Betreff
Unterbringung von Flüchtlingen - Festlegung Standort zweite mobilie Wohneinheit
Vorlage
302/15
Aktenzeichen
II-50-hf
Art
Nachtragsvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt und Finanzausschuss der Stadt Rheine beschließt die zweite mobile Wohneinheit für die Unterbringung von Flüchtlingen an der Jägerstraße zu errichten.

 

 


Begründung:

 

 

1.   Unterbringungsituation

Die Stadt Rheine verfolgt bei der Unterbringung von Flüchtlingen seit vielen Jahren das Prinzip der dezentralen Unterbringung. Zurzeit sind die Flüchtlinge im gesamten Stadtgebiet in ca. 120 Wohneinheiten, zwei größeren Wohneinheiten und 2 Turnhallen untergebracht.

Eine der zwei größeren Wohneinheiten umfasst 11 abgeschlossene Wohnungen mit Küchenzeile und Sanitärbereich (Wohneinheit an der Dutumer Straße 136 bis 140). Aufgrund der Feuchtigkeit in einigen Wohnungen sind aktuell 5 Wohneinheiten nicht belegt. Hier leben aktuell 24 Flüchtlinge. Die zweite große Wohneinheit am Kammweg 99 ist eine Sammelunterkunft mit Gemeinschaftsküche, aktuell wohnen hier 25 Flüchtlinge. In der Sporthalle des Josef-Winckler-Zentrum (JWZ) gibt es Platz für 36 Flüchtlinge und in der Emslandstadion Halle für 48 Personen. Es sind dort 7 bzw. 8 Kabinen aufgebaut, in denen bis zu 6 Personen untergebracht werden können. Die Turnhallen stellen Notunterkünfte dar. Die Emslandstadion-Sporthalle ist zurzeit noch provisorisch hergerichtet, aktuell (Stand 34 Kalenderwoche) fehlen noch die Elektro- und Wasseranschlüsse. Es wird mit einer Installation in der 35./36. Kalenderwoche gerechnet, so dass dann auch die fehlende Küche eingebaut werden kann.

 

Die Turnhallen werden möglichst nur als erste Station für die Flüchtlinge genutzt. Allerdings ist die Turnhalle des JWZ seit einiger Zeit voll belegt und in der Emslandstadion-Halle mussten am 14. August trotz des Provisoriums 25 Flüchtlinge untergebracht werden. Sobald der FB 2 über Wohnraum verfügt, z. B. durch Neuanmietung, Kauf oder Auszug einer Familie, rücken die Flüchtlinge aus der Turnhalle nach und werden dezentral untergebracht und die Hallen werden für neu zugewiesene Flüchtlinge genutzt.

 

 

2.   Flüchtlingszahlen

 

Die aktuelle Entwicklung der Flüchtlingszahlen in NRW wird von Seiten des Deuteschen Städte- und Gemeindebundes als „Flüchtlingsnotstand“ bezeichnet. Die Anzahl der Personen im Asylverfahren in NRW zeigt die Steigerung deutlich. Im Januar 2015 befanden sich 72.633 Personen in NRW im Asylverfahren, im Juni 2015 lag die Zahl bei 102.477 Personen.

 

Die Aussage „Flüchtlingsnotstand“ kann aus Sicht des FB 2 in Bezug auf die aktuelle Entwicklung der Flüchtlingszahlen in Rheine nur bestätigt werden. Anfang 2015 wurden 339 Flüchtlinge im Verfahren bei der Zuweisungsquote der Stadt Rheine berücksichtigt und wir lagen damit mit 49 Flüchtlingen über der Quote für Rheine. Aufgrund des extremen Anstiegs der Flüchtlingszahlen in NRW, wird die Gesamtanrechnung für Rheine aktuell bei ca. 480 Flüchtlingen im Verfahren liegen und die Stadt Rheine liegt mit ca. 70 Personen unter der Quote. Das bedeutet, dass die Stadt Rheine im Januar 2015 mit 290 Asylsuchenden und im Juli 2015 mit 530 Asylsuchenden die Quote erfüllt hätte.

 

Die Zuweisungsentwicklung ab dem Monat Juli 2015 zeigt ganz deutlich die Problematik. Ende Juni 2015 lag die Quote der Stadt bei minus 21 Personen. Im Juli 2015 wurden uns 73 Flüchtlinge und in den ersten drei Augustwochen 91 Flüchtlinge zugewiesen. Trotz eines Zugangs von 164 Flüchtlingen innerhalb von 7 Wochen, liegt die Quote der Stadt Rheine bei minus 69 Personen. Auch die Bundeszahlen machen die extreme Entwicklung der letzten Monate deutlich. Im gesamten Jahr 2014 haben 202.000 Menschen einen Asylantrag in Deutschland gestellt, allein im Juli 2015 waren es knapp 80.000 Menschen.

 

Zur weiteren Erläuterung sei hier erwähnt, dass es sich bei den v.g. Zahlen um Flüchtlinge im Asylverfahren handelt. Flüchtlinge, deren Asylverfahren abgeschlossen ist, aber im Anschluss eine Duldung erhalten, haben weiterhin Leistungsansprüche und  sind weiter vom FB 2 in den Flüchtlingsunterkünften zu betreuen. Ende Juli 2015 wurden 509 Flüchtlinge in den städtischen bzw. angemieteten Wohnungen betreut (siehe Anlage 1).

 

Allen Akteuren der Flüchtlingsarbeit der Stadt Rheine, ist seit langem bekannt, dass wir dringend Wohnraum benötigen. Diesbezüglich hat sich seit Anfang 2015 einiges getan. In 2015 wurde ca. 35 zusätzliche Objekte für die Unterbringung von Flüchtlingen gemietet oder gekauft. Zusätzlich hat der FB 2 seit Ende Juni die erste Turnhalle im JWZ und ab dem 14. August die zweite Turnhalle am Emslandstadion für die Flüchtlingsunterbringung in Betrieb genommen.

 

Die oben beschriebene gegenwärtige Entwicklung bei der Zuweisungsquote macht unabdingbar, dass weiterhin mit aller Kraft zusätzlicher Wohnraum für Flüchtlinge akquiriert wird.

 

Der Rat der Stadt Rheine hat am 10.02.2015 beschlossen, kurzfristig zwei mobile Wohneinheiten für die Unterbringung von 40 Flüchtlingen anzuschaffen. Über den Standort der ersten mobilen Einheit hat der Rat am 14.04.2015 (150/15) entschieden. Danach ist eine mobile Wohneinheit für bis zu 40 Asylbewerber(innen) am Standort „Dille“ in Mesum beschlossen. Darüber hinaus hat sich der Sozialausschuss bereits in seiner Sitzung am 10.03.2015 (092/15) mit der Standortfrage auseinandergesetzt.

 

Als einen weiteren Schritt zur Schaffung von Wohnraum, schlägt die Verwaltung vor, dass die vom Rat im Februar 2015 beschlossene zweite mobile Wohneinheit umgehend für die Jägerstraße bestellt werden kann und der Sozialausschuss seine Zustimmung für den Standort Jägerstraße erteilt.

 

 

3.   Auswirkung der geplante Notunterkunft des Landes in der Damloup-Kaserne

 

Selbst für den Fall, dass die in der geplanten Notunterkunft des Landes in der Damloup-Kaserne untergebrachten 300 Flüchtlinge auf die Quote der Stadt angerechnet werden, wird es bei den gegenwärtigen Zuweisungen von bis zu 100 Personen in einem Monat nur eine kurzfristige, ggf. drei- bis viermonatige Entlastung bei der Zuweisung weiterer Flüchtlinge nach Rheine geben.

 

 

4.   Fazit

 

Die Verwaltung sieht aktuell keine andere Möglichkeit als möglichst kurzfristig für weiteren Wohnraum zu sorgen. Neben den 2 mobilen Wohneinheiten ist umgehend zu entscheiden, ob die Wohneinheiten an der Dutumer Str. renoviert oder ggf. durch eine neue mobile Wohneinheit ersetzt werden kann. Um die Dringlichkeit weitere Unterkünfte zu unterstreichen, sei darauf hingewiesen, dass die Notunterkunft am Kammweg Ende 2017 nicht mehr genutzt werden kann. Außerdem ist die Unterbringung in einer Turnhalle nur eine Notunterkunft, es ist für die Flüchtlinge keine Dauerlösung, zudem zahlt die Stadt Rheine für den notwendigen Sicherheitsdienst rund um die Uhr in den Turnhallen monatliche Aufwendungen in Höhe von 34.000 € je Halle.

 

5.   Finanzierung

 

Durch Beschluss des Rates vom 10.02.2015 (004/2015) wurden Haushaltsmittel in Höhe von 950.000 € für zwei mobile Wohneinheiten (intensiv) und 400.00 € konsumtiv für die Ausstattung der mobilen Wohneinheiten, der in 2015 gekauften Wohngebäude und der neu angemietete Wohnungen im Produkt 5202 (Zentrale Gebäudewirtschaft) bereitgestellt. Die Finanzierung ist hierdurch gesichert.

 

 

6.   Hinweis zur Nachtragsvorlage

 

Da sich die Dringlichkeit in diesem Maße erst nach Erstellung der Tagesordnung abzeichnete, war es nötig eine Nachtragsvorlage zu fertigen.

 

Aufgrund der langen Lieferzeiten der mobilen Wohneinheiten und der akuten Notlage bei der Beschaffung von Wohnraum für Flüchtlinge, ist es erforderlich, dass der HFA noch in seiner Sitzung am 25. August 2015 über den Standort der zweiten mobilen Wohneinheit entscheidet. Nach Angaben des FB 5 kann eine Bestellung einer mobilen Wohneinheit nur erfolgen, wenn der Standort feststeht.

 

 

 

7.   Zusatz für den Sozialausschuss

 

Aufgrund der Dringlichkeit kann eine Beteiligung des Sozialausschusses erst nach der Entscheidung des HFA stattfinden!

 


Anlagen:

 

Aufstellung Asylzahlen im Vergleich 2014 bis 16. August 2015