Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Die Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Schulverwaltung zur Kenntnis.
Begründung:
Der Großteil (95,7 % = 7058 TEUR) der Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen ergibt sich aus den (durch den FB 5) veranschlagten Umlage Mieten für die Schulgebäude. Insoweit besteht unter Berücksichtigung des aktuellen Gebäudebestandes keine Steuerungs- bzw. Minderungsmöglichkeit. Diese ergäbe sich lediglich durch die endgültige Aufgabe von Schulstandorten und das Abstoßen der Gebäude.
Der verbleibende Minderanteil (4,3% = 321 TEUR) der Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen ergibt sich aus der Umlage für verschiedene Leistungen der FB 7, 4 und 3 (z.B. Geschäftsbuchhaltung, TUIV, Post/Boten, Organisation, Personal). Diese Ansätze resultieren aus festgelegten Umlageschlüsseln, die insoweit vom jeweiligen Produktbereich nicht beeinflussbar sind.