Betreff
EFRE-Projekt Energieautarker Stadtumbau
Vorlage
417/15
Art
Nachtragsvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine

 

1.   beauftragt die EWG – Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH (EWG), auf Basis der erfolgten Rückmeldung der Bezirksregierung einen Förderantrag für das Projekt „Kompetenzzentrum energieautarker Stadtumbau“ zu stellen.

 

2.   beschließt, dass der für die Durchführung zu erbringende Eigenanteil der EWG durch die Stadt Rheine während der Projektförderung bereitgestellt werden soll. Eine entsprechende Position ist in den Wirtschaftsplan 2016 und in die mittelfristige Finanzplanung 2017-2019 aufzunehmen.

 

3.   nimmt zur Kenntnis, dass anstelle der Fläche General-Wever-Kaserne die Damloup Kaserne und deren Umfeld die städtebauliche Fallstudie des Projektes bilden soll.

 


Begründung:

 

Die EWG wurde per Ratsbeschluss vom 12.03.2013 beauftragt, über den Aufbau eines Regionalmanagements, Projekte im Sinne des IEHK 2025 zu entwickeln und dafür EU-Fördermittel einzuwerben. Im Rahmen der Teilnahme am EFRE-Aufruf „Regio.NRW“ wurden von der EWG zwei Förderprojekte erarbeitet und in das Auswahlverfahren eingebracht. Nach mehreren Gutachtersitzungen einer unabhängigen Jury zur Bewertung der eingereichten Vorhaben wurden im Münsterland insgesamt fünf Projekte zum Antragsverfahren zugelassen – darunter die beiden Projekte der EWG. Im eigentlichen Antragverfahren werden die von der Jury ausgewählten Projekte formal beantragt sowie die finalen Förderkonditionen und –details mit dem Fördermittelgeber abgestimmt.

 

In seiner Sitzung am 27. September 2015 fasste der Rat dahingehend folgende Beschlüsse:

1.   Die EWG wird beauftragt, die Gespräche zur Antragstellung mit dem Fördermittelgeber aufzunehmen.

2.   Die EWG wird beauftragt, auf Basis dieser Gespräche einen Antrag für das Projekt ‚Kompetenzregion Windenergie Münsterland‘ zu stellen. Ein entsprechender Ansatz für die zu erbringenden (Mindest-)Eigenanteile soll in den EWG-Wirtschaftsplan für 2016 ff. neu aufgenommen werden.

3.   Darüber hinaus begrüßt der Rat grundsätzlich das Projekt „Kompetenzzentrum für energieautarken Stadtumbau“. Verwaltung und EWG werden beauftragt, folgende Punkte mit dem Fördermittelgeber abzustimmen:

a)   Übertragbarkeit des Projektes auf ein anderes Gelände als das der General-Wever-Kaserne

b)   Berücksichtigung des Ergebnisses des Expertenworkshops zur Erarbeitung des städtebaulichen Konzeptes als Grundlage für die Durchführung des Projektes auf dem Gelände der General-Wever-Kaserne.

 

Der Prüfauftrag des Rates wurde in einem gemeinsamen Termin der Bezirksregierung Münster, der Stadtverwaltung Rheine und der EWG am 6. Oktober 2015 erörtert. In dem Gespräch wurde der Prüfauftrag b) seitens der Bezirksregierung verworfen. Zum Prüfauftrag a) wurden seitens der Bezirksregierung verschiedene Fragestellungen formuliert (vgl. Schreiben der Bezirksregierung vom 7. Oktober 2015), welche von Stadtverwaltung und EWG (vgl. Stellungnahmen vom 19. und 21. Oktober 2015) beantwortet wurden.

 

Am 27. Oktober 2015 erhielten Stadtverwaltung und EWG die telefonische Rückmeldung von der Bezirksregierung, dass ein Antrag auf Basis eines Flächentausches zugunsten der Entwicklungsfläche Damloup Kaserne gestellt werden könne.

 

Begründung der Dringlichkeit

 

Anträge für die seitens der Fachjury NRW zur Förderung empfohlenen Projekte des Aufrufes Regio.NRW sind umgehend, spätestens aber innerhalb von sechs Wochen nach Aufforderung der Bezirksregierung zu stellen. Somit muss der Antrag für das o.g. Projekt mit prüffähigen Unterlagen spätestens Anfang Dezember bei der Bezirksregierung vorliegen. Für Abstimmungen der individuellen Antragsformalitäten mit dem Fördermittelgeber sind darüber hinaus im Vorfeld einige Wochen vorzusehen. Nach der am 28. Oktober 2015 erfolgten Rückmeldung der Bezirksregierung zum Prüfauftrag des Rates vom 27. September 2015 (vgl. Erläuterungen und Anlagen) ist die Ratssitzung am 3. November 2015 die erste Möglichkeit, das Thema im Rat unter Einbezug der erfolgten Rückmeldung zu beraten. Die Ratssitzung am 13. Dezember 2015 befindet sich außerhalb der sechswöchigen Antragsfrist und ist daher keine Alternative zur Behandlung des Themas in der Ratssitzung am 3. November 2015.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Bereitstellung der benötigten Finanzmittel ist Teil des Wirtschaftsplanes 2016 der EWG. Die Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan soll in dieser Sitzung erfolgen (Vorlage-Nr. 359/15).


Anlagen:

 

-       Schreiben und Fragenkatalog der Bezirksregierung vom 7. Oktober 2015

-       Stellungnahme der Stadtverwaltung Rheine vom 19. Oktober 2015

-       Ergänzende Stellungnahme der EWG vom 21. Oktober 2015