Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine beauftragt auf Empfehlung des Aufsichtsrates den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der TaT Transferzentrum für angepasste Technologien GmbH, Herrn Dr. Peter Lüttmann, den vorgelegten Wirtschaftsplan 2016 der TaT Transferzentrum für angepasste Technologien GmbH gem. § 7 des Gesellschaftsvertrages festzustellen.
Begründung:
Gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages stellt die Gesellschafterversammlung den Wirtschaftsplan fest. Nach § 14a (2) Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages berät der Aufsichtsrat die Gesellschafterversammlung bei der Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes und seiner Nachträge.
Der Aufsichtsrat der TaT Transferzentrum für angepasste Technologien GmbH hat in seiner Sitzung am 20. Mai 2015 dem Wirtschaftsplan 2016 zugestimmt.
Für die
Beschlussfassung des Vertreters der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung
bedarf es gemäß § 113 (1) Gemeindeordnung NW eines Beschlusses des Rates der
Stadt Rheine.
Über die Bereitstellung der bisher im Haushalt der Stadt Rheine nicht gesicherten Finanzierungsbeträge ist im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2016 zu entscheiden.
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bisher
bereitgestellt (HH-Plan
Entwurf 2016) |
Wirtschaftsplan
2016 |
Differenz |
2016 |
0,00 |
61.059,50 |
61.059,50 |
Anlagen:
Wirtschaftsplan 2016