Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss nimmt zur Kenntnis, dass für die Einführung eines Sozialtickets ein eigenständiger Beschluss der Stadt Rheine notwendig ist.


Begründung:

 

Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Bevölkerungsschutz des Kreises Steinfurt hat am 28.5.2015 mehrheitlich die Einführung eines Sozialtickets für den Kreis Steinfurt beschlossen. In der weiteren Beratungsfolge werden sich der Kreisausschuss am 9.6.2015 und der Kreistag am 22.6.2015 mit der Thematik beschäftigen.

Auf die Vorlage Nr. 049/2015 des Kreises wird verwiesen. (Anlage 1)

 

Die Finanzierung des Sozialtickets soll, wie aus der Vorlage zu entnehmen ist, zu 100% durch Zuwendungen des Landes sichergestellt werden.

 

Der Beschluss des Kreises führt nicht automatische zur Einführung dieses Sozialtickets auch für die Stadt Rheine, da die Stadt selbst Träger des ÖPNV bzw. maßgeblich am ÖPNV beteiligt ist.

 

Ausweislich einer Stellungnahme der Rechtsabteilung der Verwaltung, ist der Beschluss des Kreises nicht nur ein Beschluss, der die reine Fördersystematik betrifft, sondern greift auch in die Kernaufgaben des ÖPNV-Trägers, so dass zur Einführung des Sozialtickets der Rat der Stadt Rheine eine eigenständige Beschlussfassung vornehmen muss.

 

„Zudem betrifft die Entscheidung über ein Sozialticket in der Praxis vorrangig die Unternehmen, die den ÖPNV betreiben und ausgestalten. So müssen zum Beispiel entsprechende Abrechnungen zwischen ÖPNV-Unternehmen und dem bezugsberechtigten Kreis Steinfurt stattfinden und ggf. auch neue Fahrscheine entworfen und ausgestellt werden. Hierbei handelt es sich um Kernaufgaben des ÖPNVs, die, wie oben dargelegt, der Stadt Rheine und nicht dem Kreis Steinfurt zufallen. Entsprechend ist diesbezüglich auch eine Entscheidung der Stadt Rheine notwendig.“

 

Der Rat hat sich zuletzt auf Antrag der SPD-Fraktion am 11.12.2012 mit der Einführung eines Sozialtickets beschäftigt. (Vorlage 459/12) Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Sowohl die Beschlussvorlage als auch der Protokollauszug ist als Anlage 2 und 3 beigefügt.