Betreff
Resolution des Rates zur Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums: Antrag der SPD-Fraktion
Vorlage
365/15
Aktenzeichen
II-2-FBL
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  1. Der Rat der Stadt Rheine beschließt, auf Antrag der SPD- Fraktion die Resolution wie in der Anlage dargestellt mit Ausnahme des letzten Absatzes

 

Der Rat der Stadt Rheine ist der Ansicht, dass es für eine effiziente Umsetzung dieser Maßnahmen unbedingt erforderlich ist, ein Kommunales Integrationszentrum im Kreis Steinfurt umgehend einzurichten.“

 

zu verabschieden.

 

  1. Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit dem Kreis Steinfurt nach Möglichkeiten zu suchen, die Mitarbeiter des Kommunalen Integrationszentrums möglichst flexibel in den kommunalen dezentralen Strukturen einzubinden.

Begründung:

 

Auf den Antrag und den Resolutionsentwurf der SPD-Fraktion wird verwiesen.

 

 

Die Stadt Rheine hat schon zu Beginn der Diskussion darauf hingewiesen, dass ein KIZ im Kreis Steinfurt wichtige Impulse für eine gelungene Integration der aufzunehmenden Flüchtlinge sein kann.

 

Die Formulierung im Resolutionsentwurf

 

„Der Rat der Stadt Rheine ist der Ansicht, dass es für eine effiziente Umsetzung dieser Maßnahmen unbedingt erforderlich ist, ein Kommunales Integrationszentrum im Kreis Steinfurt umgehend einzurichten“  

 

wird aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation und der damit künftig verbundenen Herausforderungen grundsätzlich auch von der Verwaltung geteilt.

 

Klarstellend wird aber darauf hingewiesen, dass die KIZ in Nordrhein-Westfalen keine tauglichen Instrumente zur Bewältigung der Flüchtlingskrise sind.

 

Denn schon nach Inkrafttreten der Förderrichtlinien im Jahr 2012 können Kreise und kreisfreie Städte in NRW die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums beantragen.

 

Insofern darf weder der Eindruck entstehen, dass nur durch die Einrichtung eines KIZ beim Kreis die notwendigen und zielführenden Integrationsmaßnahmen geplant und umgesetzt werden, noch kann ein KIZ bei den vor Ort zurzeit dringlichsten Aufgaben (Beschaffung von Wohnraum und Erstversorgung) eine große Hilfestellung sein.

 

Gleichwohl sollen die vom Land finanzierten Stellen genutzt werden, um das wichtige Thema Integration weiter voran zu bringen. Integration kann aber nur vor Ort gelingen. Die Verwaltung hält es deshalb für zielführender, wenn gemeinsam mit dem Kreis versucht wird, beim Land ein größeres Maß an Flexibilität einzufordern.

 

Ein KIZ kann nach Auffassung der Verwaltung die kommunal zu verantwortenden Maßnahmen nur unterstützen und ist somit ein möglicher Baustein für die Migrations- und Integrationsarbeit im Sinne eines umfassenden Integrations- und Migrationskonzeptes.

 

Im Sinne einer konstruktiven, sozialräumlich angelegten Kooperationsstruktur, die Parallelstrukturen vermeidet, muss gemeinsam mit dem Kreis nach Möglichkeiten gesucht werden, die aus dem Bereich des KIZ zusätzlich zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen soweit wie möglich in den Integrationsräumen zu verorten, d. h. dezentral einzusetzen.

 

Insoweit schlägt die Verwaltung einen erweiterten Beschlusstext vor, der der Forderung nach mehr Flexibilisierung dann auch den entsprechenden Ausdruck verleiht.

 


 

 

Anlagen: