Betreff
Widerspruch der Sportschule Yuishinkan e.V. gegen den Zuwendungsbescheid für Betriebskosten - Abrechnungsjahr 2005
Vorlage
533/06
Aktenzeichen
FB 1/52-te
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sportausschuss beschließt, dem Widerspruch der Sportschule Yuishinkan e.V. gegen den Bescheid für das Abrechnungsjahr 2005 abzuhelfen.

 

 


Begründung:

 

Mit Eingang vom 13. Juni 2006 beantragt die Sportschule Yuishinkan e.V. eine Zuwendung für die entstandenen Betriebskosten für das Abrechnungsjahr 2005.

 

Gemäß den Sportförderrichtlinien der Stadt Rheine erhielt die Sportschule Yuishinkan e.V. eine Zuwendung in Höhe von 1.014,94 €. Der entsprechende Zuwendungsbescheid wurde am 08. August 2006 verschickt.

 

Gegen diesen Zuwendungsbescheid legte der Verein fristgerecht Widerspruch ein (Eingang Sportservice 05. September 2006). Der Widerspruch wurde wie folgt begründet:

 

„Sie haben bei der Berechnung der Zuwendung keine Pachtkosten anerkannt, weil unserem Verein ursprünglich Hallenstunden zur Verfügung gestanden haben sollen. Das trifft jedoch nur sehr eingeschränkt zu.

Das reguläre Vereinstraining musste zum Zeitpunkt der Vereinsgründung bis zur Inbetriebnahme der vereinseigenen Sportanlage unter sehr provisorischen Bedingungen im Vereinsheim des befreundeten Fußballvereins Grün-Weiß Rheine durchgeführt werden, weil eben keine entsprechenden Hallenzeiten zur Verfügung standen. Lediglich für ein einziges Kursangebot (Selbstverteidigung für Frauen) haben wir kurze Zeit samstags die Sporthalle der Ludgerus-Grundschule genutzt.“

 

Die Stadt Rheine hat der Sportschule Yuishinkan e.V. in der Vergangenheit Hallenstunden in der Turnhalle am Emslandstadion und in der Josef-Winckler-Turnhalle zur Verfügung gestellt. Die Sportschule zielt allerdings auf die Bevölkerungsgruppen im Schotthock und Umgebung ab und war mit den zur Verfügung gestellten städtischen Einrichtungen nicht zufrieden. Daher wurden in der Vergangenheit die Pachtkosten für die Vereinsräume bei der Zuwendungsberechnung nicht berücksichtigt. Der Sportausschuss hat diese Kosten bisher auch nicht anerkannt.

 

Gemäß den Sportförderrichtlinien (Ziffer1.1 „Betriebskosten“) entscheidet über die Bewilligung von Pacht- und Mietzuschüssen grundsätzlich der Fachausschuss. Sie werden nur anerkannt, wenn sie vor ihrer Entstehung beim Sportservice beantragt werden und ihre Notwendigkeit und Angemessenheit vom Stadtsportverband und Fachausschuss festgestellt wurde.

Über Besonderheiten der Förderung entscheidet der Fachausschuss (Ziffer 9 Sportförderrichtlinien).

 

Auf Grund fehlender Hallenkapazitäten können heute der Sportschule Yuishinkan e.V. höchstens in einem sehr geringen Umfang Trainingszeiten in den städtischen Sportstätten zur Verfügung gestellt werden.

 

Der Widerspruch wird auch als Antrag auf Anerkennung der Pachtkosten für das Abrechnungsjahr 2005 und Folgejahre verstanden.

 

Der Verein zahlt monatlich eine Pacht in Höhe von 715,00 € (8.580,00 € jährlich). Bei der vorhandenen Reinigungsfläche von 178 qm beträgt der Pachtzins somit 4,02 €/qm. Recherchen haben ergeben, dass dieser Betrag als angemessen angesehen werden kann.

 

Von der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, die Pachtkosten anzuerkennen, sodass ab dem Abrechnungsjahr 2005 die Pachtzahlungen bei der Zuwendungsberechnung berücksichtigt werden können. Dem Widerspruch kann somit abgeholfen werden.