Betreff
10 Millionen in 10 Jahren - Haushaltsmaßnahmen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen Prüfung einer Anpassung der Elternbeiträge im Bereich OGS und Übermittagsbetreuung (Gruppe 1202)
Vorlage
422/15
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss nimmt die Informationen über die Anpassung der Elternbeiträge im Bereich OGS und Übermittagsbetreuung zur Kenntnis.


Begründung:

 

Die Höhe der bis dato zu leistenden Elternbeiträge für die Nutzung der Betreuungsangebote im Primarbereich wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Rheine am 16.03.2004 festgesetzt. Diese Beitragsfestsetzung basiert jedoch nicht auf einer formell erlassenen Satzung. Auch wurden weitere Regelungen über die Festsetzung und Einziehung dieser Beiträge nicht getroffen. Insoweit hat die Stadt Rheine mit den verschiedenen Trägern der freien Jugendhilfe Kooperationsvereinbarungen über die Durchführung der Betreuungsangebote geschlossen, in denen festgelegt ist, dass der jeweilige beauftragte Träger ebenfalls die Elternbeiträge erhebt.

 

Bedingt und durch die in den letzten Jahren bekannte Rechtssprechung geprägte und aktuell geltende Rechtslage ist der Erlass einer Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die außerunterrichtlichen Angebote an den Rheiner Grundschulen unerlässlich.

 

Diesem Erfordernis ist die Verwaltung nachgekommen, so dass der Rat der Stadt Rheine auf Empfehlung des Schulausschusses in seiner Sitzung am 16.12.2014 die neu gefasste Elternbeitragssatzung beschlossen hat. Noch vor der formalen öffentlichen Bekanntmachung wurde aufgrund der kurzfristig normierten Anpassung der Höchstbetragsregelung die Elternbeitragssatzung entsprechend nachgebessert und in der Sitzung des Rates am 10.02.2015 endgültig beschlossen. Die Satzung trat mit am  01.08.2015 in Kraft.

 

Dabei wurde zum einen die bisherige Einkommensstaffelung überarbeitet und der bestehenden Staffelung der Elternbeiträge im KiTa- und Tagespflegebereich angepasst. Ebenso erfolgte eine Neufestlegung der Höhe der Elternbeiträge unter Ausschöpfung der vom MSW NRW vorgegebenen Höchstbetragsregelung.

 

Aufgrund dieser vorgenommenen Anpassung sind unter Berücksichtigung der geltenden Höchstbetragsregelung Mehreinnahmen von voraussichtlich ca. 60.000,00 € jährlich zu erwarten. Hierbei handelt es sich lediglich um einen reinen Prognosewert, da sowohl das tatsächliche Wahlverhalten der Eltern als auch die jeweilige Einkommensstärke dieser Eltern nicht abgeschätzt werden kann.

 

Auf die folgenden Übersichten der Elternbeitragsstaffelung (alt/neu) wird verwiesen:

 

Elternbeiträge „neu“ (ab 01.08.2015)

 

Höhe der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes der Offenen Ganztagsschule:

 

 

 

 

Jahres-

Bruttoeinkommen

 

Monatsbeitrag

Monatsbeitrag inklusive Ferienbetreuung:

17 Tage der Sommerferien und komplette Herbstferien

bis     18.000,00 €

0,00 

0,00 €

bis     25.000,00 €

25,00 

35,00 €

bis     37.000,00 €

45,00 

55,00 €

bis     49.000,00 €

65,00 

75,00 €

bis     61.000,00 €

85,00 

95,00 €

bis     73.000,00 €

110,00 

120,00 €

bis     85.000,00 €

140,00 

150,00 €

Über  85.000,00 €

170,00 

180,00 €

 

 

Höhe der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes der „Schule von acht bis eins“ bzw. der „zusätzlichen Betreuung“

 

 

 

 

Jahres-

Bruttoeinkommen

 

Monatsbeitrag

Monatsbeitrag inklusive Ferienbetreuung:

17 Tage der Sommerferien und komplette Herbstferien

bis     18.000,00 €

0,00 €

0,00 €

bis     25.000,00 €

15,00 €

25,00 €

bis     37.000,00 €

30,00 €

40,00 €

bis     49.000,00 €

45,00 €

55,00 €

bis     61.000,00 €

60,00 €

70,00 €

bis     73.000,00 €

80,00 €

90,00 €

bis     85.000,00 €

105,00 €

115,00 €

Über  85.000,00 €

130,00 €

140,00 €

 

 

Elternbeiträge „alt“ (bis 31.07.2015)

 

Höhe der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes der Offenen Ganztagsschule:

 

 

 

 

Jahres-

Bruttoeinkommen

 

Monatsbeitrag

Monatsbeitrag inklusive Ferienbetreuung:

17 Tage der Sommerferien und komplette Herbstferien

bis     12.271,00 €

0,00 

10,00 €

bis     24.542,00 €

20,00 

 30,00 €

bis     36.813,00 €

40,00 

 50,00 €

bis     49.084,00 €

60,00 

 70,00 €

bis     61.355,00 €

80,00 

 90,00 €

über  61.355,00 €

100,00 

 110,00 €

Höhe der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes der „Schule von acht bis eins“ bzw. der „zusätzlichen Betreuung“

 

 

 

 

Jahres-

Bruttoeinkommen

 

Monatsbeitrag

Monatsbeitrag inklusive Ferienbetreuung:

17 Tage der Sommerferien und komplette Herbstferien

bis     12.271,00 €

0,00 

 10,00 €

bis     24.542,00 €

18,00 

 28,00 €

bis     36.813,00 €

36,00 

 46,00 €

bis     49.084,00 €

50,00 

 60,00 €

bis     61.355,00 €

60,00 

 70,00 €

über  61.355,00 €

70,00 

 80,00 €

 

 

Eine mittelfristige Zusammenführung der Satzungen zur Erhebung von Elternbeiträgen für den OGS-Bereich und der Übermittagsbetreuung sowie für den Bereich KiTa und Tagespflege ist geplant. Hierfür wurde eine politische Begleitgruppe zur Satzungsharmonisierung eingerichtet. Die dabei erzielten Arbeitsergebnisse zur Angleichung der unterschiedlichen Satzungscharakteristika wurden inzwischen ebenfalls in den maßgeblichen politischen Gremien (JHA bzw. AK Schulstruktur) vorgestellt.