Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die folgende 1. Änderungssatzung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Rheine:
1.
Änderungssatzung
zur Verwaltungsgebührensatzung
der Stadt Rheine
vom __________
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994
(GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV NRW S.
496), der §§ 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 12. Mai 2015 (GV NRW S. 448), und des § 2
Abs. 3 des Gebührengesetzes für das Land NRW vom 23. August 1999 (GV NRW S.
524), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 2. Oktober 2014 (GV NRW S. 622),
hat der Rat der Stadt Rheine in seiner Sitzung am 03. November 2015 folgende 1.
Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung beschlossen:
§
10
Inkrafttreten
Diese 1. Änderungssatzung zur
Verwaltungsgebührensatzung tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft.
Anlage
zur Verwaltungsgebührensatzung
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Tarif-Nr.
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Gegenstand
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Gebühr
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1 |
Vervielfältigungen
und Auszüge a) Fotokopien
und Ausdrucke bis zum Format
DIN-A4
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0,70 0,40 0,90 1,20 1,70 2,70 9,00 |
2
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Beglaubigungen und Zeugnisse
a) Beglaubigungen
von Unterschriften oder Handzeichen
b) Beglaubigungen
von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen je Seite
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2,00
3,75
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3
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Genehmigungen, Erlaubnisse, Bescheide,
Ausnahmebewilligungen und Bescheinigungen, soweit nicht eine andere Gebühr
oder Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist
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24,00
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4
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Erteilung von Vorrangseinräumungen und
Löschungsbewilligungen, Freigabeerklärungen und sonstige Erklärungen für das
Grundbuch (z. B. Bescheinigung zum
Nichtbestehen/zur Nichtausübung eines Vorkaufsrechts nach § 28 Abs. 1 S. 3
BauGB)
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25,00
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5
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Erteilung von Zweitausfertigungen von Bescheinigungen
etc.
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3,00
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6
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Ersatz für verlorene oder unbrauchbar gewordene
Hundesteuermarken und Müllsiegelmarken
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5,00
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7
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Feststellungen aus Konten und Akten
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24,00
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8
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Genehmigung und Überwachung von Arbeiten, die für
Rechnung Dritter von Unternehmen an Straßen, Plätzen, Kanälen und sonstigen
Anlagen ausgeführt werden
je angefangene halbe Stunde
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24,00
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9
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Feststellungen, Besichtigungen, Gutachten,
Bauleitungen, Auszüge, technische Arbeiten, und zwar für
a) Büroarbeiten
je angefangene halbe Stunde
b) Außenarbeiten
je angefangene halbe Stunde
c) Gehilfenstunden
zur Vorhaltung und Beförderung von Geräten je angefangene halbe Stunde
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24,00
24,00
19,00
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10
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Abgabe von Leistungsverzeichnissen bei öffentlichen
Ausschreibungen
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0,35
0,35
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11
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Lichtpausen und
Plots
a) DIN-A4
b) DIN-A3
c) DIN-A2
d) DIN-A1
e) DIN-A0
Für transparente Lichtpausen und farbige Ausdrucke
per Plotter wird jeweils die doppelte Gebühr erhoben.
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8,00
8,50
10,50
12,50
14,50
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12
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Anfertigung von Abschriften und Auszügen aus
Archivgut, Übertragungen in moderne Schrift und Übersetzungen
je angefangene halbe Stunde
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24,00
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13
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Für Vermessungsleistungen und Auszüge aus dem
Kataster gelten die Gebührentarife und Kostensätze der Gebührenordnung für
Vermessungs- und Katasterbehörden in Nordrhein-Westfalen in der jeweils
gültigen Fassung.
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Ferner
gelten bei Abgabe kommunaler digitaler Geodaten a)
Im Vektorformat je angefangenen qkm je weiteren qkm b)
Im Rasterformat je angefangenen qkm je weiteren qkm |
50,00 5,00 30,00 2,50 |
14
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Bereitstellung von Dateien per E-Mail oder Datenträger
je angefangene 10 Minuten
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8,00
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15
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Auszug aus dem Kassenkonto für ein Rechnungsjahr
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4,00
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16
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Bereitstellung von Akten der Bauaufsicht zur
Einsichtnahme
Zuzüglich der Kosten pro Kopie nach Tarifstelle
1 a – d
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20,00
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17
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Ausdrücke/Auszüge aus Mikrofilmscannern
a) Grundgebühr
b) Ausdruck
je Seite DIN-A3
c) Ausdruck
je Seite DIN-A4
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5,00
3,00
1,00
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18
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Verkehrsrechtliche Anordnungen auf der Grundlage
der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt):
a) Geh-
und Radwegsperrung
aa) bis 1 Monat
bb) jeder weitere angefangene Monat
cc) Verlängerung je angefangene 4 Wochen
dd) Zuschlag für zusammenhängende Maßnahmen,
pro
weitere Straße
b) Fahrbahnsperrung
aa) bis 1 Monat
bb) jeder weitere angefangene Monat
cc) Verlängerung je angefangene 4 Wochen
dd) Zuschlag für zusammenhängende Maßnahme,
pro
weitere Straße
c) Zuschlag
für Mehraufwand
aa) Prüfung Umleitungspläne
bb) Eilzuschlag bei Antrag < 5 WT
cc) Ortstermin oder Besprechung, pro Termin
(ausgenommen
Tagesbaustellen)
dd) selbst erstellte Verkehrszeichenpläne
d) Daueranordnung
für Geh- und Radwege (Jahresgenehmigung)
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30,00
10,00
20,00
5,00
50,00
10,00
20,00
10,00
20,00
30,00
40,00
150,00
200,00
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Begründung:
Auf die Ursprungsvorlage 284/15 wird verwiesen.
Bei der Vorberatung dieser Vorlage in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.10.2015 wurde beschlossen, die Gebühren für Beglaubigungen von Zeugnissen nicht zu erhöhen. Somit wurden in dem o.g. Gebührentarif die ursprünglichen Beträge von 2,00 € und 3,75 € beibehalten.
Darüber hinaus wurde auf Grund einer Anregung im Haupt- und Finanzausschuss festgestellt, dass unter Punkt 11 „Lichtpausen und Plots“ ein Übertragungsfehler in der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes erfolgte. Die Mustersatzung sieht unter a) DIN-A4 7,00 € vor. In der zugrunde liegenden Gebührenkalkulation wurde aber eine Gebühr von 8,00 € ermittelt.
Wie bei den übrigen Tarifen wurde der von dem Städte- und Gemeindebund ermittelte Betrag von 8,00 € in den o.g. Gebührentarif der Stadt Rheine eingearbeitet.
Anlagen: