Beschlussvorschlag/Empfehlung:
- Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den Antrag der FDP-Fraktion zur Einführung einer Nachhaltigkeitssatzung für die Jahre 2016 und 2017 ab.
- Die Verwaltung wird beauftragt, in 2017 eine erneute Beratungsvorlage zu erstellen.
Begründung:
Der dramatische
Eigenkapitalverzehr (> 100 Millionen € seit 2006) mindert die Gestaltungsmöglichkeiten
und haushaltstechnischen Freiheiten künftiger Generationen im erheblichen Maße.
Die Verwaltung begrüßt daher die grundsätzliche Zielsetzung des Antrages, den gesetzlich
vorgesehenen Haushaltsausgleich und die damit verbundene „Intergenerative
Gerechtigkeit“ herzustellen. Der Beschluss einer Nachhaltigkeitssatzung ist
eine Möglichkeit, die Fehlbeträge des städtischen Haushaltes zurückzuführen.
Gleichwohl sollten zunächst alle
Möglichkeiten zur Aufwandsreduzierung ausgeschöpft werden.
Der städtische
Haushalt wird seit Jahren unter folgenden haushaltspolitischen Zielen
aufgestellt.
1. Reduzierung des strukturellen Defizits
2. Verhinderung
eines Haushaltssicherungskonzeptes, notfalls durch eine weitere Anhebung des
Hebesatzes für die Grundsteuer B
3. langfristig:
Abbau der Verschuldung – kurzfristig: keine Netto-Neuverschuldung
4. Budgetausweitungen im Ergebnisplan nur
bei unabweisbarem Bedarf
Diese Punkte werden
soweit wie möglich bei der Aufstellung des Haushaltes berücksichtigt, um das
Haushaltsdefizit zu verringern.
In Rheine wurden
zudem die Grundsteuerhebesätze zum Haushalt 2015 bei der Grundsteuer A von 250
v.H. auf 310 v.H. und bei der Grundsteuer B bereits von 480 v.H auf 600 v.H.
angehoben.
Der Antrag „10
Millionen in 10 Jahren“ hat ebenfalls das Ziel, den Haushalt zu konsolidieren.
Es wird daher von
Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, in 2016 noch die weitere Entwicklung bei
der kommunalen Finanzausstattung durch die staatlichen Ebenen sowie den
angeregten bzw. zu prüfenden Sparbemühungen abzuwarten. Sollten sich insgesamt
keine nennenswerten Erfolge bei der Defizitverringerung abzeichnen, wäre die
Situation 2017 durch Politik und Verwaltung neu zu werten.
Weitergehende
Hinweise zum FDP Antrag:
In dem Antrag der FDP-Fraktion wird u.a. die Kopplung des Haushaltsdefizits an einen Generationenbeitrag i.S. einer Anpassung des gemeindlichen Hebesatzes der Grundsteuer B genannt. Hierzu wird angeregt, den Fehlbetrag in Prozentschritten sukzessive zu verringern. Ähnliche Modelle sind auch in anderen Kommunen in der Diskussion oder Umsetzung. Bekannt sind solche Bestrebungen in Nordrhein-Westfalen u.a. aus den Städten Dorsten, Freudenberg, Heinsberg, Overath und Wülfrath.
Anlagen:
Antrag der FDP- Fraktion zur Einführung einer Nachhaltigkeitssatzung