Betreff
Festsetzung der Strassenreinigungsgebühren für das Jahr 2007
Vorlage
531/06
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  1. Die „Straßenreinigung Gebührenbedarfsberechnung 2007“ vom 21.11.2006 wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der § 6 Abs. 4 – Gebührenmaßstab und Gebührensatz – der „Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Rheine vom 23. Dezember 1985“ erhält folgende Fassung:

 

 

4.

Die Benutzungsgebühr je Meter Grundstücksseite (Abs. 1 bis 3) beträgt jährlich

 

 

a)     bei vierzehntäglicher Reinigung

b)     bei wöchentlich einmaliger Reinigung

c)     bei wöchentlich zweimaliger Reinigung

d)     für die Fußgängerzonen

bei mehrfacher Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend

 

0,94 €

1,23 €

2,34 €

3,46 €

 

 

 


Begründung:

 

Für das Jahr 2003 musste eine drastische Gebührenerhöhung von ca. 60 % beschlossen werden, da

 

·         die Entsorgung des Strassenkehrrichts aufgrund gesetzlicher Regelungen neu organisiert werden musste (Mehrkosten ca. 45.000 €) und

·        sich der in die Straßenreinigungsgebühr einfließende Durchschnittswert der jährlichen Winterdienstkosten erhöht hatte.

 

 

Vergleichbare Kostensprünge waren danach nicht mehr zu verzeichnen. Allerdings wurde aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen und einer erneuten Anhebung des Mittelwertes der Winterdienstkosten für das Jahr 2005 eine angemessene Gebührenerhöhung beschlossen.

 

In der vorliegenden Gebührenbedarfsberechnung wurde entsprechend der Beschlussfassung vom 23.11.2006 erstmals ein öffentlicher Anteil von 10 % berücksichtigt. Der öffentliche Anteil wird pauschal zur Abdeckung des allgemeinen öffentlichen Interesses an der Straßenreinigung berechnet und von den durch Gebühren zu deckenden Kosten abgezogen.

 

Daneben wurde - ebenfalls aufgrund des Beschlusses vom 23.11.2006 - der Winterdienstanteil auf der Kostenbasis des in der Gebührenkalkulation 2006 enthaltenen Mittelwertes berücksichtigt. Bei einer Neuberechnung des Mittelwertes unter Einbeziehung der für das Jahr 2005 nachgewiesenen Winterdienstkosten wäre eine Erhöhung der in der Gebührenkalkulation zu berücksichtigenden Kosten notwendig geworden.

 

Die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung weist als Konsequenz aus den oben aufgeführten Beschlüssen und den allgemeinen Kostensteigerungen (Erhöhung der Mehrwertsteuer) folgende Gebührenentwicklung nach:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

S t a d t   R h e i n e

 

Rheine, den 21.11.2006

Die Bürgermeisterin

 

 

-    FB 6 /70 - Fr    -            

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Straßenreinigung
Gebührenbedarfsberechnung 2007

 

 

 

 

 

 

Vorbemerkungen

 

Die im Jahre 2007 durch Gebühren zu deckenden Kosten werden voraussichtlich

 

438.728

 

betragen.

 

 

Bei der Ermittlung dieses Umlagebetrages wurden u.a. folgende Regelungen berücksichtigt:

 

 

Die Entsorgung des Strassenkehrrichts erfolgt entsprechend der Auflage des Kreises Steinfurt nicht mehr auf der städt. Bauschuttdeponie.

Entsprechend der Beschlussfassung vom 23.11.2006 wurde bei der Gebührenkalkulation ein öffentlicher Anteil in Höhe von 10 % berücksichtigt.

Bei der Ermittlung der „umlagefähigen Kosten“ für den Winterdienst wird weiterhin ein Mittelwert aus den Ist-Ergebnissen der letzten Abrechnungsjahre eingerechnet.

Die Kehrmaschinenreinigung wird weiterhin durch eine Privatfirma durchgeführt.

 

 

 

 

Bei der Ermittlung der Strassenreinigungsgebühren sind aufgrund früherer Ratsbeschlüsse folgende Vorgaben einzuhalten:

 

 

 

ü  Die Kosten der Kehrmaschinenreinigung werden in Höhe der an den Unternehmer zu zahlenden Kehrentschädigung umgelegt.

 

ü  Alle übrigen Kosten (einschl. Winterdienst) werden nach folgendem Verhältnis aufgeteilt:

 

 

Strassenkategorie

Anteilsschlüssel je Kehrmeter

14-tägliche Reinigung

1,0 Anteil

Wöchentliche Reinigung

1,2 Anteil

Zweimalige Reinigung pro Woche

2,2 Anteil

 

 

ü  Die Kosten der Fußgängerzonenreinigung werden ausschließlich nach der Kehrlänge und ohne Anwendung zusätzlicher Verhältniszahlen umgelegt.

 

 

 

 

 

Gebührenkalkulation

 

Aufgrund der erwarteten gebührenpflichtigen Längen werden sich in 2007 voraussichtlich folgende Anteile ergeben:

 

 

 

 

 

Auf diese Kehrlängenanteile sind folgende Kosten zu verteilen:

 

 

 

Die Kosten je Anteil betragen demnach

 

 

 

 

 

 

Aufgrund der vorgenannten Kostenabgrenzung ergibt sich folgende Gebührenkalkulation:

 

 

 

 

 

 

Entsprechend der o.a. Berechnungen ergeben sich für das Jahr 2007 relevante Gebührenveränderungen (siehe unten) gegenüber den derzeitigen Gebührensätzen. Es wird daher eine Änderung der Strassenreinigungsgebühren entsprechend der untenstehenden Gebührenstaffelung vorgeschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

aufgestellt:

gesehen:

Im Auftrag:

Im Auftrag:

 

 

Freckmann

Schirdewahn