Betreff
Ausbau des nördlichen Gehweges an der Wischmannstraße im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 265, Kennwort: "Wischmannstraße-Nord - Teil A" Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
552/06
Aktenzeichen
FB 5.3/66 LK
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Betriebsausschuß nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen des Fachbereiches 5.3.


Begründung:

 

1.     Festsetzung im Bebauungsplan:

 

Die Wischmannstraße befindet sich in den Grenzen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 265, Kennwort: „Wischmannstraße-Nord – Teil A“.

 

Die Wischmannstraße ist als Sammelstraße anzusehen und im Bebauungsplan als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Die Straßenparzelle besitzt eine Breite von 10,00 bzw. 11,00 m, welche unterteilt ist in eine 5,50 m breite Fahrbahn und beidseitigen Gehwegen mit Breiten von 2,00 m und 2,50 bzw. 3,50 m.

 

Die Fahrbahn und der südliche Gehweg sind im Jahre 1986 erstmalig hergestellt worden. Da der Teil A des Bebauungsplanes Nr. 265 erst im Jahr 1995 beschlossen wurde, ist die Herstellung des nördlichen Gehweges bis zur Fertigstellung eines Großteils der privaten Hochbauten an der nördlichen Straßenseite zurückgestellt worden. Der nördliche Gehweg an der Wischmannstraße soll nun einem endgültigen Ausbau zugeführt werden.

 

 

2.   Einfügung in das Straßennetz:

 

Die Wischmannstraße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Sammelstraße einzustufen.

 

Mit der Herstellung des nördlichen Gehweges wird die Wischmannstraße auf gesamter Breite des Verkehrsraumes fertig gestellt sein.

 

 

  1. Notwendige Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:

 

Gehweg:

 

Der Gehweg wird generell mit Platten, im Bereich privater Zufahrten mit Rechteckpflaster befestigt.

 

Für die Herstellung des Gehweges ist vorab der vorhandene Schrammbord mit einer Breite von 0,50 m aufzunehmen und durch einen Rundbord zu ersetzen.

 

Private Befestigungen auf der öffentlichen Fläche des Gehweges sind vorab ebenfalls zurückzubauen.

 

 

  1. Entwässerung:

 

Die Entwässerung der befestigten Verkehrsflächen erfolgt über die bereits vorhandenen 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Abläufen, die an die vorhandene Kanalisation angeschlossen sind.

 

 

  1. Beleuchtung:

 

Entlang des vorhandenen südlichen Gehweges sind bei dessen erstmaliger Herstellung Seitenaufsatzleuchten LSS 151-2/2 x 11 Watt mit einer Lichtpunkthöhe von 4,00 m in Abständen von ca. 30 m aufgestellt worden. Der herzustellende nördliche Gehweg wird durch die vorhandenen Leuchtenstandorte ausreichend ausgeleuchtet.

 

 

  1. Bürgerbeteiligung:

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.

 

 

  1. Abrechnung der Ausbaukosten:

 

Bei dem Ausbau des Gehweges handelt es sich um die Erweiterung der bereits erstmalig hergestellten Erschließungsanlage Wischmannstraße. Die Abrechnung der Kosten des Gehweges erfolgt nach den Bestimmungen des KAG (70 % Anliegeranteil).

 

 

  1. Ausbauzeitpunkt:

 

Der Ausbau erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich im Sommer 2007.

 


Anlagen:

 

  1. Lageplanverkleinerung                         ohne Maßstab