Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine beauftragt den Vertreter
der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der Kulturellen
Begegnungsstätte Kloster Bentlage gGmbH, Herrn Dr. Peter Lüttmann, den
vorgestellten Wirtschaftsplan samt Stellenplan der Kloster Bentlage gGmbH für
das Jahr 2016 zu beschließen und den Finanzplan 2017 – 2020 zur Kenntnis zu
nehmen.
Begründung:
Nach § 16 Absatz 1 des Gesellschaftervertrages der Kloster Bentlage
gGmbH ist der Wirtschaftsplan von der Gesellschafterversammlung zu beschließen.
Die Aufstellung erfolgt durch die Geschäftsführung der Kloster Bentlage
gGmbH. Der Wirtschaftsplan umfasst den Erfolgsplan, den Vermögensplan und den
Stellenplan.
Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2017 bis 2020 ist eine
auf Grundlage des abgeschlossenen Geschäftsjahres entwickelte Vorschau im
Bereich des Erfolgs- und Vermögensplans. Sie ist der Gesellschafterversammlung
zur Kenntnis zu geben.
Es ist nach den Wirtschaftsgrundsätzen des § 109 der Gemeindeordnung
(GO) zu verfahren.
Der Aufsichtsrat der Kloster Bentlage gGmbH hat in seiner
Sitzung am 17. November 2015 den Wirtschaftsplan 2016 und Finanzplan 2017 –
2020 beraten und folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:
Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung,
den als Anlage beigefügten Wirtschaftsplan samt Stellenplan der Kloster
Bentlage gGmbH für das Jahr 2016 zu beschließen und den Finanzplan für die Jahr
2017 bis 2020 zur Kenntnis zu nehmen.
Anlagen:
Wirtschaftsplan 2016 und Finanzplan 2017 – 2020
Stellenplan 2016 ff