Betreff
Besetzung der Gremien der städtischen Gesellschaften und der Verbände, Vereine und sonstigen Institutionen
Vorlage
357/15
Aktenzeichen
III-4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 I.        Stadtsparkasse Rheine

 

Der Rat der Stadt Rheine wählt für den Verwaltungsrat gemäß § 11 SpkG Herrn Dr. Peter Lüttmann zum Vorsitzenden.

 

 

II.        Aufsichtsräte der städtischen Gesellschaften

 

1.   Stadtwerke Rheine GmbH und Tochterunternehmen

 

Der Rat der Stadt Rheine bestellt gemäß § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages nachfolgend aufgeführte Personen zu Aufsichtsratsmitgliedern bzw. zu deren persönlichen Vertreter(innen):

 

Aufsichtsratsmitglied

persönliche/r Stellvertreter/in

Dr. Peter Lüttmann (geborenes Mitglied)

Mathias Krümpel

 

2.   Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH

 

Der Rat der Stadt Rheine bestellt gemäß § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages nachfolgend aufgeführte Personen zu Aufsichtsratsmitgliedern bzw. zu deren persönlichen Vertreter(innen):

 

Aufsichtsratsmitglied

persönliche/r Stellvertreter/in

Dr. Peter Lüttmann

Mathias Krümpel

 

3.   EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH

 

Der Rat der Stadt Rheine bestellt gemäß § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages nachfolgend aufgeführte Personen zu Aufsichtsratsmitgliedern bzw. zu deren persönlichen Vertreter(innen):

 

Aufsichtsratsmitglied

persönliche/r Stellvertreter/in

Dr. Peter Lüttmann

Mathias Krümpel

 

 

4.   TaT – Transferzentrum für angepasste Technologien GmbH

 

Der Rat der Stadt Rheine bestellt gemäß § 14 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages nachfolgend aufgeführte Personen zu Aufsichtsratsmitgliedern bzw. zu deren persönlichen Vertreter(innen):

 

Aufsichtsratsmitglied

persönliche/r Stellvertreter/in

Dr. Peter Lüttmann

Mathias Krümpel

 

 

5.   Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH

 

Der Rat der Stadt Rheine bestellt gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 des Gesellschaftsvertrages nachfolgend aufgeführte Personen zu Aufsichtsratsmitgliedern bzw. zu deren persönlichen Vertreter(innen):

 

Aufsichtsratsmitglied

persönliche/r Stellvertreter/in

Dr. Peter Lüttmann

Mathias Krümpel

 

 

III.        Gesellschafterversammlungen der städtischen Gesellschaften

 

Der Rat der Stadt Rheine bestellt Herrn Dr. Peter Lüttmann als Vertreter sowie Herrn Mathias Krümpel als dessen persönlichen Stellvertreter in den Gesellschafterversammlungen folgender Unternehmen:

 

-       Stadtwerke Rheine GmbH

-       Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH

-       EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH

-       TaT - Transferzentrum für angepasste Technologien GmbH

-       Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH

-       Gartenstadt Gellendorf GmbH

 

 

IV.        sonstige Gremien

 

1.     Die Ratsmitglieder nehmen davon Kenntnis, dass nach den Satzungen der folgenden Gremien die nachstehend aufgeführten Vertreter/innen der Stadt Rheine Kraft Ihres Amtes als in die Organe dieser Gremien entsandt gelten:

 

a) Verkehrsverein Rheine 1912 e. V. - Vorstand

 

Vertreter der Stadt Rheine:               Dr. Peter Lüttmann

 

b)   Heimatverein Rheine 1877 e. V. - Beirat

 

Vertreter der Stadt Rheine:               Dr. Peter Lüttmann

 

c)    Stiftung zur Förderung von Kloster Bentlage - Kuratorium

 

Vertreter der Stadt Rheine:               Dr. Peter Lüttmann

 

d)   Betreiberverein Bürgerhof Schotthock e. V. - Mitglied

 

Vertreter der Stadt Rheine:               Dr. Peter Lüttmann

 

Im Falle der Verhinderung nehmen die Vertreter im Amt die Aufgaben wahr.

 

 

2.   Der Rat der Stadt Rheine benennt die nachstehend aufgeführten Vertreter/innen der Stadt Rheine in folgende Gremien:

 

a)    Stiftung NaturZoo Rheine - Kuratorium

 

Mitglied

persönliche/r Stellvertreter/in

Dr. Peter Lüttmann

Mathias Krümpel

 

b)    Mathias-Spital - Kuratorium

 

Mitglied

Dr. Peter Lüttmann

 

c)    Jakobi Altenzentrum Rheine gGmbH - Kuratorium

 

Mitglied

Dr. Peter Lüttmann

 

d)    Münsterland e. V. - Mitgliederversammlung

 

Mitglied

persönliche/r Stellvertreter/in

Dr. Peter Lüttmann

Leitung Pressereferat o.V.i.A.

 

e)    Deutsch-Niederländische Gesellschaft e. V. - Mitgliederversammlung

 

Mitglied

persönliche/r Stellvertreter/in

Dr. Peter Lüttmann

Leitung Pressereferat o.V.i.A.

 

f)     vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. - Mitgliederversammlung

 

Mitglied

persönliche/r Stellvertreter/in

Dr. Peter Lüttmann

Jürgen Wullkotte

 

g)    Verein zur Förderung der Abteilung Münster der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NW e. V. - Mitgliederversammlung

 

Mitglied

persönliche/r Stellvertreter/in

Dr. Peter Lüttmann

Andreas Richter

 

h)    Gesellschaft der Freunde der Fernuniversität e. V. - Mitgliederversammlung

 

Mitglied

persönliche/r Stellvertreter/in

Dr. Peter Lüttmann

N.N.

 

i)      Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) - Mitgliederversammlung

 

Mitglied

persönliche/r Stellvertreter/in

Dr. Peter Lüttmann

Jürgen Grimberg

 

j)     Kommunale Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen - Gruppenversammlung

 

Mitglied

persönliche/r Stellvertreter/in

Dr. Peter Lüttmann

Jürgen Grimberg

 

k)    Landesverband der Volkshochschulen von NRW e. V. - Mitgliederversammlung

 

Mitglied

persönliche/r Stellvertreter/in

Dr. Peter Lüttmann

Birgit Kösters

 

l)         GVV-Kommunalversicherung, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit - Mitgliederversammlung

 

Mitglied

persönliche/r Stellvertreter/in

Dr. Peter Lüttmann

Christoph Noelke

 

m)  Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe - Verbandsversammlung

 

Mitglied

Dr. Peter Lüttmann

1. persönliche/r Stellvertreter/in

Jürgen Grimberg

2. persönliche/r Stellvertreter/in

Andreas Richter

 

n)    Westfälische Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Münster e. V. - Mitgliederversammlung

 

Mitglied

Dr. Peter Lüttmann

1. persönliche/r Stellvertreter/in

Jürgen Grimberg

2. persönliche/r Stellvertreter/in

Andreas Richter

 

 

3.   Der Rat der Stadt Rheine schlägt der Gesellschafterversammlung der Mathias Fachhochschule Rheine GmbH nachfolgend aufgeführte Personen als Mitglieder des Beirates vor:

 

Mitglied

persönliche/r Stellvertreter/in

Dr. Peter Lüttmann

N.N.

 

Sollte das Stimmrecht der Stadt Rheine in den v. g. Organen nach der Höhe des Mitgliedsbeitrages gestaffelt sein, ist der Bürgermeister bevollmächtigt, falls dieses nicht schon durch Satzung des Verbandes geregelt ist, einheitlich für die Stadt Rheine das Stimmrecht auszuüben.

 

 

V. Beirat LWL-Maßregelvollzugsklinik Rheine

 

Der Rat der Stadt Rheine schlägt dem Gesundheits- und Krankenhausausschuss des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) vor, Herrn Bürgermeister Dr. Peter Lüttmann als Vertreter der Stadtverwaltung Rheine in den Beirat der Maßregelvollzugsklinik Rheine zu bestellen.


Begründung:

 

zu I.

 

Gemäß § 11 Abs. 1 SpkG wählt die Vertretung des Trägers eines ihrer Mitglieder, die Hauptverwaltungsbeamtin (Bürgermeisterin) oder den Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister) zum vorsitzenden Mitglied des Verwaltungsrates.

 

Wird die Sitzung nicht von einer Hauptverwaltungsbeamtin oder einem Hauptverwaltungsbeamten geleitet, so nimmt die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte an der Sitzung teil. Steht keine Hauptverwaltungsbeamtin oder kein Hauptverwaltungsbeamter zur Verfügung, so nimmt die Vertreterin oder der Vertreter im Amt an der Sitzung teil. (§ 11 Abs. 3 SpkG)

 

 

zu II.

 

Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder

Gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NW (GO NW) bestellt der Rat die Vertreter/innen im Aufsichtsrat. Der Rat ist hierbei nicht an eine bestimmte Person gebunden; die Bestellung des Bürgermeisters erfolgt daher unabhängig von seinem Hauptamt. Lediglich bei der Stadtwerke Rheine GmbH und der Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH ist der Bürgermeister gemäß Gesellschaftsvertrag „geborenes Mitglied“.

 

Zu beachten ist, dass zu den bestellten Vertretern der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter zählen muss.

 

Weiterhin ist zu beachten, dass der Rat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2013 den von der Stadt Rheine bestellten Mitgliedern der Aufsichtsräte, soweit keine Regelung im Gesellschaftsvertrag getroffen ist, empfohlen hat, zukünftig im Anhang zum Jahresabschluss die im abgelaufenen Wirtschaftsjahr gewährten Gesamtbezüge nach Maßgabe von § 108 Abs. 1 Nr. 9 GO NRW individualisiert auszuweisen.

 

 

zu III.

 

Stimmrecht

Das Stimmrecht einer juristischen Person übt das Vertretungsorgan aus (vgl. Baumbach/Hueck, S. 851, RN 27).

 

Teilnahmerecht

Nach herrschender Meinung kann grundsätzlich nur der Gesellschafter selbst an der Gesellschafterversammlung teilnehmen. Ein allgemeines Recht, einen beliebigen Vertreter zu schicken oder einen Berater mitzubringen, hat der Gesellschafter nicht (OLG Naumburg, GmbH-Rundschau 1996, S. 934)

 

Regelungen zum Vertretungsorgan bzw. gesetzlichen Vertreter in der Gemeindeordnung NW (GO NW)

Gemäß § 113 Abs. 2 GO NW vertritt ein/e vom Rat bestellte/r Vertreter/in die Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen. Hierbei handelt es sich um eine speziellere Regelung, die der allgemeinen Vertretungsregelung des § 63 GO NW vorgeht.

 

zu IV.

 

Gemäß § 113 Abs. 2 GO NW vertritt ein/e vom Rat bestellte/r Vertreter/in die Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen. Sofern weitere Vertreter/innen zu benennen sind, muss der/die Bürgermeister/in oder ein von ihm/ihr vorgeschlagene/r Beamte/r oder Angestellte/r dazuzählen. Hierbei handelt es sich um eine speziellere Regelung, die der allgemeinen Vertretungsregelung des § 63 GO NW vorgeht.

 

Haben die Mitglieder des Rates der Stadt Rheine zwei oder mehr Vertreter/innen zu bestellen oder vorzuschlagen, die nicht hauptberuflich tätig sind, ist § 50 Abs. 3 GO NW anzuwenden (§ 50 Abs. 4 GO NW). Das hat zur Folge, dass, wenn sich die Fraktionen nicht auf einen einheitlichen Vorschlag geeinigt haben, bzw. kein einstimmiger Beschluss über die Annahme der Vorschläge zustande gekommen ist, die Entsendung der Vertreter/innen im Einzelfall nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durchzuführen ist.

 

 

zu IV 1:

 

In den Satzungen der unter Ziffer 1 des Beschlussvorschlages aufgeführten Gremien ist verbindlich geregelt, wer für die Stadt Rheine die Vertretung wahrnehmen kann.

 

a)    Gemäß § 7 Abs. 1 d der Satzung des Verkehrsverein Rheine 1912 e. V. ist der Bürgermeister Mitglied des Vorstandes.

 

b)    Gemäß § 7 der Satzung des Heimatvereins Rheine 1877 e. V. ist der Bürgermeister Mitglied des Beirates.

 

c)     Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung der Stiftung zur Förderung von Kloster Bentlage besteht das Kuratorium unter anderem aus dem amtierenden Bürgermeister der Stadt Rheine.

 

d)    Gemäß § 3 der Satzung des Betreibervereins Bürgerhof Schotthock e. V. ist die Stadt Rheine, vertreten durch den Bürgermeister, außerordentliches Mitglied des Vereins Der Bürgermeister hat das Recht, die Rechte selbst wahrzunehmen oder eine Person ihrer Wahl mit dieser Aufgabe zu betrauen. (bisher ist dieses Recht auf Herrn Jürgen Grimberg übertragen, der den Vorsitz des Vereins innehält)

 

 

zu IV 2:

 

Bei der Entsendung von Mitgliedern des Rates bzw. Bediensteten der Verwaltung in die entsprechenden Gremien wird auf folgende Besonderheiten hingewiesen:

 

a)    Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung der Stiftung NaturZoo Rheine besteht das Kuratorium u.a. aus dem jeweiligen Bürgermeister der Stadt Rheine.

 

b)    Gem. § 6 e) in Verbindung mit § 5 a) der Satzung des Kuratorium Mathias-Spital hat der Rat das Recht den/die Bürgermeister/in oder einen Vertreter als Mitglied zu entsenden. Mitglied können nur Personen sein, die der katholischen oder einer evangelischen Kirche angehören.

 

Mitglied des Kuratoriums war in der letzten Wahlperiode BM Dr. Kordfelder.

 

c)     Gem. § 15 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Mathias Fachhochschule Rheine GmbH werden die Mitglieder des Beirates von der Gesellschafterversammlung gewählt.

 

Der Stadt Rheine steht ein Vorschlagsrecht für zwei Beiratsmitglieder zu.

 

Mitglied des Beirates war in der letzten Wahlperiode u.a. BM Dr. Kordfelder.

 

d)    Gemäß § 15 des Gesellschaftsvertrages der Jakobi Altenzentrum gGmbH bildet die Geschäftsführung ein Kuratorium. Die Mitglieder des Kuratoriums werden von der Geschäftsführung berufen.

 

Mitglied des Kuratoriums war in der letzten Wahlperiode BM Dr. Kordfelder.

 

e)    Laut Satzung der Münsterland e. V. ist eine Person in die Mitgliederversammlung zu entsenden.

 

Mitglied war bisher BM Dr. Kordfelder. Zur persönlichen Stellvertreterin war bisher Frau Wiebke Gehrke bestellt.

 

f)     Laut Satzung der Deutsch-Niederländische Gesellschaft e. V. ist eine Person in die Mitgliederversammlung zu entsenden.

 

Mitglied war bisher BM Dr. Kordfelder. Zur persönlichen Stellvertreterin war bisher Frau Heike Born bestellt.

 

g)    Laut Satzung der vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. ist eine Person in die Mitgliederversammlung zu entsenden.

 

Mitglied war bisher BM Dr. Kordfelder. Zum persönlichen Stellvertreter war bisher Herr Jürgen Wullkotte bestellt.

 

h)    Laut Satzung des Verein zur Förderung der Abteilung Münster der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NW e. V. ist eine Person in die Mitgliederversammlung zu entsenden.

 

Mitglied war bisher BM Dr. Kordfelder. Zum persönlichen Stellvertreter war bisher Herr Andreas Richter bestellt.

 

i)      Laut Satzung der Gesellschaft der Freunde der Fernuniversität e. V. ist eine Person in die Mitgliederversammlung zu entsenden.

 

Mitglied war bisher BM Dr. Kordfelder. Zum persönlichen Stellvertreter war bisher Herr Axel Linke bestellt.

 

j)       Laut Satzung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) ist eine Person in die Mitgliederversammlung zu entsenden.

 

Mitglied war bisher BM Dr. Kordfelder. Zum persönlichen Stellvertreter war bisher Herr Heinz Hermeling bestellt.

 

k)    Laut Satzung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Nordrhein-Westfalen ist eine Person in die Gruppenversammlung zu entsenden.

 

Mitglied war bisher BM Dr. Kordfelder. Zum persönlichen Stellvertreter war bisher Herr Heinz Hermeling bestellt.

 

l)      Laut Satzung des Landesverbandes der Volkshochschulen von NRW e. V. ist eine Person in die Mitgliederversammlung zu entsenden.

 

Mitglied war bisher BM Dr. Kordfelder. Zur persönlichen Stellvertreterin war bisher Frau Birgit Kösters bestellt.

 

m)   Laut Satzung des GVV-Kommunalversicherung, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist eine Person in die Mitgliederversammlung zu entsenden.

 

Mitglied war bisher BM Dr. Kordfelder. Zum persönlichen Stellvertreter war bisher Herr Christoph Noelke bestellt.

 

n)     Laut Satzung des Zweckverbandes Studieninstitut für kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe ist eine Person in die Verbandsversammlung zu entsenden.

 

Mitglied war bisher BM Dr. Kordfelder. Zum 1. Stellvertreter war bisher Herr Heinz Hermeling und 2. Stellvertreter Herr Andreas Richter bestellt.

 

o)      Laut Satzung der Westfälische Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Münster e. V. ist eine Person in die Mitgliederversammlung zu entsenden.

 

Mitglied war bisher BM Dr. Kordfelder. Zum 1. Stellvertreter war bisher Herr Heinz Hermeling und 2. Stellvertreter Herr Andreas Richter bestellt.

 

 

zu IV 3.

 

Gem. § 15 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Mathias Fachhochschule Rheine GmbH werden die Mitglieder des Beirates von der Gesellschafterversammlung gewählt.

 

Der Stadt Rheine steht ein Vorschlagsrecht für zwei Beiratsmitglieder zu.

 

Mitglied des Beirates war in der letzten Wahlperiode u.a. BM Dr. Kordfelder, ihr persönlicher Vertreter Herr Axel Linke.

 

 

Einige der vorgenannten Verbände haben in ihren Satzungen geregelt, dass die Stadt Rheine als Mitglied des Verbandes eine/n Vertreter/in in die Versammlungen entsenden kann. In diesen Versammlungen kann die Stadt ihr Stimmrecht ausüben.

 

Das Stimmrecht wird oftmals aber auch nach der Höhe des Mitgliedsbeitrages gestaffelt, so dass der Stadt nicht nur eine Stimme, sondern gleich mehrere Stimmen in der Versammlung zustehen.

Einige Satzungen regeln, dass das Stimmrecht der Stadt nur einheitlich wahrgenommen werden kann. In anderen Satzungen wird hingegen bestimmt, dass mehrere Stimmrechte eines Mitglieds (Stadt) auf einen Delegierten übertragen werden können, falls dieser Delegierte hierzu bevollmächtigt wurde.

 

 

Zu V.

 

Die Berufung der Mitglieder für den LWL-Klinikbeirat erfolgt gem. § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung durch Beschluss des Gesundheits- und Krankenhausausschusses des LWL.

Nach § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung erfolgt die Berufung für 5 Jahre bzw. zeitgleich für die Kommunalwahlperiode; längstens jedoch bis zur Aufgabe der Maßregelvollzugsklinik in Rheine.

 

Bislang war der Sozialdezernent (Herr Axel Linke) als Vertreter der Stadtverwaltung Mitglied des Beirates. Da Herr Linke nicht mehr im Dienst der Stadt Rheine steht, möchte Bürgermeister Lüttmann die Vertretung der Stadt Rheine in diesem Gremien persönlich übernehmen.

 

Die Benennung von stellvertretenden Beiratsmitgliedern sieht die Geschäftsordnung nicht vor.