Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- und
Finanzausschuss lehnt den Antrag der Fraktion Die Linke über die Ausweitung des
Stellenplans um 1,5 Stellen für kommunale Gewerbesteuerprüfer ab.
Begründung:
Rechtliche
Grundlagen
Gemäß § 21 Abs. 3
Finanzverwaltungsgesetz (FVG) stehen den Gemeinden folgende Rechte zu:
1. das Recht auf
Akteneinsicht und auf mündliche und schriftliche Auskünfte gegenüber den
Finanzämtern
und
2. das Recht auf
Teilnahme an Außenprüfungen, die von den Finanzämtern durchgeführt werden,
sofern die Prüfung im Gemeindegebiet stattfindet.
Ein zusätzliches
Recht auf Außenprüfungen - außerhalb einer vom Finanzamt durchgeführten
Außenprüfung - besteht nicht.
Der Gemeindebedienstete
hat während der Außenprüfung kein Recht aktiv zu prüfen, sondern darf lediglich
zuschauen und sich beim Finanzamt-Prüfer informieren. Der Steuerpflichtige ist
nicht verpflichtet, dem Gemeindebediensteten Auskünfte zu erteilen oder gar
einen Arbeitsplatz für die Zeit der Prüfung einzuräumen.
Ferner hat die
Gemeinde keinen Einfluss auf die Entscheidung, welcher Betrieb geprüft wird
bzw. wie regelmäßig ein Betrieb geprüft wird.
Prüfungsgegenstand
Besondere Relevanz
für die Gemeinde bei Außenprüfungen hat die Frage, ob die Zerlegung nach den
Lohnsummen richtig erfolgte.
Das Steueraufkommen
von Unternehmen, die in mehreren Kommunen ansässig sind, wird zerlegt, also
aufgeteilt. Dies erfolgt anhand der Lohn- und Gehaltssummen der beschäftigten
Mitarbeiter/innen.
In Rheine werden ca.
530 Zerlegungsbetriebe zur Gewerbesteuer veranlagt.
Hiervon haben ca.
78% ihren (Haupt-)Firmensitz außerhalb von Rheine. Eine Prüfung erfolgt
regelmäßig am Hauptfirmensitz, eine Teilnahme an der Außenprüfung ist daher
nicht erlaubt. Das Prüfrecht reduziert sich hier auf Akteneinsicht und auf
mündliche und schriftliche Auskünfte gegenüber den Finanzämtern (Vgl.
rechtliche Grundlagen).
Von den restlichen
22 % (ca. 117 Betriebe) mit (Haupt-)Sitz in Rheine, zahlen aktuell nur 68
Betriebe Gewerbesteuern, hiervon ca. 50% „nur“ in Höhe von bis zu 10.000 €.
Aktuell gibt es 10
Zerlegungsbetriebe mit Hauptsitz in Rheine und jährlichen Gewerbesteuern
oberhalb von 100.000 €. Hiervon entfallen bei 5 Betrieben mehr als 80 % der
Gewerbesteuern auf Rheine. Die faktisch möglichen Mehrerträge, die durch die
Teilnahme an Außenprüfungen erzielt werden könnten, sind somit gering.
Fachliche
Voraussetzungen des Stelleninhabers/der Stelleninhaberin
Die – aus kommunaler
Sicht - spezielle Tätigkeit setzt voraus, dass die Stelle mit einer Person
besetzt wird, die bei der Finanzverwaltung gelernt hat und einschlägige
Vorkenntnisse als „Steueraußenprüfer“ hat.
Die Bewertung der
Stelle müsste - vorbehaltlich einer endgültigen Bewertung durch die
Bewertungskommission - nach A 12 ÜBesG NRW bzw. EG 11 TVöD erfolgen. Die
Qualität der Arbeitsinhalte und die geforderten Vorkenntnisse führen zu einer
entsprechenden Bewertung. Ferner ist es unwahrscheinlich, dass ein Mitarbeiter
der Finanzverwaltung für eine geringere Bezahlung wechseln würde.
Wirtschaftlichkeit/Kosten
Pro Vollzeitstelle
mit der Bewertung A 12 entstehen jährliche Kosten von ca. 100.000 €[1].
Bei 1,5 Stellen also 150.000 €.
Bei dem oben
skizzierten Prüfungsgegenstand und den örtlichen Strukturen (z.B. Anzahl und
„Qualität“ der Zerlegungsbetriebe) erscheint eine nachhaltige Refinanzierung
(bringt dauerhaft mehr ein als er/sie kostet) faktisch nicht möglich.
Ferner stellt die
Schaffung entsprechender Stellen ein erhebliches Risiko dar, weil eine
anderweitige und adäquate Verwendung der für die Außenprüfung vorgesehenen
Mitarbeiter durch die geforderte/erforderliche Vorbildung kaum möglich ist.
Ob das Recht und der
Zweck für die Teilnahme an Außenprüfung dauerhaft bestand hat, kann nicht
vorhergesagt werden. Da die Kommune auf die Auswahl der zu prüfenden
Unternehmen keinen Einfluss hat und die örtliche Zuständigkeit der in Rheine
tätigen Finanzämter sich nicht auf Rheine begrenzt, kann nicht garantiert werden,
dass ein (oder sogar 1,5) städtischer Außenprüfer/innen ausreichend Prüftermine
begleiten kann und somit voll ausgelastet ist.
Nach Rücksprache
mit dem Finanzamt Steinfurt nimmt in deren Zuständigkeitsgebiet keine Kommune an Außenprüfungen teil.
Eine Abfrage unter
Kommunen in NRW mit 65.000 bis 85.000 Einwohner hat ergeben, dass von den 17
Kommunen nur eine Kommune eine
(Teil-)Stelle für die Teilnahme an Außenprüfungen eingerichtet hat. Ein Großteil
der befragten Kommunen dieser Größenordnung sieht das Vorhaben kritisch. Bei
Großstädten kann sich die Situation anders darstellen.
Fazit
Schon heute hat die
städtische Steuerverwaltung regelmäßigen Kontakt zu den hier zuständigen
Finanzämtern. Hierbei hat sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit entwickelt.
Aus Sicht der städtischen Steuerverwaltung (Produkt Steuern und Abgaben) gab
und gibt es keinen Grund, die bisherige gute Praxis zu ändern.
Ferner stehen einer
festen jährlichen Belastung für den städtischen Haushalt in Höhe von ca.
150.000 € für 1,5 Stellen keine gesicherten Mehrerträge entgegen.
Die Verwaltung
spricht sich daher gegen die Ausweitung des Stellenplans durch die Schaffung
entsprechender Stellen aus.
Anlagen:
Antrag der Fraktion die Linke