 2.  Woche

1,1 Container

nach Bedarf

Bio-Müll

jede 2. Woche

Papiertonne bzw.

Bündelsammlung

jede 4. Woche

Sperrmüll

nach Bedarf

 

 

 

 

Die Entsorgung der „Gelben Säcke“ wird seit dem 01.01.2005 von der Fa. Stenau durchgeführt. Die Entsorgung wird auch in Zukunft grundsätzlich in jeder 2. Woche erfolgen.

 

Die aus der Anlage 1 ersichtlichen Kosten für 2007 verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Gebührenbereiche:

 

 

Kostenumlagesystem/Gebührenermittlung

 

Die Müllabfuhrgebühren werden ermittelt durch eine Kombination von Grundkosten und Zusatzkosten:

 

 

Grundkosten

Die Kosten, die als sogenannte Fixkosten direkt einem Müllgefäß zugerechnet werden und unabhängig von der Gefäßgröße anfallen, werden entsprechend der erwarteten Gefäßzahl gleichmäßig verteilt.

 

Zusatzkosten

Die Kosten, die in der Regel als sogenannte Variabelkosten von der Gefäßgröße abhängig sind, werden entsprechend dem erwarteten Gefäßvolumen aller Gefäße und einem daraus gebildeten Literpreis auf die einzelnen Gefäße verteilt.

 

 

Bei der Gebührenermittlung werden die Kosten für die Hausmüllgefäße (MGB 80/120/240) und die Kosten der 1,1 cbm - Container getrennt umgelegt.

 

Neben den Kosten wird damit die Gefäßzahl bzw. das jährliche Gefäßvolumen zum entscheidenden Faktor für die Gebührenkalkulation. Die Gefäßzahl orientiert sich an der Zahl der im Oktober beim Steueramt registrierten Gefäße. Bei der Hochrechnung für das Jahr 2007 ist zu berücksichtigen, dass die Gefäßzahl einem Mittelwert des gesamten Jahres entsprechen soll. Daneben muss geschätzt werden, in welchem Umfang sich die Zusammenschlüsse zu Entsorgungsgemeinschaften im nächsten Jahr auswirken.

 

Die aufgeführten Kosten und Erlöse beziehen sich ausschließlich auf den durch Gebühren zu deckenden Bereich der Abfallwirtschaft.

 

Aufgrund dieser Überlegungen ist bei der Gebührenkalkulation 2007 von folgenden Gefäßzahlen ausgegangen worden:

 



Die bereits oben aufgezeigten durch Gebühren zu deckenden Kosten sind nicht nur nach ihrer Zugehörigkeit zum Hausmüll, Biomüll oder 1,1 cbm - Container verteilt worden, sondern wurden in einem zweiten Arbeitsgang zusätzlich dem Fixkosten- oder dem Variabelkostenbereich zugeordnet, damit eine Ermittlung der Grund- bzw. der Zusatzkosten möglich wird.

 

Aufgrund dieser Zuordnungen ergibt sich folgendes Kostenverhältnis:

 

 

 

 

 

 

 

 

Ermittlung der Grundkosten

 

Die Grundkosten für Restmüll- und Biomüllgefäße werden ermittelt, indem die Fixkosten der einzelnen Gefäßarten entsprechend der erwarteten Gefäßzahlen gleichmäßig verteilt werden.

 

 

 

Restmüllgefäße (MGB 80/120/240)

 

 

 

 

 

 

1,1 cbm - Container

Die Grundkosten der 1,1 cbm Container entsprechen den kalkulierten jährlichen Gefäßkosten + Verwaltungskosten + Bauhofkosten. Entgegen der Grundkostenberechnung bei den MGB 80/120/240 wird hier keine lineare Berechnung vorgenommen, da aufgrund der variablen Entsorgungshäufigkeit der Container (14-tägliche bis 4x-wöchentliche Entsorgung) auch unterschiedliche Abschreibungszeiträume zu berücksichtigen sind. Die Grundkosten der Container sind daher gewichtet.

 

 

 

 

 

 

 

Biomüllgefäße

  

 

Bei den Grundkosten für Container wird von Kosten in Höhe von 199,95 € ausgegangen.

 

 

 

Ermittlung der Zusatzkosten

 

Die Variabelkosten jeder Gefäßart werden entsprechend dem erwarteten Gefäßvolu­men (Liter) verteilt. Die so ermittelten Literkosten je Gefäßart werden mit dem jeweiligen Gefäßvolumen (z.B. MGB 80: Litergebühr x 80) multipliziert.

 

 

 

Aufgrund der Kosten pro Liter ergeben sich somit folgende Zusatzkosten:

 

 

 

 

 

 

 

Ermittlung der Müllsackgebühr

 

Die Gebühren für die Müllsäcke ermitteln sich aus

 

 

            Grundgebühr - in Höhe eines Entsorgungsvorganges der Restmüllgefäße

            abzüglich des Anteils für sonstige Entsorgungsleistungen

              

         + Zusatzgebühr  - Literkosten aufgrund der Umlage der Variabelkosten x 70 Liter

                                - bereinigt um die Müllgefäßkosten

 

         + Verkaufsentschädigung  - Pauschalkosten in Höhe von 0,15 Euro je Müllsack

                                            - einschl. Kaufpreis des Müllsacks

 

 

 

 

 

 

 

Gebührenermittlung 2007

 

Aufgrund der vorstehenden Berechnungen ergeben sich für das Jahr 2007 folgende Gebührensätze:

 

 

 

 

 

Entsprechend der o.a. Gebührenermittlung für das Jahr 2007 ergibt sich die nachfolgende Gebührenentwicklung:

 

Gebührenentwicklung 2006/2007

 

 

 

 

 

 

Es wird vorgeschlagen die Müllabfuhrgebühren für das Jahr 2007 entsprechend der oben aufgeführten Gebühren festzusetzen.

 

 

 

 

 

 

aufgestellt:

gesehen:

Im Auftrag:

Im Auftrag:

 

 

 

Freckmann

 

 

 

Schirdewahn