Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Schulausschuss
nimmt die Informationen über die Anpassung
der Elternbeiträge im Bereich OGS und Übermittagsbetreuung zur Kenntnis.
Begründung:
Die Höhe der bis dato zu leistenden Elternbeiträge für die Nutzung der
Betreuungsangebote im Primarbereich wurde in der Sitzung des Rates der Stadt
Rheine am 16.03.2004 festgesetzt. Diese Beitragsfestsetzung basiert jedoch
nicht auf einer formell erlassenen Satzung. Auch wurden weitere Regelungen über
die Festsetzung und Einziehung dieser Beiträge nicht getroffen. Insoweit hat
die Stadt Rheine mit den verschiedenen Trägern der freien Jugendhilfe
Kooperationsvereinbarungen über die Durchführung der Betreuungsangebote
geschlossen, in denen festgelegt ist, dass der jeweilige beauftragte Träger
ebenfalls die Elternbeiträge erhebt.
Bedingt und durch die in den letzten Jahren
bekannte Rechtssprechung geprägte und aktuell geltende Rechtslage ist der
Erlass einer Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die außerunterrichtlichen
Angebote an den Rheiner Grundschulen unerlässlich.
Diesem Erfordernis ist die Verwaltung
nachgekommen, so dass der Rat der Stadt Rheine auf Empfehlung des
Schulausschusses in seiner Sitzung am 16.12.2014 die neu gefasste Elternbeitragssatzung
beschlossen hat. Noch vor der formalen öffentlichen Bekanntmachung wurde
aufgrund der kurzfristig normierten Anpassung der Höchstbetragsregelung die
Elternbeitragssatzung entsprechend nachgebessert und in der Sitzung des Rates
am 10.02.2015 endgültig beschlossen. Die Satzung trat mit am 01.08.2015 in Kraft.
Dabei wurde zum einen die bisherige
Einkommensstaffelung überarbeitet und der bestehenden Staffelung der
Elternbeiträge im KiTa- und Tagespflegebereich angepasst. Ebenso erfolgte eine
Neufestlegung der Höhe der Elternbeiträge unter Ausschöpfung der vom MSW NRW
vorgegebenen Höchstbetragsregelung.
Aufgrund dieser vorgenommenen Anpassung sind
unter Berücksichtigung der geltenden Höchstbetragsregelung Mehreinnahmen von
voraussichtlich ca. 60.000,00 € jährlich zu erwarten. Hierbei handelt es sich
lediglich um einen reinen Prognosewert, da sowohl das tatsächliche
Wahlverhalten der Eltern als auch die jeweilige Einkommensstärke dieser Eltern
nicht abgeschätzt werden kann.
Auf die folgenden Übersichten der
Elternbeitragsstaffelung (alt/neu) wird verwiesen:
Elternbeiträge „neu“ (ab 01.08.2015)
Höhe der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme des
Betreuungsangebotes der Offenen Ganztagsschule:
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|
Jahres- Bruttoeinkommen |
Monatsbeitrag |
Monatsbeitrag
inklusive Ferienbetreuung:
17 Tage der Sommerferien
und komplette Herbstferien |
bis 18.000,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
bis 25.000,00 € |
25,00 € |
35,00 € |
bis 37.000,00 € |
45,00 € |
55,00 € |
bis 49.000,00 € |
65,00 € |
75,00 € |
bis 61.000,00 € |
85,00 € |
95,00 € |
bis 73.000,00 € |
110,00 € |
120,00 € |
bis 85.000,00 € |
140,00 € |
150,00 € |
Über 85.000,00 € |
170,00 € |
180,00 € |
Höhe
der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes der „Schule
von acht bis eins“ bzw. der „zusätzlichen Betreuung“
|
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Jahres- Bruttoeinkommen |
Monatsbeitrag |
Monatsbeitrag inklusive Ferienbetreuung:
17 Tage der Sommerferien
und komplette Herbstferien |
bis 18.000,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
bis 25.000,00 € |
15,00 € |
25,00 € |
bis 37.000,00 € |
30,00 € |
40,00 € |
bis 49.000,00 € |
45,00 € |
55,00 € |
bis 61.000,00 € |
60,00 € |
70,00 € |
bis 73.000,00 € |
80,00 € |
90,00 € |
bis 85.000,00 € |
105,00 € |
115,00 € |
Über 85.000,00 € |
130,00 € |
140,00 € |
Elternbeiträge „alt“ (bis 31.07.2015)
Höhe der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme des
Betreuungsangebotes der Offenen Ganztagsschule:
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Jahres- Bruttoeinkommen |
Monatsbeitrag |
Monatsbeitrag inklusive
Ferienbetreuung:
17 Tage der Sommerferien
und komplette Herbstferien |
bis 12.271,00 € |
0,00 € |
10,00 € |
bis 24.542,00 € |
20,00 € |
30,00 € |
bis 36.813,00 € |
40,00 € |
50,00 € |
bis 49.084,00 € |
60,00 € |
70,00 € |
bis 61.355,00 € |
80,00 € |
90,00 € |
über 61.355,00 € |
100,00 € |
110,00 € |
Höhe
der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes der „Schule
von acht bis eins“ bzw. der „zusätzlichen Betreuung“
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Jahres- Bruttoeinkommen |
Monatsbeitrag |
Monatsbeitrag
inklusive Ferienbetreuung:
17 Tage der Sommerferien
und komplette Herbstferien |
bis 12.271,00 € |
0,00 € |
10,00 € |
bis 24.542,00 € |
18,00 € |
28,00 € |
bis 36.813,00 € |
36,00 € |
46,00 € |
bis 49.084,00 € |
50,00 € |
60,00 € |
bis 61.355,00 € |
60,00 € |
70,00 € |
über 61.355,00 € |
70,00 € |
80,00 € |
Eine mittelfristige Zusammenführung der Satzungen zur Erhebung von Elternbeiträgen für den OGS-Bereich und der Übermittagsbetreuung sowie für den Bereich KiTa und Tagespflege ist geplant. Hierfür wurde eine politische Begleitgruppe zur Satzungsharmonisierung eingerichtet. Die dabei erzielten Arbeitsergebnisse zur Angleichung der unterschiedlichen Satzungscharakteristika wurden inzwischen ebenfalls in den maßgeblichen politischen Gremien (JHA bzw. AK Schulstruktur) vorgestellt.