Betreff
Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2016, die Finanzplanung 2017 - 2020 und den Stellenplan der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH
Vorlage
459/15
Aktenzeichen
II-1-dy
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beauftragt den Vertreter der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH, Herrn Dr. Peter Lüttmann, den vorgestellten Wirtschaftsplan samt Stellenplan der Kloster Bentlage gGmbH für das Jahr 2016 zu beschließen und den Finanzplan 2017 – 2020 zur Kenntnis zu nehmen.


Begründung:

 

Nach § 16 Absatz 1 des Gesellschaftervertrages der Kloster Bentlage gGmbH ist der Wirtschaftsplan von der Gesellschafterversammlung zu beschließen.

Die Aufstellung erfolgt durch die Geschäftsführung der Kloster Bentlage gGmbH. Der Wirtschaftsplan umfasst den Erfolgsplan, den Vermögensplan und den Stellenplan.

 

Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2017 bis 2020 ist eine auf Grundlage des abgeschlossenen Geschäftsjahres entwickelte Vorschau im Bereich des Erfolgs- und Vermögensplans. Sie ist der Gesellschafterversammlung zur Kenntnis zu geben.

 

Es ist nach den Wirtschaftsgrundsätzen des § 109 der Gemeindeordnung (GO) zu verfahren.

 

 

Der Aufsichtsrat der Kloster Bentlage gGmbH hat in seiner Sitzung am 17. November 2015 den Wirtschaftsplan 2016 und Finanzplan 2017 – 2020 beraten und folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:

 

Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den als Anlage beigefügten Wirtschaftsplan samt Stellenplan der Kloster Bentlage gGmbH für das Jahr 2016 zu beschließen und den Finanzplan für die Jahr 2017 bis 2020 zur Kenntnis zu nehmen.

 


Anlagen:

 

Wirtschaftsplan 2016 und Finanzplan 2017 – 2020

Stellenplan 2016 ff