Beschlussvorschlag/Empfehlung:
- Die
„Straßenreinigung Gebührenbedarfsberechnung 2007“ vom 21.11.2006 wird zur
Kenntnis genommen.
- Der
§ 6 Abs. 4 – Gebührenmaßstab und Gebührensatz – der „Satzung über die
Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt
Rheine vom 23. Dezember 1985“ erhält folgende Fassung:
4. |
Die Benutzungsgebühr je Meter
Grundstücksseite (Abs. 1 bis 3) beträgt jährlich |
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a)
bei vierzehntäglicher Reinigung b)
bei wöchentlich einmaliger Reinigung c)
bei wöchentlich zweimaliger Reinigung d)
für die Fußgängerzonen bei mehrfacher
Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend |
0,94 € 1,23 € 2,34 € 3,46 € |
Begründung:
Für das Jahr 2003 musste
eine drastische Gebührenerhöhung von ca. 60 % beschlossen werden, da
·
die
Entsorgung des Strassenkehrrichts aufgrund gesetzlicher Regelungen neu
organisiert werden musste (Mehrkosten ca. 45.000 €) und
·
sich der in die
Straßenreinigungsgebühr einfließende Durchschnittswert der jährlichen Winterdienstkosten
erhöht hatte.
Vergleichbare
Kostensprünge waren danach nicht mehr zu verzeichnen. Allerdings wurde aufgrund
allgemeiner Kostensteigerungen und einer erneuten Anhebung des Mittelwertes der
Winterdienstkosten für das Jahr 2005 eine angemessene Gebührenerhöhung
beschlossen.
In
der vorliegenden Gebührenbedarfsberechnung wurde entsprechend der
Beschlussfassung vom 23.11.2006 erstmals ein öffentlicher Anteil von 10 %
berücksichtigt. Der öffentliche Anteil wird pauschal zur Abdeckung des allgemeinen
öffentlichen Interesses an der Straßenreinigung berechnet und von den durch
Gebühren zu deckenden Kosten abgezogen.
Daneben
wurde - ebenfalls aufgrund des Beschlusses vom 23.11.2006 - der
Winterdienstanteil auf der Kostenbasis des in der Gebührenkalkulation 2006
enthaltenen Mittelwertes berücksichtigt. Bei einer Neuberechnung des Mittelwertes
unter Einbeziehung der für das Jahr 2005 nachgewiesenen Winterdienstkosten wäre
eine Erhöhung der in der Gebührenkalkulation zu berücksichtigenden Kosten
notwendig geworden.
Die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung weist als Konsequenz aus den oben aufgeführten Beschlüssen und den allgemeinen Kostensteigerungen (Erhöhung der Mehrwertsteuer) folgende Gebührenentwicklung nach:
S t a d t R h e i n e |
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Rheine, den 21.11.2006 |
Die Bürgermeisterin |
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- FB 6 /70 - Fr - |
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Straßenreinigung
Gebührenbedarfsberechnung
2007
Vorbemerkungen
Die im Jahre 2007 durch Gebühren zu deckenden Kosten werden voraussichtlich
438.728 €
betragen.
Bei der Ermittlung dieses Umlagebetrages wurden u.a. folgende Regelungen berücksichtigt:
Die Entsorgung des Strassenkehrrichts erfolgt entsprechend der Auflage des Kreises Steinfurt nicht mehr auf der städt. Bauschuttdeponie. |
Entsprechend der Beschlussfassung vom 23.11.2006 wurde bei der Gebührenkalkulation ein öffentlicher Anteil in Höhe von 10 % berücksichtigt. |
Bei der Ermittlung der „umlagefähigen Kosten“ für den Winterdienst wird weiterhin ein Mittelwert aus den Ist-Ergebnissen der letzten Abrechnungsjahre eingerechnet. |
Die Kehrmaschinenreinigung wird weiterhin durch eine Privatfirma durchgeführt. |
Bei der Ermittlung der Strassenreinigungsgebühren sind aufgrund früherer Ratsbeschlüsse folgende Vorgaben einzuhalten:
ü Die Kosten der Kehrmaschinenreinigung werden in Höhe der an den Unternehmer zu zahlenden Kehrentschädigung umgelegt.
ü Alle übrigen Kosten (einschl. Winterdienst) werden nach folgendem Verhältnis aufgeteilt:
Strassenkategorie |
Anteilsschlüssel je Kehrmeter |
14-tägliche Reinigung |
1,0 Anteil |
Wöchentliche Reinigung |
1,2 Anteil |
Zweimalige Reinigung pro Woche |
2,2 Anteil |
ü Die Kosten der Fußgängerzonenreinigung werden ausschließlich nach der Kehrlänge und ohne Anwendung zusätzlicher Verhältniszahlen umgelegt.
Gebührenkalkulation
Aufgrund der erwarteten gebührenpflichtigen Längen werden sich in 2007 voraussichtlich folgende Anteile ergeben:
Auf diese Kehrlängenanteile sind folgende Kosten zu verteilen:
Die Kosten je Anteil betragen demnach
Aufgrund der vorgenannten Kostenabgrenzung ergibt sich folgende Gebührenkalkulation:
Entsprechend der o.a. Berechnungen ergeben sich für das Jahr 2007 relevante Gebührenveränderungen (siehe unten) gegenüber den derzeitigen Gebührensätzen. Es wird daher eine Änderung der Strassenreinigungsgebühren entsprechend der untenstehenden Gebührenstaffelung vorgeschlagen:
aufgestellt: |
gesehen: |
Im Auftrag: |
Im Auftrag: |
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Freckmann |
Schirdewahn |