Betreff
P+R-Anlage Bahnhof Mesum, Ausbaubeschluss
Vorlage
282/15
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt das Ergebnis der Bürgerbeteiligung zum Ausbau der P+R-Anlage Bahnhof Mesum zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung hierzu einen Zuschussantrag beim Fördergeber Nahverkehr Westfalen Lippe (NWL) einzureichen.


Begründung:

 

Der Bauausschuss hat am 16. April 2015 die Bürgerbeteiligung zum Ausbau der P+R-Anlage Bahnhof Mesum beschlossen. Die Offenlage der Ausbauplanung hat in der Zeit vom 20. April 2015 bis zum 06. Mai 2015 stattgefunden.

 

Während der Offenlage wurde von einem betroffenen Anlieger eine Eingabe (Anlage 1) eingereicht. Folgende Änderungen wurden hierzu vorgeschlagen:

 

  1. Beibehaltung des alten „Bahnpättkens“. Der bisherige Fußweg an der östlichen Seite des P+R-Platzes soll aufgegeben werden, um Raum für die Anlage von Stellplätzen zu gewinnen. Fußgänger und auch Radfahrer nutzen zukünftig die Fahrgasse des P+R-Platzes.

 

  1. Verlagerung der Fahrradständer in den nördlichen Bereich des P+R-Platzes. Diesem Änderungsvorschlag wird insofern gefolgt, dass die Fahrradständer im südlichen Zugangsbereich zum Bahngleis aufgegeben werden und wie gewünscht im nördlichen Bereich des Platzes 15 Fahrradbügel aufgestellt werden sollen.

 

  1. Erhaltung der südlichen Zufahrt. Die Zufahrt zum privaten Grundstückstück wird berücksichtigt und ist in die Ausbauplanung eingearbeitet worden.

 

  1. Verringerung des Grünstreifens zwischen Bahnsteig und Parkfläche. Bei der Planung des P+R-Platzes wurde die vorhandene Zaunanlage als Begrenzung der Parkstände angehalten. Eine Verringerung der Hecke mit entsprechender Verlagerung der Zaunanlage wird nicht befürwortet.

 

  1. Berücksichtigung des vorhandenen Tores zum Privatgrundstück. Das vorhandene Tor wurde bei der Ausbauplanung berücksichtigt und kann auch zukünftig als Durchgang genutzt werden.

 

  1. Nutzung des historischen Pflasters des Bahnhofsvorplatzes. Nur ein geringer Teil des Basaltpflasters befindet sich im Ausbaubereich des P+R-Platzes. Der überwiegende Bereich des Bahnhofsvorplatzes befindet sich in Privatbesitz. Der Ausbau des P+R-Platzes erfolgt für die Fahrbahn in Asphalt und für die Parkstände in grauem Betonsteinpflaster.

 

  1. Verlegung des Fußweges auf das alte „Bahnpättken“. Dieser Vorschlag wurde bereits unter Punkt Nr. 1 abgewägt. Der bisherige Fußweg an der östlichen Seite des P+R-Platzes soll aufgegeben werden, um Raum für die Anlage von Stellplätzen zu gewinnen. Fußgänger und auch Radfahrer nutzen zukünftig die Fahrgasse des P+R-Platzes.

 

  1. Parkzeitbegrenzung auf dem Parkstreifen der Industriestraße. Dieser Änderungsvorschlag steht nicht im Zusammenhang mit der Ausbauplanung des P+R-Platzes und wird an den hierfür zuständigen Arbeitskreis Verkehr (AKV) weitergeleitet.

 

Im Zusammenhang mit dem Ausbau des P+R-Platzes soll die vorhandene spitzwinklige Zufahrt verlegt werden und in rechtem Winkel an die Industriestraße angebunden werden. Die Industriestraße wird in diesem Bereich auf 7,00 m verschmälert.

 

Der Parkplatz erhält eine Fahrgasse in Asphalt. Die insgesamt 24 Stellplätze werden in anthrazitfarbigem Betonsteinpflaster hergestellt. Sowohl im südlichen als auch im nördlichen Bereich des P+R-Platzes sollen 22 Fahrradbügel für 44 Fahrräder aufgestellt werden. Die Flächen im Bereich der Fahrradständer sollen in grauem Betonsteinpflaster und die Fußwege zum Bahnsteig in rotem Betonsteinpflaster hergestellt werde.

 

Im Bereich der südlichen Grundstückszufahrt zum privaten Grundstück soll eine neue Zufahrt in grauem Betonsteinpflaster hergestellt werden.

 

Die entstehenden Restflächen im Bereich des Parkplatzes und der neuen Anbindung an die Industriestraße sollen begrünt und mit Bäumen bepflanzt werden.

 

Um die Entwässerung des Parkplatzes sicherzustellen, wird ein Regenwasserkanal von der Industriestraße hinausgelegt, an den Straßeneinläufe angeschlossen werden.

 

Zur besseren Ausleuchtung des Parkplatzes werden Leuchten aufgestellt.

 

Die Ausbaukosten für die gesamte Maßnahme werden auf ca. 200 T€ geschätzt.

 

In Gesprächen mit Vertretern des NWL wurde deutlich, dass für diese Maßnahme eine Förderung in Aussicht gestellt werden kann. Da hierfür Fristen zu berücksichtigen sind, kann eine Förderung nicht vor 2017 erfolgen.


Anlagen:

 

Anlage 1: Eingabe

Anlage 2: Lageplan Stand: Juli 2015