Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Haupt-
und Finanzausschuss, dem Rat der Stadt Rheine zu empfehlen,
1. den als Anlage beigefügten Stellenplan des
Fachbereiches 5 – PG 51-Stadtplanung in den endgültigen Gesamtstellenplan der
Stadt Rheine für das Jahr 2016 zu übernehmen.
2. die nachstehenden befristeten Arbeitsverhältnisse des
Fachbereiches 5 – PG 51-Stadtplanung,
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Lfd.
Nr. |
Kurzbezeichnung
der Stelle |
Stellenanteil
/ Wert |
befristet in
Monate |
1 |
Stadtplaner (Rahmenplan Innenstadt) |
1 / EG 11 |
60 |
2 |
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3 |
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Summe |
1 |
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die nicht Bestandteil des
Stellenplanes sind, zur Kenntnis zu nehmen.
Begründung:
1. Beratungsverfahren
Der Entwurf des Gesamtstellenplans 2016 der
Stadt Rheine wurde am 03.11.2015 auf Grundlage der Vorlage 325/15 durch den Rat
der Stadt Rheine als Grundlage für die Beratungen in den Fachausschüssen
beschlossen.
Die Ergebnisse der Fachausschussberatungen
sollen dem Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung am 19.01.2016 vorgelegt
und am 16.02.2016 als Gesamtstellenplan im Rahmen der Verabschiedung des
Haushaltes 2016 durch den Rat der Stadt Rheine beschlossen werden.
2. Stellenplan-Entwurf gem. Rats-Vorlage
325/15 vom 03.11.2015
Der Stellenplanentwurf des
Fachbereiches 5 PG 51 - Stadtplanung vom 03.11.2015 enthält alle
Stellenplanänderungen des Jahres 2015 sowie die aus Sicht der Verwaltung absehbaren
notwendigen Änderungen im Jahr 2016.
Verschiebungen zwischen einzelnen
Organisationseinheiten werden nachrichtlich dargestellt.
Es gibt keine Stellenplanänderungen.
3. Notwendige
Stellenplanänderungen gegenüber dem Stellenplan-Entwurf gem. Vorlage 325/15 vom
03.11.2015
Im Rahmen der Stellenplanberatungen des
Stadtentwicklungsausschusses als zuständigem Fachaussschuss sind keine Änderungen gegenüber dem
Stellenplanentwurf vom 03.11.2015 erforderlich.
4. Endgültige Version
Fachbereichsstellenplan2016/
Produktgruppenstellenplan 2016
Unter Berücksichtigung aller Änderungen
ergibt sich der als Anlage beigefügte Produktgruppenstellenplan 2016,
der nach Zustimmung durch den Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am
19.01.2016 im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes durch den Rat der Stadt
Rheine am 16.02.2016 in den Gesamtstellenplan übernommen werden soll.
5. befristete Arbeitsverhältnisse
außerhalb des Stellenplanes
5.1 bestehende befristete
Arbeitsverhältnisse
Außerhalb des Stellenplanes bestehen keine
befristeten Arbeitsverhältnisse
5.2 zusätzliche befristete
Arbeitsverhältnisse zum HH-Jahr 2016
Außerhalb des Stellenplanes sollen die
nachstehenden befristeten Arbeitsverhältnisse eingegangen werden:
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der
Stelle |
befristet in Monate |
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1 |
Stadtplaner
(Rahmenplan Innenstadt) |
1/EG 11 |
60 |
2 |
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3 |
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Summe |
1 |
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Begründungen
zu den zusätzlichen befristeten Arbeitsverhältnissen:
zu 1: |
Die für den Rahmenplan Innenstadt vorgesehenen Maßnahmen betreffen ganz überwiegend Teilprojekte mit inhaltlicher Schwerpunktsetzung im Bereich der Stadtplanung. Die inhaltliche Bearbeitung der Teilprojekte des Rahmenplans Innenstadt erfordern dahereine kontinuierliche fachliche Begleitung durch die Stadtplanung, die eine erhebliche zeitliche Bindung zur Folge hat. Dementsprechend
fehlt diese Personalkapazität für das fortlaufende Tagesgeschäft im FB 5.1.
mit dem absehbaren Folgerisiko verzögerter Aufgabenerledigung. |
zu 2: |
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zu 3: |
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Anlagen:
Produktgruppenstellenplan