Beschlussvorschlag/Empfehlung:
- Der Zuschuss an den Verkehrsverein Rheine e.V. wird für das Jahr 2016 nicht erhöht. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschussstruktur an den Verkehrsverein Rheine e.V. zu überprüfen und einen Vorschlag für das Haushaltsjahr 2017 f. zu unterbreiten.
- Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Sonderbereichs 0 – Politische Gremien und Verwaltungsführung unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.
Begründung:
Zu 1 – Antrag Verkehrsverein
Der Verkehrsverein Rheine e.V. beantragt mit Schreiben vom 17. August 2015 eine angemessene Erhöhung des Zuschusses (Anlage 1 der Vorlage).
Der Verkehrsverein Rheine e.V. erhält für die Erfüllung seiner satzungsgemäß festgelegten Aufgaben einen Personalkostenzuschuss. Zwischen den tatsächlichen Personalkosten und dem Personalkostenzuschuss besteht seit mehreren Jahren eine Unterdeckung. Daher ist eine Anpassung u.a. an den Lebenshaltungskostenindex ist zu prüfen.
Darüber hinaus ist im Budget des Fachbereiches 1 Transferleistungen für den sog. „Bentlager Dreiklang“ sowie im Budget des Fachbereiches 5 Betriebskosten für die Geschäftsstelle enthalten. Einen Zuschuss zur Erfüllung seiner Grundaufgaben in den Geschäftsfeldern „Veranstaltungsmanagement“ und „Tourismus & Freizeit“ erhält der Verkehrsverein Rheine zurzeit nicht mehr.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Zuschussstruktur mit dem Verkehrsverein Rheine zu überarbeiten und für die Haushaltsplanberatungen 2017 f. einen Vorschlag zu unterbreiten. Dieser Vorschlag soll nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Verkehrsverein Rheine e.V. erfolgen. Als Übergangsregelung wurde folgendes vereinbart:
Im Budget 02011 –Stadtwerbung – können im Jahr 2015 die Projekte „Nette Toilette“ sowie „Hinweisbeschilderung in Bentlage“ nicht realisiert werden. Die nicht verausgabten Mittel werden zur Realisierung von Projekten im gesamtstädtischen Interesse in Kooperation mit dem Verkehrsvereins Rheine e.V. verwendet. Dazu gehören z.B. die Neuauflage von mehrsprachigen Broschüren für Gäste und zur Auslage in Hotellerie und Gastronomie sowie gezielte Werbemaßnahmen für touristische Programme, u.a. in den Niederlanden oder auf Messen.
Zu 2 – Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2016
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2016 wurde in der Sitzung des Rates am 03. November 2015 eingebracht.
Der Rat der Stadt hat die Vorlage
des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2016 zur Kenntnis
genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der
Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und
Finanzplanung für die Jahre 2016 - 2019 wurde den zuständigen Fachausschüssen
übertragen.
Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2016 – 2019.
Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Sonderbereichs 0 – Politische Gremien und Verwaltungsführung. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.
Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2016 weist einen Fehlbetrag von 8,282 Mio. Euro aus. Auch in den Folgejahren 2017 – 2019 kann der Haushaltsausgleich nicht sichergestellt werden.
Die Abdeckung des Fehlbetrages für 2016 führt zu einem weitergehenden Verzehr des Eigenkapitals der Stadt Rheine auf 231,013 Mio. Euro. Unter Berücksichtigung der Vorjahre beträgt damit der seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 anhaltende Vermögensverzehr bereits 117,366 Mio. Euro; das sind 33,7 % des ursprünglichen Eigenkapitals. Bis 2019 wird sich das Eigenkapital voraussichtlich um insgesamt 35,4 % auf 224,996 Mio. Euro verringert haben.
Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:
·
Es dürfen
keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.
·
Mehraufwendungen/Minderträge
sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.
·
Sind sie
im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer
Stelle ausgeglichen werden.
Für den Sonderbereich 0 sind keine Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen.
Die einzelnen Ertrags- und Aufwandsarten des Sonderbereichs 0 – Politische Gremien und Verwaltungsführung sind durch entsprechende Erläuterungen im Haushaltsplanentwurf 2016 darlegt worden. Aufgrund der finanziellen Auswirkung aber auch aufgrund der gesehenen Notwendigkeit eines Portalrelaunches der städtischen Internetseite www.rheine.de, wird wie folgt noch einmal Stellung bezogen:
Der Wandel zu einer Informationsgesellschaft
ist vollzogen und das Internet ist zu einem wesentlichen Bestandteil des
täglichen Lebens geworden.
Wie eine Umfrage der Universität für
Verwaltungswissenschaften in Speyer aus dem Jahr 2015 gezeigt hat, sind
kommunale Stadtportale eine der wesentlichen Schnittstellen zum Bürger. Rund 42
% der insgesamt 700 Befragten nutzen kommunale Webseiten und wünschen sich,
Verwaltungsvorgänge vollständig über das Internet abzuwickeln. Zugleich
beschreibt das Zukunftspanel „Staat & Verwaltung 2015“ die Umsetzung des
E-Governmentgesetzes und Maßnahmen der Digitalisierung als Herausforderung mit
dem größten Handlungsbedarf in den kommenden 5 Jahren. Das sagten 42,6 % der
befragten Führungskräfte aus Verwaltung und Wirtschaft.
„Think
big – start small“ – dieses Motto soll bei der Entwicklung einer
„digitalen Stadtverwaltung Rheine“ gelten.
Die verwaltungsinterne Einführung eines
Dokumentenmanagementsystems oder aber auch das Gremieninformationssystem
Session hat bereits gezeigt, dass der Erfolg in der Umsetzung überschaubarer
Einzelprojekte liegt. Der Relaunch des Stadtportals www.rheine.de stellt einen weiteren
Baustein auf dem Weg in eine digitale Zukunft dar.
Mit fachlicher Beratung des Unternehmens
„City & Bits“, Berlin, wurden bereits im Jahr 2014 die Stärken und
Schwächen des aktuellen Portals aufgezeigt, zukünftige Handlungsfelder
identifiziert und ein Pflichtenheft zur vollständigen Neukonzeption des
städtischen Internetportals erstellt, siehe Vorlage 507/14.
Mit dem Portalrelaunch verfolgt die
Verwaltung drei strategische Ziele:
- Schaffung einer technischen
Basis, die den Anforderungen der Nutzer entspricht sowie die Abbildung
kommunaler Dienstleistungen auf Online-Basis ermöglicht.
Dazu gehören
zunächst:
-
Ein responsives Seitendesign, das
die Nutzung der Internetseiten von allen Endgeräten (Desktop-PC, Smartphone,
Tablet) ermöglicht.
-
Die Einbindung interaktiver
Kartenfunktionen (Baustellenübersicht, Übersicht aller Kindertageseinrichtungen
in Rheine etc.).
-
Die Integration einer
intelligenten Suchfunktion, um ein schnelles Auffinden von Informationen zu
ermöglichen.
- Schaffung einer
Seitennavigation, die die Lebenslagen und Anforderungen der Bürgerinnen
und Bürger berücksichtigt.
Das „Nationale E-Government Kompetenzzentrum
(www.negz.org)“ mit Sitz in Berlin hat eine Studie zu den häufigsten auf
Kommunalportalen nachgefragten Lebenslagen erstellt. Hier ein Auszug zu den 10
höchstplatzierten Lebenslagen:
Lebenslagen-Ranking
/Studie des Nat. E-Government-Kompetenzzentrums |
|
Nr. |
Lebenslage |
1 |
Kinderbetreuung |
2 |
Berufsausbildung |
3 |
Studium |
4 |
Zuwanderung |
5 |
Geburt |
6 |
Schuleintritt/Primarbildung |
7 |
Arbeitsverlust, Arbeitssuche |
8 |
Weiterbildung |
9 |
Umzug |
10 |
Eheschließung, Lebenspartnerschaft |
Die am häufigsten nachgefragten
Einzelleistungen sind nach den Auswertungen des Kompetenzzentrums:
Einkommenssteuererklärung, Hundesteueranmeldung, Anwohnerparkausweis,
Parkausweis für Schwerbehinderte, Wohngeld (…).
Dieser kurze Überblick zeigt, dass eine
Neustrukturierung und Überarbeitung der Inhalte auf www.rheine.de zugunsten der
Nutzerinnen und Nutzer überfällig ist.
- Gestaltung eines möglichst
barrierearmen Portals, das die Modernität und Urbanität der Stadt Rheine
unterstreicht.
Das Stadtportal ist auch Standortfaktor. Die
Gestaltung sollte Aspekte der Barrierefreiheit berücksichtigen und ein modernes
und übersichtliches Seitendesign aufweisen.
Nach Umsetzung dieser drei Grundvoraussetzungen
sollen schrittweise weitere Funktionen wie z.B. Bezahlsysteme,
Onlineterminvergaben und weitere Onlinedienste integriert werden. Unter dem
Aspekt der Erhöhung der Transparenz des Verwaltungshandelns wird die
Bereitstellung von Daten (Stichwort „Open Data“) ein weiterer Schritt auf dem
Weg zu einer digitalen Stadtverwaltung sein.
Was die Internetnutzer auf dem Portal selbst
machen, entlastet die Verwaltung.
Finanzierung:
Zur Finanzierung wurde der Betrag in Höhe
von einmalig 100.000 € in den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2016
eingestellt.
Entsprechend des Beschlusses des Rates vom
10. Februar 2015 werden durch die finanzielle Beteiligung von städtischen
Einrichtungen und Gesellschaften sowie durch die Entwicklung von
Sponsoringkonzepten für Teilbereiche der städtischen Homepage (z.B. Tourismus
& Freizeit) ab dem Jahr 2017 jährliche Erträge in Höhe von zunächst 10.000
€ kalkuliert.
Darüber hinaus werden im Budget des
Pressereferates Einsparungen von insgesamt 20.000 € ab dem Jahr 2017 f.
kalkuliert. Diese liegen einer kritischen Überarbeitung der Arbeits- und
Projektplanung des Pressereferates zugrunde sowie der Optimierung von Prozessen
beim Veranstaltungsmanagement sowie Kooperation mit dem Verkehrsverein Rheine
e.V. beim Vertrieb von Stadtsouvenirs.
Übersicht:
|
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Aufwendungen |
100.000 € |
Lizenzkosten im
Budget enthalten |
Lizenzkosten im
Budget enthalten |
Lizenzkosten im
Budget enthalten |
Erträge |
./. |
10.000 € |
10.000 € |
10.000 € |
Einsparungen in Produktgruppe 02 |
./. |
20.000 € |
20.000 € |
20.000 € |
A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf sind für den Sonderbereich 0 – Politische Gremien und Verwaltungsführung weder für den Ergebnisplan noch für den Investitionsplan Änderungen vorgesehen.
B) Überarbeitung Produktbeschreibungen und Einbindung des Integrierten
Entwicklungs- und Handlungskonzeptes Rheine 2025 (IEHK 2025)
Zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2016 wurden von jedem Fachbereich weitere Produktbeschreibungen überarbeitet. Für den Sonderbereich 0 – Politische Gremien und Verwaltungsführung ist das die Produktgruppe 03 – Rechnungsprüfung. Ziele der Überarbeitungen sind:
- Bessere Übersichtlichkeit
- Darstellung der Zusammenhänge zwischen den Aufgaben in der Kurzbeschreibung, den Zielen und den Kennzahlen (A, B, C,…)
- Verbindung von Produktzielen mit IEHK 2025-Zielen
- Ggf. Ergänzung der Erläuterungen hinter den Angaben zu Personal um allgemeine Hinweise sowie Hinweise zu Zielen, Kennzahlen und IEHK
Mit den neu entwickelten bzw. überarbeiteten Kennzahlen sollen die strategischen Steuerungsmöglichkeiten für die Entscheidungsträger (Politik und Verwaltungsvorstand) erhöht werden. Änderungswünsche, Anregungen u.ä. zu weiteren Verbesserungen werden gerne entgegengenommen. Da die Überarbeitung der Produktbeschreibungen zeitaufwendig ist, sollen zu den nächsten Haushaltsplanentwürfen weitere Überarbeitungen folgen.
Auf das IEHK 2025 wird im Haushaltsplanentwurf an 3 Stellen eingegangen. Im Vorbericht werden allgemeine Informationen gegeben. In den überarbeiteten Produktbeschreibungen werden mögliche Verbindungen zum IEHK 2025 bei den Zielen aufgezeigt. Im Anhang werden nähere Informationen zu den sieben Leitprojekten dargestellt. Im Anhang ist auch eine „Überleitungstabelle“ aufgeführt, aus der erkennbar ist, welche Produkte welches Leitprojekt zur Zielerreichung unterstützen. Diese Tabelle füllt sich mit der Überarbeitung weiterer Produktbeschreibungen in den nächsten Jahren.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag Verkehrsverein vom 17. August 2015