Betreff
Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für die Koordination der ehrenamtlichen Tätigkeit im Bereich der Flüchtlingshilfe/Migration Antrag Bündnis 90 Die Grünen
Vorlage
219/15
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine in der Fachstelle Migration eine zusätzliche Fachkraftstelle (Sozialarbeit/Sozialpädagogik) für die Koordination und Anregung der ehrenamtlichen Tätigkeit im Bereich der Flüchtlingshilfe/Migrationsarbeit einzurichten.

 


Begründung:

 

In der Stadt Rheine spielt die ehrenamtliche Arbeit mit und auch von den Flüchtlingen und Migranten eine herausgehobene Rolle.

Schon seit Jahren wird durch die Fachstelle Migration aber auch durch den Fachdienst Migration des Caritasverbandes gemeinsam mit ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern die Arbeit in den unterschiedlichen Bereich gestaltet und weiterentwickelt.

Exemplarisch seien hier die Kulturdolmetscher, Patenschaften für einzelne Familien, ehrenamtliche Betreuer im Bereich der Unterstützung bei Behördengängen erwähnt. Gemeinsam mit der Stabsstelle Ehrenamt wurden darüber hinaus, z.B. über die Freiwilligenbörse für unterschiedliche Arbeitsbereiche erfolgreich ehrenamtliche Unterstützer für die Personen mit Migrationshintergrund in den unterschiedlichen Aufgabenbereichen gesucht und auch gefunden.

In der jüngsten Vergangenheit hat sich daneben. ein Unterstützungsnetzwerk für die Grundschulen in Rheine entwickelt, durch das zielgerichtet Flüchtlingskindern, die ohne Deutschkenntnisse den Unterricht besuchen, in Kleinstgruppen die Sprache näher gebracht wird.

Auch das Angebot der Kolpingfamilie Zentral, für Flüchtlinge eine Fahrradwerkstatt zu eröffnen und somit die Mobilität zu erhöhen ist ein gelungenes Beispiel ehrenamtlichen Engagements in der Flüchtlingsarbeit.

Diese Angebote sind jeweils mit den Mitarbeitern der Fachstelle Migration entwickelt und kommuniziert worden.

In der Veranstaltung zum Runden Tisch am 8.4.2015 ist jedoch auch darauf hingewiesen worden, dass die unterschiedlichen Aktivitäten im Bereich der Flüchtlingsarbeit besser koordiniert werden sollte. Ebenfalls ist angedeutet worden, dass ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neben einem festen Ansprechpartner auch inhaltliche Unterstützung im Bereich ihres Ehrenamtes benötigen.

So ist z.B. angedeutet worden, dass im Bereich der Aus- und Fortbildung,  der Kontaktpflege oder der Absprachen zwischen den Beteiligten eine koordinierende Stelle notwendig sei.

Neben der Forderung aus dem Runden Tisch liegt der Verwaltung ein Antrag der Bündnis 90 Die Grünen auf Einrichtung einer Koordinierungsstelle vor. (s. Anlage 1) Die Notwendigkeit der Einrichtung wird, wie oben dargestellt, seitens der Verwaltung geteilt.

Die Verwaltung sieht jedoch, im Gegensatz zum Antrag der Bündnis 90 Die Grünen die Notwendigkeit, diese Stelle direkt in der Fachstelle Migration anzusiedeln, um effektiv auch wirken zu können.

 

Dieses aus folgenden Gründen:

 

1.   Eine Stelle außerhalb der Fachdienste der Verwaltung oder des Caritasverbandes würde den Aufbau einer zusätzlichen Struktur bedeuten, die diese Stelle dann „verwaltet“. Die Frage der Trägerschaft spielt dabei eine nicht unerhebliche Bedeutung. Wenn diese Stelle an einer bestehenden Initiative angebunden werden sollte, besteht nach Auffassung der Verwaltung die Gefahr, dass diese Stelle eben nicht, wie vom Antragsteller beabsichtigt, unabhängig und rollenkollisionsfrei arbeiten kann. Die Schaffung eines „unabhängigen Vereines“ nur für die Einrichtung einer Koordinationsstelle ist nach Auffassung der Verwaltung uneffektiv und würde drüber hinaus zusätzliche Ressource bündeln.

 

2.   Wie in der Vergangenheit schon praktiziert, - siehe oben - arbeiten sowohl der Caritasverband als auch die Fachstelle Migration der Verwaltung schon seit Jahren, gemeinsam mit der Stabsstelle Ehrenamt, sehr erfolgreich mit ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Flüchtlingshilfe und der Migrantenorganisationen zusammen. Diese Arbeit hat sich nicht nur bewährt sondern war auch ein Garant für die in Rheine vorzufindende Willkommenskultur. Diese gilt es weiterzuentwickeln und zu koordinieren.

 

3.   Auch wenn in der veröffentlichten Meinung der Eindruck entsteht, dass es eine Gegeneinander von ehrenamtlich Tätigen und hauptamtlich Beschäftigten in der Migrationsarbeit gibt, bleibt festzuhalten, dass in der Vergangenheit nur ein Miteinander der Akteure die Arbeit geprägt und weiterentwickelt hat. Viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer kommunizieren, durchaus auch im Einzelfall mal Kritik übend, mit den Mitarbeitern der Fachdienste, daraus aber einen Rollenkonflikt zu produzieren ist nach Auffassung der Verwaltung nicht zielführend.

 

4.   Neben den oben beschriebenen strukturellen Bedenken für eine „unabhängige“ Stelle spielt nach Auffassung der Verwaltung auch die Unmittelbarkeit der zu entwickelnden Hilfen bei der Wahl der Anbindung eine wichtige Rolle. Ob über Paten- oder Lotsenprojekte, über die Vernetzung der in den Wohnungen oder im Einzelfall einzurichtenden bzw. nachgefragten Hilfsstrukturen ist es wichtig, direkten Zugang zu den Personen, die unterstützt werden sollen, zu haben. Dieser direkte Zugang kann nur über die Verwaltung erfolgen, da aus datenschutzrechtlichen Gründen z.B. eine Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung der Betroffenen ausgeschlossen ist.

 

Seitens der Verwaltung ist geplant, diese Stelle umgehend auszuschreiben, um dann, auch über die Arbeit in den Arbeitskreisen des Runden Tisches, themen- und zielgruppenspezifisch ein Arbeitskonzept vorzulegen und dadurch auch eine Infobörse zu entwickeln und vorzuhalten. Dabei wird selbstverständlich auf die Erfahrung der Stabsstelle Ehrenamt zurückgegriffen werden, die schon sehr frühzeitig bei der Vermittlung und auch Konzeptionierung der ehrenamtlichen Tätigkeit eingebunden worden ist.

 

Finanzierung:

Beabsichtigt ist die Einstellung einer Fachkraft der Gehaltsgruppe  TVÖD/SuE 12.

Eine endgültige bewerung muss jedoch noch erfolgen. Es ist dabei mit durchschnittlichen Kosten von ca: 55.000 € pro Jahr zu rechnen. Bei Besetzung der Stelle zum 1.8.2015 würde das einen Aufwand für das Jahr 2015 von rd. 23.000 € bedeuten.

Diese stehen im Haushaltsplan 2015 nicht zur Verfügung.