Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die Änderung der Satzung für die Übergangsheime der Stadt Rheine mit einer Anpassung der Benutzungsgebühr auf folgende kostendeckende Beträge:
- die Grundgebühr wird von 4,86 € je qm auf 5,81 € je qm erhöht
und
- die Verbrauchsgebühr wird von 43,46 € auf 67,90 € erhöht.
2. Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Änderung der Satzung für die Übergangsheime der Stadt Rheine und passt die Benutzungsgebühr auf folgende kostendeckenden Beträge an:
- die Grundgebühr wird von 4,86 € je qm auf 5,81 € je qm erhöht
und
- die Verbrauchsgebühr wird von 43,46 € auf 67,90 € erhöht.
Begründung:
Mit Datum vom 25.11.2014 wurde die Verwaltung seitens der Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen unter der Überschrift „10 Millionen in 10 Jahren - Haushaltsmaßnahmen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen“ beauftragt, zu prüfen, in welchem Rahmen eine Erhöhung der Benutzungsgebühren für die städtischen Übergangsheime möglich und zweckmäßig ist.
Die Satzung für die Übergangsheime der Stadt Rheine für Aussiedler, Spätaussiedler, Zuwanderer und ausländische Flüchtlinge ist am 01.07.1995 in Kraft getreten und regelt das Verfahren zur Benutzung der Übergangsheime und der Erhebung von Benutzungsgebühren seitens der Stadt Rheine.
Seit in Kraft treten der Satzung wurde sie weder inhaltlich geändert noch sind die Benutzungsgebühren der Höhe nach angepasst worden.
Da die Stadt Rheine Übergangsheime nur noch für ausländische Flüchtlinge unterhält, ist die Satzung redaktionell zu überarbeiten, was zu einem späteren Zeitpunkt geschehen wird.
Aufgrund des o. g. Antrages der Fraktionen der CDU
und Bündnis90/Die Grünen
erfolgt zunächst eine Prüfung bzgl. einer Anpassung der Benutzungsgebühren aufgrund
veränderter Unterbringungskosten (Kaltmiete, Nebenkosten und Verbrauchskosten).
Nach § 5 Nr. 1 der Satzung erhebt die Stadt Rheine für die Benutzung der Übergangsheime Benutzungsgebühren zur Deckung der ihr durch Betrieb der Einrichtung entstehenden Kosten.
Gemäß § 6 setzt sich die Benutzungsgebühr aus einer Grundgebühr (Flächenmiete, Nebenkosten und Möblierung) und einer Verbrauchsgebühr (Strom, Heizung, Wasser/Abwasser) zusammen.
Die Grundgebühr beläuft sich seit dem Jahr 1995 auf 4,86 € (ehemals 9,50 DM) je qm.
Nach Auskunft der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist ein Betrag in Anlehnung an den Mietspiegel der Stadt Rheine (Stand 01.07.2014) unter Berücksichtigung der spezifischen Besonderheiten und Ausstattungsmerkmale (einfachste Ausstattung inkl. Nebenkosten und Möblierung) auf eine Grundgebühr in Höhe von 5,81 € je qm angemessen.
Die Verbrauchsgebühr beläuft sich seit dem Jahr 1995 auf 43,46 € (ehemals 85,00 DM). Dieser Wert ist aufgrund der Kostensteigerungen der vergangenen Jahre und der tatsächlichen Verbräuche (auf Basis der Jahresabrechnungen der Stadtwerke Rheine der Jahre 2010 bis 2014 für die jeweiligen Übergangsheime) auf einen Betrag in Höhe von 67,90 € anzuheben.
|
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
Heizung |
101.026 |
81.327 |
95.146 |
108.468 |
104.647 |
Strom |
62.059 |
63.693 |
70.399 |
82.478 |
96.898 |
Wasser/Abwasser |
42.240 |
41.024 |
39.711 |
42.979 |
46.050 |
|
205.325 |
186.044 |
205.256 |
233.925 |
247.595 |
Bewohner
Übergangsheime (kumuliert) |
3.147 |
2.671 |
2.744 |
3.344 |
4.136 |
Energiekosten
je Bewohner je Monat in € |
65,24 |
69,65 |
74,80 |
69,95 |
59,86 |
Durchschnitt
je Monat je Bewohner der Übergangsheime 2010 bis 2014 in €: |
67,90 |
Eine Erhöhung der Benutzungsgebühr der Übergangsheime wirkt sich im Bereich der Unterbringung von Flüchtlingen nicht auf den Haushalt der Stadt Rheine aus, da hier zwischen den beteiligten Fachbereichen nur eine interne Verrechnung stattfindet und keine Gelder fließen.
Einige Übergangsheime (städtische und von der Stadt angemietete Wohnungen) sind jedoch von ehemaligen Flüchtlingen/Asylbewerbern bewohnt, die mittlerweile zwar einen Aufenthaltsstatus besitzen und somit das Übergangsheim verlassen müssten, aber auf dem freien Wohnungsmarkt jedoch keine Wohnung zur Anmietung finden. Diese Personen verbleiben in den städtischen Übergangsheimen, müssen dann die Benutzungsgebühr jedoch aus ihren eigenen Einkünften (Arbeitsentgelt, Transferleistungen etc.) bestreiten (sog. „Selbstzahler“).
Unter Berücksichtigung der o. g. Erhöhung ergibt dies eine Mehreinnahme bei den Benutzungsgebühren je Selbstzahler und Monat von rd. 32 €. Im Durchschnitt der Jahre 2011 bis 2014 wurden jährlich 491 „Selbstzahlermonate“ abgerechnet. Auf Basis dieses Durchschnitts kann von einer Mehreinnahme in Höhe von rd. 15.700 € im Budget der Zentralen Gebäudewirtschaft ausgegangen werden.
Eine Erhöhung der Benutzungsgebühr (Ertrag) für die städtischen Übergangsheime führt im Gegenzug auch zu einer Erhöhung städtischer Transferzahlungen (Aufwand) für die sog. „Selbstzahler“. Dieser zusätzliche Aufwand wird seitens des Fb. 2 auf rd. 7.000 € beziffert, begründet durch Mehraufwendungen insbesondere für die Kosten der Unterkunft im SGB II (Arbeitslosengeld II). In der Summe ergibt sich bei der Anpassung der Benutzungsgebühr für die Übergangsheime somit ein Mehrertrag in Höhe von rd. 8.700 € für die Stadt Rheine.
Unabhängig vom tatsächlichen Ertrag sind die Benutzungsgebühren für die Übergangswohnheime an die tatsächlichen Kosten anzupassen, da sie der Deckung der der Stadt Rheine für den Betrieb der Einrichtungen entstehenden Kosten dienen (Kostendeckungsprinzip).
Die Anpassung der Benutzungsgebühr an die tatsächlichen Kosten stellt zudem einen Anreiz für die sog. „Selbstzahler“ dar, sich verstärkt um eine eigene frei anzumietende Wohnung zu bemühen. Das Übergangsheim kann dann von Seiten der Stadt für seine eigentliche Bestimmung, nämlich der Unterbringung von Flüchtlingen, genutzt werden.