Betreff
Einführung einer Nachhaltigkeitssatzung - Antrag der FDP-Fraktion vom 08.09.2015 an den Rat
Vorlage
450/15
Aktenzeichen
III-4.20-bi
Art
Beschlussvorlage

 Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den Antrag der FDP-Fraktion zur Einführung einer Nachhaltigkeitssatzung für die Jahre 2016 und 2017 ab.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, in 2017 eine erneute Beratungsvorlage zu erstellen.

Begründung:

 

Der dramatische Eigenkapitalverzehr (> 100 Millionen € seit 2006) mindert die Gestaltungsmöglichkeiten und haushaltstechnischen Freiheiten künftiger Generationen im erheblichen Maße. Die Verwaltung begrüßt daher die grundsätzliche Zielsetzung des Antrages, den gesetzlich vorgesehenen Haushaltsausgleich und die damit verbundene „Intergenerative Gerechtigkeit“ herzustellen. Der Beschluss einer Nachhaltigkeitssatzung ist eine Möglichkeit, die Fehlbeträge des städtischen Haushaltes zurückzuführen. Gleichwohl sollten zunächst alle Möglichkeiten zur Aufwandsreduzierung ausgeschöpft werden.

 

Der städtische Haushalt wird seit Jahren unter folgenden haushaltspolitischen Zielen aufgestellt.

 

1.       Reduzierung des strukturellen Defizits

2.       Verhinderung eines Haushaltssicherungskonzeptes, notfalls durch eine weitere Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B

3.       langfristig: Abbau der Verschuldung – kurzfristig: keine Netto-Neuverschuldung

4.       Budgetausweitungen im Ergebnisplan nur bei unabweisbarem Bedarf

 

Diese Punkte werden soweit wie möglich bei der Aufstellung des Haushaltes berücksichtigt, um das Haushaltsdefizit zu verringern.

 

In Rheine wurden zudem die Grundsteuerhebesätze zum Haushalt 2015 bei der Grundsteuer A von 250 v.H. auf 310 v.H. und bei der Grundsteuer B bereits von 480 v.H auf 600 v.H. angehoben.

 

Der Antrag „10 Millionen in 10 Jahren“ hat ebenfalls das Ziel, den Haushalt zu konsolidieren.

 

Es wird daher von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, in 2016 noch die weitere Entwicklung bei der kommunalen Finanzausstattung durch die staatlichen Ebenen sowie den angeregten bzw. zu prüfenden Sparbemühungen abzuwarten. Sollten sich insgesamt keine nennenswerten Erfolge bei der Defizitverringerung abzeichnen, wäre die Situation 2017 durch Politik und Verwaltung neu zu werten.

 

Weitergehende Hinweise zum FDP Antrag:

 

In dem Antrag der FDP-Fraktion wird u.a. die Kopplung des Haushaltsdefizits an einen Generationenbeitrag i.S. einer Anpassung des gemeindlichen Hebesatzes der Grundsteuer B genannt. Hierzu wird angeregt, den Fehlbetrag in Prozentschritten sukzessive zu verringern. Ähnliche Modelle sind auch in anderen Kommunen in der Diskussion oder Umsetzung. Bekannt sind solche Bestrebungen in Nordrhein-Westfalen u.a. aus den Städten Dorsten, Freudenberg, Heinsberg, Overath und Wülfrath.


Anlagen:

Antrag der FDP- Fraktion zur Einführung einer Nachhaltigkeitssatzung