Betreff
Richtlinien zur Förderung der Seniorenarbeit in der Stadt Rheine
Vorlage
460/15
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss beschließt, die als Anlage beigefügte neuen „Richtlinien zur Förderung der Seniorenarbeit in der Stadt Rheine“, die zum 01.01.2017 in Kraft treten.

 


Begründung:

 

1.  Im Rahmen des Sozialplans Alter sind Handlungsempfehlungen für die Kommune ausgesprochen worden. Auf den Seiten 71f. wird die Empfehlung ausgesprochen, dass sich die Notwendigkeit zeigt, die Seniorenarbeit in den Begegnungsstätten zu erneuern.

 

2.  Antrag der CDU und Bündnis 90/Die Grünen: „10 Millionen in 10 Jahren“

Zu 12. Produkt 2208 offene Seniorenarbeit. Ziel: Einsparungen.

 

 

Die Verwaltung hat versucht die Handlungsempfehlungen und den Antrag im Rahmen der neuen Förderrichtlinien miteinander zu verzahnen, ohne die Arbeit in den Begegnungsstätten/Begegnungszentren im Bestand zu gefährden. Im Rahmen der neuen Förderrichtlinien liegt der Fokus auf die Arbeit mit den Seniorinnen und Senioren. Die veränderte Situation in den Begegnungsstätten wurde in der Vorlage 301/15 erläutert. Die ehemals gewährten Betriebskostenzuschüsse fallen zukünftig weg.

 

 

Zu 1.: Im Rahmen der neuen Förderrichtlinien sind drei Kernpunkte herausgearbeitet worden, die zukünftig förderfähig sind:

  1. Die Förderung der offenen Seniorenarbeit
  2. Förderung/Schulung von ehrenamtlich Tätigen in der Seniorenarbeit
  3. Einzelförderung – Förderung der Teilhabe an Kultur- Bildungs- und Sportveranstaltungen der Begegnungsstätten.

 

Zu 2.: Im Zuge der neuen Förderung kann dauerhaft eine jährliche Einsparung von ca. 10.000 € erzielt werden, ohne die Arbeit in den Begegnungsstätten zu gefährden.

 

Im Rahmen der Einzelförderung – Förderung der Teilhabe an Kultur- Bildungs- und Sportveranstaltungen in den Begegnungsstätten übernimmt die Stadt Rheine hier eine Vorreiterrolle. Menschen die aufgrund ihrer finanziellen Situation auf Sozialhilfe –Grundsicherung- angerwiesen sind, können an den verschiedenen Kursen der Begegnungsstätten teilnehmen.

 

Die Förderrichtlinien zielen insgesamt darauf ab, die Angebote bedarfsorientiert und vernetzt anzubieten/umzusetzen. Im Kern sollen die Begegnungsstätten/Begegnungszentren sich an den Zielen des Sozialplans Alter orientieren, ohne ihre Einrichtungsziele zu vernachlässigen.

 

Detaillierte Informationen sind der Anlage „Förderrichtlinien der Seniorenarbeit in der Stadt Rheine“ zu entnehmen.

 

Die neuen Förderrichtlinien sind sowohl im Seniorenbeirat als auch im Arbeitskreis Senioren der Stadt Rheine vorgestellt und diskutiert worden. Beide Gremien haben hierzu keine maßgeblichen Bedenken geäußert.