Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2016 - 2019 Sonderprojekt "Rahmenplan Innenstadt"
Vorlage
434/15
Aktenzeichen
5/FC-stu
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Sonderprojekts „Rahmenplan Innenstadt“ unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2016 wurde in der Sitzung des Rates am 03. November 2015 eingebracht.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2016 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2016 - 2019 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2016 – 2019.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Sonderprojektes „Rahmenplan Innenstadt“. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2016 weist einen Fehlbetrag von 8,282 Mio. Euro aus. Auch in den Folgejahren 2017 – 2019 kann der Haushaltsausgleich nicht sichergestellt werden.

 

Die Abdeckung des Fehlbetrages für 2016 führt zu einem weitergehenden Verzehr des Eigenkapitals der Stadt Rheine auf 231,013 Mio. Euro. Unter Berücksichtigung der Vorjahre beträgt damit der seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 anhaltende Vermögensverzehr bereits 117,366 Mio. Euro; das sind 33,7 % des ursprünglichen Eigenkapitals. Bis 2019 wird sich das Eigenkapital voraussichtlich um insgesamt 35,4 % auf 224,996 Mio. Euro verringert haben.

 

Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

·       Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.

·       Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.

·       Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

 

A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:

 

Aus Sicht des Fachbereiches 5 gibt es keine Änderungen zum Haushaltsplanentwurf für das Sonderprojekt „Rahmenplan Innenstadt“.

 

 


Anlagen:

 

keine