Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt die vorgelegte Entwurfsplanung/Genehmigungsplanung zur Erweiterung der Nelson-Mandela-Schule Sekundarschule der Stadt Rheine zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf der Basis dieses Entwurfes die nächsten Leistungsphasen durchzuführen.

 


Begründung:

 

In der Ratssitzung am 2.10.2012 wurde mehrheitlich beschlossen, die beiden Sekundarschulen an den Standorten der Fürstenberg-Realschule und der Don-Bosco-Hauptschule einzurichten.

 

Der Schulausschuss beschloss am 26.06.2013 das aktualisierte Raumprogramm für den Standort der Fürstenbergschule.

 

In einer gemeinsamen Sitzung von Schulausschuss und Bauausschuss am 23.01.2014 (Vorl. Nr. 017/14) wurde beschlossen, eine Mehrfachbeauftragung durchzuführen und einen Baubegleitenden Arbeitskreis einzurichten.

 

Das Büro Borowski und Sasse nahm an der Mehrfachbeauftragung „Räumliche Konzeptentwicklung für die Sekundarschule Rheine-Stadt“ teil. Im Sommer 2014 empfahl die Jury den Entwurf einstimmig zur weiteren Diskussion und Bearbeitung.

 

Der Schulausschuss und der Bauausschuss wurden über das Ergebnis des Verfahrens der Mehrfachbeauftragung informiert. Mit Ihrem Schreiben vom 25.11.2014 beantragten die Fraktionen der CDU und der Bündnis 90/Die Grünen, die Kosten für das Projekt der Sekundarschule auf 8,0 Mio. € zu begrenzen.

Das Büro Borowski und Sasse wurde im Januar 2015 mit der Erstellung der Vorentwurfsplanung beauftragt.

 

Zwischenzeitlich konnten kurzfristig mobile Raumsysteme angemietet werden, die zum einen den zusätzlichen Raumbedarf der Sekundarschule (Mensa und Unterrichtsräume, etc.), zum anderen aber auch den Raumbedarf während der Bauzeit abdecken können. Diese Anlagen sind zum Teil bereits in Nutzung. Die Miete und Herstellung für diese mobilen Raumsysteme kann nicht aus der Haushaltsstelle der Baukosten gezahlt werden, sondern muss zusätzlich für Anmietungen zur Verfügung gestellt werden.

 

Das Ergebnis der Entwurfsplanung/Genehmigungsplanung wird nun in der Anlage 1 vorgestellt. Der entsprechende Erläuterungsbericht erfolgt in Anlage 2. Die Kosten werden in der Anlage 3 dargestellt.

 

Die weiteren Leistungsphasen Ausführungsplanung bis zur Mitwirkung bei der Vergabe wurden an das Architekturbüro Borowski und Sasse und an die Fachingenieure erteilt.

 

Das Ergebnis der Entwurfsplanung entspricht auch nach den Änderungen zur Projektreduzierung in den Grundsätzen dem Ergebnis der Mehrfachbeauftragung.

Um jedoch die gedeckelten Kosten von 8,0 Mio. € zu erreichen, wurde die Maßnahme um einige Punkte reduziert, die unter „Kosten“ dargestellt werden.

 

 

Prognose Schulentwicklung:

 

Im letzten Baubegleitenden Arbeitskreis, der am 1. Oktober 2015 getagt hat, wurde das Thema „Zahlen und Prognosen der Schulentwicklung für das Schulzentrum Schotthock (Bodelschwinghschule und Nelson-Mandela-Schule)“ beraten.

 

 

Bodelschwinghschule:

 

Laut Schulverwaltung geht man an der Bodelschwinghschule von einer stabilen und deutlichen Zweizügigkeit aus.

 

Die zu erwartenden Zuströme der im Primarbereich der Stadt Rheine dezentral zu beschulenden Flüchtlingskinder sind dabei nicht berücksichtigt.

 

Darüber hinaus ist die Betreuung an der Bodelschwinghschule im Hinblick auf die maximal zur Verfügung stehenden Plätze sowohl für den OGS-Bereich (75 Plätze) als auch für die zusätzliche Betreuung (25 Plätze) seit Jahren jeweils vollumfänglich nachgefragt und ausgeschöpft. Eine geringe Warteliste (z. Zt. max. 5 Schüler/innen) besteht. Perspektivisch ist an dem Grundschulstandort von einer steigenden Betreuungsplatznachfrage auszugehen.

 

Unter Berücksichtigung der aktuellen Schülerzahl und Klassenbildungswerte ist der Schulraum als ausreichend zu bezeichnen, dennoch ist ein räumliches Erweiterungspotential, insbesondere aufgrund der Prognose in Sachen Betreuungsangebote, empfehlenswert.

 

 

Nelson-Mandela-Schule

 

Die Nelson-Mandela-Schule ist als dreizügige Sekundarschule an den Start gegangen. Die Schule als eine weitere Schulform des längeren gemeinsamen Lernens mit gymnasialen Standards ist als teilintegrierte Sekundarschule im gebundenen Ganztagsbetrieb errichtet worden. Darüber hinaus ist die Nelson-Mandela-Schule als eine Schule für das Gemeinsame Lernen bestimmt worden.

 

Das zu Grunde gelegte und beschlossene Raumprogramm bietet nach dem Minimalprinzip ausreichend Platz für die Sekundarschule und deren Raumbedarf.

 

Die Kapazitätsgrenze der Aufnahme von Schüler/innen ist unter Berücksichtigung des Gemeinsamen Lernens nahezu erreicht.

 

Problematisch in Sachen Schulplatzversorgung kann in Zukunft jedoch die Anzahl der jährlich aus dem gegliederten Schulsystem aufgrund notwendigem Schulformwechsel kommenden Schüler/innen (sog. Abschulungen; ca. 10 – 15 Schüler/innen pro Schuljahr), schulpflichtige Kinder aufgrund von Zuzügen als auch die Anzahl der weiterhin zu erwartenden und derzeit nicht bezifferbaren zugewiesenen Flüchtlingskinder für die Sekundarstufe I werden. Ggfls. werden Überhangklassen erforderlich. Ebenfalls könnte die zukünftige Verortung der in diesem Zusammenhang weiterhin notwendigen Sprach-/Vorbereitungsklassen zusätzliche Raumbedarfe auslösen.

 

 

Diese evtl. zusätzlichen Raumbedarfe an den beiden Schulen sind in dem beschlossenen und jetzt umzusetzenden Raumprogramm nicht enthalten.

 

 

Brandschutz Bodelschwinghschule:

 

Nicht enthalten in der Kostenberechnung für die Sekundarschule sind die Kosten für Maßnahmen an der Bodelschwingh-Schule. Es besteht unabhängig von der Baumaßnahme der Sekundarschule grundsätzlich dringender Handlungsbedarf für die Ertüchtigung des Brandschutzes in der Bodelschwingh-Schule.

 

In erster Linie fehlt hier der 2. Rettungsweg. Als einfachste Form könnte dieser über ein neues außen liegendes Stahltreppenhaus und neue Brandschutztüren im Bodelschwinghgebäude erfolgen. Um die vorhandenen Unterrichtsräume nicht in der Größe einzuschränken, wäre eine neue außen liegende Stahltreppe östlich der Flure anzuordnen. Hierdurch würde jedoch eine evtl. spätere Erweiterung des Bodelschwinghgebäudes, die sinnvollerweise an dieser Stelle umgesetzt werden würde vermindert. Das bedeutet in der Konsequenz, dass das Stahltreppenhaus wieder zurückzubauen ist und an anderer Stelle ein neues Stahltreppenhaus errichten werden müsste. Das heutige Treppenhaus als 1. Rettungsweg wird dann vermutlich verlegt werden müssen, da die direkte Verknüpfung zwischen Treppenhaus und Flur in jedem Fall aufzulösen ist.

 

Denkbar ist auch jetzt schon ein Umbau des vorhandenen nördlichen Treppenhauses in Anlehnung an den Umbau des südlichen Treppenhauses. Diese Kosten sind in der Kostenermittlung jedoch ebenfalls nicht enthalten.

 

Generell wäre auch ein Verlegen des 1. Rettungsweges auf die östliche Seite denkbar. Hierdurch wäre ein barrierefreier Anschluss der Eingangsebene mit evtl. späterer Aufzugsanlage möglich. Auch ein evtl. späterer Anbau von zusätzlichen Klassen wäre dann noch möglich.

 

Stellt man die beiden ersten Varianten gegenüber, so liegen die Kosten für die Variante Stahltreppenhaus heute bei ca. 52.000 € brutto, während durch das Verlegen des Treppenhauses innerhalb des Gebäudes Kosten in Höhe von ca. 287.000 € brutto entstehen. Das bedeutet eine Differenz zwischen den beiden Varianten von 235.000 €.

 

Zusätzlich zu den Kosten für den 2. Rettungsweg werden Kosten anfallen für den weiteren Brandschutz innerhalb des Gebäudes der Bodelschwinghschule (Brandschutztüren, Notlichtanlage, etc.). Das Thema Brandschutz in der Bodelschwinghschule ist als gesondertes Thema aufzuarbeiten und ist nicht Bestandteil dieser Vorlage und nicht in den 8.0 Mio. € enthalten. Gleichwohl ist die Problematik bis zur Fertigstellung der Sekundarschule zu lösen.

 

 

Mensa:

 

In dem aktuellen Raumprogramm war eine Catering-Küche beschlossen worden. Diese Küche soll mittig zwischen den beiden Mensen für die Bodelschwingh-Grundschule und die Nelson-Mandela-Sekundarschule liegend diese beiden Mensen versorgen. Die Betreiberfunktion soll zunächst der Jugend– und Familiendienst erfüllen. In einigen Jahren soll der Betreiber neu ausgeschrieben werden.

 

Der inzwischen eingeschaltete Küchenplaner schlägt vor, keine reine Catering-Küche, sondern eine Mischküche zu bauen, da dann nicht alle Speisen warm angeliefert und über einen längeren Zeitraum warmgehalten werden müssen, sondern ein Teil der Speisen frisch zubereitet werden kann. Die Qualität und Vielfältigkeit des Essens wir dadurch verbessert.

Hierzu werden zurzeit die Kosten ermittelt.

 

 

Kosten:

 

In mehreren Sitzungen des Baubegleitenden Arbeitskreises, zusammen mit den betroffenen Schulen wurden die Planung und die Kosten vom Büro Borowski und Sasse und von den Fachingenieuren bereits bei der Vorentwurfsplanung überarbeitet. Ein wichtiges Kriterium war dabei die Einhaltung des beschlossenen Raumprogramms und des Kostenrahmens in Höhe von 8,0 Mio. €. Die im Rahmen der Vorentwurfsplanung aufgestellten Kosten in Form einer Kostenschätzung wurden dabei deutlich intensiver ermittelt, als der Planungsstand vorgab.

 

Einsparungen wurden über alle Kostengruppen sowohl qualitativ (einfachere Ausführung), als auch durch eine pauschale Reduzierung vorgenommen. Weiter wurde auf den Einsatz erneuerbarer Energien verzichtet.

Eine wesentliche Einsparung erfolgt durch den Erhalt der vorhandenen Pavillon-Klassen und den Verzicht auf den Neubau von 4 Klassenräumen im 2. OG. Die Sowieso-Kosten/jetzigen Einsparungskosten liegen bei einem späteren Bau der 4 zurückgestellten Klassen bei ca. 333.000 € brutto. Zusätzlich entstehen durch das Zurückstellen und spätere Bauen der 4 Klassenräume Mehrkosten in Höhe von ca. 51.000 € brutto (doppelte Herstellung der Dachfläche, erneute Baustelleneinrichtung).

 

Im Baubegleitenden Arbeitskreis wurde intensiv über den Einsparvorschlag „Verzicht auf 4 Klassenräume“ diskutiert. Es wurde hier folgendes Verfahren angeregt.

Das Projekt wird bis zur Baugenehmigung komplett durchgeplant und beantragt.

Ob diese 4 Klasseräume direkt mitgebaut werden, ist im weiteren Planungsverlauf unter Berücksichtigung der Kostenkonkretisierung zu entscheiden.

 

Bei der Vorentwurfsplanung lagen die ermittelten Kosten (Stand zwischen einer Kostenschätzung und einer Kostenberechnung) bei 7.998.299,37 € brutto.

 

 

Im Rahmen der weiteren Entwurfsplanung/Genehmigungsplanung wurden die Kosten weiter in Form einer Kostenberechnung differenziert.

Durch leichte Verschiebungen liegen die Kosten bei 8.004.728,32 € brutto

(siehe Anlage 3).

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage   1      Genehmigungsplanung

 

             1.01 Lageplan

 

             1.02 Untergeschoss GR Bauteil A

             1.03 Untergeschoss GR Bauteil B

 

             1.04 Erdgeschoss GR Bauteil A und C

             1.05 Erdgeschoss GR Bauteil B und D

 

             1.06 1.Obergeschoss GR Bauteil A und C

             1.07 1.Obergeschoss GR Bauteil B und D

 

             1.08 2.Obergeschoss GR Bauteil A

             1.09 2.Obergeschoss GR Bauteil B

 

             1.10 Schnitte A und B

 

             1.11 Ansichten Süd und Nord

             1.12 Ansichten Ost und West

 

Anlage   2      Erläuterungsbericht

 

Anlage   3      Kostenberechnung