Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Entwurf des Gesamtstellenplanes der Stadt Rheine für das Jahr 2016 sowie die Entwürfe der Fachbereichsstellenpläne gemäß den Anlagen 1 - 3 dienen als Grundlage für die weiteren Stellenplanberatungen für den Haushaltsplan 2016 in den zuständigen Fachausschüssen.


Begründung:

 

In die Stellenplanentwürfe (Anlagen 1- 3) wurden alle Veränderungen des Jahres 2015 sowie die aus Sicht der Verwaltung im Jahre 2016 zweifelsfrei möglichen Stelleneinsparungen und notwendigen zusätzlichen Stellen eingearbeitet.

 

Gemäß § 8 I GemHVO beinhaltet der Stellenplan die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten sowie der nicht nur vorübergehend beschäftigten Bediensteten. Über befristete Beschäftigungsverhältnisse, die nicht im Stellenplan abgebildet werden, wird in den Fachausschüssen berichtet.

 

Unter den o. g. Prämissen enthält der beigefügte Stellenplanentwurf gegenüber dem Stellenplan 2015 folgende Veränderungen mit einer Stellenausweitung von insgesamt 6,50 Stellen.

 

 

Nachrichtlich müssen gemäß § 8 III GemHVO die Beschäftigten und Beamtinnen/Beamte, welche sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden und die Auszubildenden und Anwärter/innen nachgewiesen werden (Anlage 4).


Anlagen:

 

Anlage 1: Entwurf Stellenplan 2016 - Gesamtübersicht

Anlage 2: Entwurf Stellenplan 2016 für tariflich Beschäftigte

Anlage 3: Entwurf Stellenplan 2016 für Beamte

Anlage 4: Nachweis nach § 8 III GemHVO