Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine beauftragt auf Empfehlung des Aufsichtsrates den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH, Herrn Dr. Peter Lüttmann, den vorgelegten Wirtschaftsplan 2016 der EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH gem. § 7 (10) Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages festzustellen.
Begründung:
Gemäß § 7 (10) Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages stellt die Gesellschafterversammlung den Wirtschaftsplan fest. Nach § 13a (1) des Gesellschaftsvertrages bedarf der Wirtschaftsplan der Zustimmung durch den Aufsichtsrat.
Die neu aufgenommenen Ansätze für
die EFRE-Förderprojekte verstehen sich gemäß Ratsbeschluss vom 29.09.2015
vorbehaltlich der abschließenden Antragstellung und Bewilligung.
Für die
Beschlussfassung des Vertreters der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung
bedarf es gemäß § 113 (1) Gemeindeordnung NW eines Beschlusses des Rates der
Stadt Rheine.
Über die
Bereitstellung der bisher im Haushalt der Stadt Rheine nicht gesicherten
Finanzierungsbeträge ist im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2016-2019 zu
entscheiden.
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bisher
bereitgestellt (HH-Plan-Entwurf
2016) |
Wirtschaftsplan
2016 |
Differenz |
2016 |
1.177.000,00 |
1.194.193,00 |
17.193,00 |
2017 |
1.212.000,00 |
1.239.983,00 |
27.983,00 |
2018 |
1.245.000,00 |
1.273.687,00 |
28.687,00 |
2019 |
1.245.000,00 |
1.289.462,00 |
44.462,00 |
Anlagen:
Anlage 1:Wirtschaftsplan 2016
Anlage 2: mittelfristiger Wirtschaftsplan 2016-2020
Anlage 3: Organigramm