Betreff
Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016
Vorlage
366/15
Aktenzeichen
III-4.20-bi
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  1. Der Rat der Stadt nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2016 zu Kenntnis.

 

  1. Der Rat der Stadt überträgt die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltsplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der fünfjährigen Ergebnis- und Finanzplanung den zuständigen Fachausschüssen.

Begründung:

 

A.   Allgemeine Hinweise

 

Der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung am 17.08.2015 die Eckdaten für die Ergebnis- und Investitionsplanung 2016-2019 beraten und festgelegt.

 

Die zur Vorbereitung der Eckdaten vom Stadtkämmerer geführten Budgetgespräche mit den Fachbereichen und die Eckdatenfestlegung erfolgten unter folgenden Zielsetzungen:

 

  1. Reduzierung des strukturellen Defizits
  2. Verhinderung eines Haushaltssicherungskonzeptes, notfalls durch weitere Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuern
  3. langfristig: Abbau der Verschuldung – kurzfristig: keine Netto-Neuverschuldung
  4. Budgetausweitungen im Ergebnisplan nur bei unabweisbarem Bedarf

 

Die Eckdaten sind von den Fachbereichen in den Entwurf des Haushaltsplanes eingearbeitet worden.

 

Ferner sind für den Haushaltsplanentwurf die Gesamtpersonalaufwendungen in Höhe von 32,012 Mio. € auf der Basis des voraussichtlichen Ergebnis des laufenden Jahres, der vereinbarten Tariferhöhung 2016, weiteren Tarif- und Besoldungserhöhungen von je 2 % pro Jahr sowie unter Berücksichtigung der bereits jetzt feststehenden oder absehbaren Personalzu- und –abgänge produktscharf kalkuliert und zugeordnet worden. Der ermittelte Gesamtbetrag liegt 0,860 Mio. € über der bisherigen Planung im Haushaltsplan 2015 für 2016.

 

Gegenüber dem Ansatz für das Jahr 2015 beträgt die Steigerung 1,430 Mio. € = 4,7 %. Dieser Wert setzt sich wie folgt zusammen:

 

-          2,8 % Tariflich bzw. gesetzlich festgelegte Gehalts- und Entgelterhöhungen sowie Einrichtung und Besetzung von neuen Stellen bzw. Anpassung vorhandener Stellen/Positionen (vgl. Vorbericht S. 20/21)

-          1,7 % Zuführung zu Pensions- und Beihilferückstellungen

-          0,2 % Beihilfeleistungen für aktive Beamte

 

Bei den o.g. Personalveränderungen sind keine Mehrerträge (z.B. Kostenerstattungen) oder Minderaufwendungen (z.B. Verschiebung aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) berücksichtigt. Diese werden in den Vorlagen der jeweiligen Fachbereiche dargestellt.

 

Die Abschreibungen sowie die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisungen und aus Beiträgen sind neu berechnet und zugeordnet worden.

 

Auch die im Rahmen der Amtshilfevereinbarung zu erbringenden Leistungen zwischen den Technischen Betrieben Rheine AöR und der Stadt Rheine sind aktualisiert worden.

 

Die Darstellung der Finanzbeziehungen zwischen der Stadt und den städtischen Beteiligungen beruhen auf den Werten aus deren Wirtschafts- und Finanzplänen 2015. Über Mehrbedarfe ist in den politischen Gremien zu entscheiden.

 

Die Budgets der Fachbereiche werden mit Ausnahme des Fachbereiches 4 - Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement – durch den Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen – finanziert. Weitere Informationen zu den Ansätzen im Sonderbereich 9 können der Anlage 1 entnommen werden.

 

Insgesamt ergibt sich für das Haushaltsjahr 2016 ein Jahresfehlbetrag von 8,282 Mio. €. Das sind 2,878 Mio. € (rd. 53,3 %) mehr als bisher geplant.

 

Das Ziel „1. Reduzierung des strukturellen Defizits“ konnte somit nicht erreicht werden. Auch in den Folgejahren kann der Haushaltsausgleich nicht sichergestellt werden. In allen Planungsjahren ist die allgemeine Rücklage entsprechend zu verringern. Diese Entnahme aus der allgemeinen Rücklage bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde!

 

Das Ziel „2. Verhinderung eines Haushaltssicherungskonzeptes, notfalls durch weitere Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuern“ wird nach den zurzeit vorliegenden Daten erreicht.

 

Das Ziel „3. langfristig: Abbau der Verschuldung – kurzfristig: keine Netto-Neuverschuldung“ wird umgesetzt. In 2016 wird trotz geplanter Aufnahme von Investitionskrediten in Höhe von 1,700 Mio. € ein geringer Abbau der Verschuldung um 81 T€ erreicht.

 

Das Ziel „4. Budgetausweitungen nur bei unabweisbarem Bedarf“ konnte nicht gehalten werden. Steigende Fallzahlen, insbesondere Asylbewerberzahlen, sowie SGB II-Empfänger, Kindertageseinrichtungen, bedingen entsprechende Budgetausweitungen. Hier wird auf die Erläuterungen in dem Haushaltsplanentwurf (u.a. Vorbericht sowie Produktseiten) verwiesen.

 

Noch nicht enthalten sind die Bundesmittel aus dem Investitionsförderungsgesetz NRW. Die Stadt Rheine erhält rd. 4,100 Mio. € aus diesem Programm. Über die Verwendung dieser Mittel muss der Rat noch entscheiden. Die finanziellen Auswirkungen werden dann noch im Rahmen des Haushaltsplanverfahrens berücksichtigt.

 

 

B.   Erläuterungen zu den Beschlussvorlagen

 

1.   Haushaltssatzung und Haushaltsplan

 

Auf Basis der obigen Daten wurde der Haushaltsplanentwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016 am 21.Oktober 2015 auf- und festgestellt.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und der Gesamtplan sind dieser Vorlage als Anlagen 2 und 3 beigefügt.

 

Der vollständige Haushaltsplanentwurf 2016 kann im Ratsinformationssystem sowie im Internet unter www.rheine.de eingesehen werden.

 

2.   Teil-Ergebnispläne

 

Gegenüber dem Haushaltsplan 2015 haben sich für die Jahre 2016-2019 aufgrund neuer Erkenntnisse vielfältige Veränderungen im Ergebnisplan ergeben.

 

Die größeren Veränderungen in den Teil-Ergebnisplänen sind in der Anlage 4 dargestellt.

 

3.   Teil-Investitionspläne

 

Auch im Investitionsplan haben sich umfangreiche Veränderungen ergeben. Die aktuellen Veranschlagungen ergeben sich im Detail aus den Teilplänen der Fach- und Sonderbereiche.

 

 

C. Weitere Hinweise

 

1. Beratungsverfahren

 

Für die Beratung des Haushaltsplanentwurfes gilt der folgende, in den Sitzungskalender eingearbeitete Terminplan:

 

17.11- – 09.12.2015      Fachausschussberatungen

19.01.2016                    Beratung der Ergebnisse der Fachausschussberatungen im HFA

16.02.2016                    Verabschiedung des Haushaltsplanes im Rat

 

2. Einbindung Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept Rheine 2025 (IEHK)

 

Der Rat der Stadt Rheine hat am 08. April 2014 den Entwurf der Fortschreibung des IEHK als Grundlage für die weitere (Stadt-)Entwicklung in der Stadt Rheine beschlossen. Weiter hat der Rat beschlossen, dass das fortgeschriebene IEHK zukünftig einen integralen Bestandteil für die Haushaltsplanung darstellt.

 

Wie bereits im Haushaltsplan 2015 wird die Einbindung in folgender Form umgesetzt:

 

-      Kurze Darstellung des IEHK im Vorbericht

-      Ggf. Hinweise bei den Produktbudgets auf die entsprechenden IEHK-Leitprojekte

-      Darstellung der IEHK-Leitprojekte mit den Handlungsfeldern im Anhang, einschließlich einer Überleitungstabelle mit zugeordneten Produkten.

 

3. Produktbeschreibungen

 

Zur besseren Steuerung und zur Implementierung des IEHK wurden je Fachbereich mehrere Produkte überarbeitet. Zum Haushaltsplanentwurf 2015 wurden bereits einige Produkte überarbeitet. Zum Entwurf 2016 wurden weitere Produktbeschreibungen optimiert. Die Überarbeitung soll auch zum Haushaltsplanentwurf 2017 fortgeführt werden. Anregungen zu weiteren Änderungen (z.B. andere Ziele, Kennzahlen) können jederzeit vorgebracht werden.

 

Ziel der Überarbeitung ist es, die Informationen zum jeweiligen Produkt übersichtlicher und zusammenfassender darzustellen. Ein wesentlicher Bestandteil der Überarbeitung besteht darin, direkte Zusammenhänge zwischen Kurzbeschreibungen, Zielen und Kennzahlen darzustellen. Dieses erfolgt über Aufzählungen (A, B, C, …). Außerdem sollen die Möglichkeiten zur strategischen Steuerung verbessert werden. So sollen anhand von Kennzahlen auch entsprechende Tendenzen o.ä. dargestellt bzw. Zielvorgaben (Kennzahlenvorgaben) gegeben werden können. Finanzielle Auswirkungen durch Änderungen bei den Kennzahlenwerten sollen ebenfalls sichtbar werden (z.B. steigende Fallzahlen im Bereich X führen zu entsprechend erhöhten Aufwendungen).


Anlagen:

 

Anlage 1 – Erläuterungen zum Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen

Anlage 2 – Entwurf der Haushaltssatzung

Anlage 3 – Gesamtplan

Anlage 4 – Größere Änderungen in den Teil-Ergebnisplänen