Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der Rat der Stadt Rheine nimmt die geplanten Maßnahmen zur Unterbringung der zu erwartenden Flüchtlinge zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Rheine legt für die drei bestellten mobilen Wohneinheiten folgende Standorte fest:
- Dionysiusstraße (40 Personen), vgl. Anlage 1
- Emslandstadion (40 Personen), vgl. Anlage 2
- Altenrheine, Paschenaustraße am Sportplatz (64 Personen), vgl. Anlage 3
3. Der Rat der Stadt Rheine berechtigt die Verwaltung, weitere drei mobile Wohneinheiten zu beschaffen. Die Standorte werden gesondert beschlossen.
4. Der Rat der Stadt Rheine beschließt fünf Vierfamilienhäuser in Holzrahmenbauweise im Stadtgebiet zu errichten. Die Grundstücke sollen von Kirchengemeinden erworben oder durch Erbbaurechtsverträge gepachtet werden.
Begründung:
Stand 27.11.2015 werden durch die Fachstelle
Migration der Stadt Rheine rd. 660 zugewiesene Flüchtlinge in städtischen
Übergangsheimen betreut. Zudem befindet sich in der Notunterkunft auf dem
Gelände der ehemaligen Damloup-Kaserne Platz für weitere 525 Flüchtlinge, die
durch die Bezirksregierung Münster betreut werden. Bei der Berechnung von
Flüchtlingszuweisungen auf die einzelnen Kommunen werden auch die Flüchtlinge
in Landeseinrichtungen auf die Anzahl der aufzunehmenden Flüchtlinge der Stadt
Rheine angerechnet. Unter Anrechnung der Flüchtlinge in der Notunterkunft des
Landes wurden der Stadt Rheine bis zur 46. KW keine Flüchtlinge zugewiesen. Ab
der 47. KW war seitens des Fachbereichs 2 wieder mit Zuweisungen von rd. 50
Flüchtlingen pro Woche gerechnet worden. Tatsächlich wurden der Stadt Rheine ab
der 47. KW aber ca. 70 Flüchtlinge pro Woche von der Bezirksregierung
zugewiesen. Ob diese gegenüber der bisherigen Prognose deutlich höhere Zuweisung
aus einem größeren Flüchtlingsstrom oder z. B. aus einem schnelleren Registrierungsverfahren
resultiert oder ob es sich nur um einen einmaligen Effekt handelt, kann zum
jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Die tatsächliche weitere
Entwicklung ist nicht vorhersehbar.
In einem Termin am 28.10.15 hat die stellvertretende
Regierungspräsidentin, Frau Feller, mit dem Verwaltungsvorstand der Stadt
Rheine die Möglichkeit der Errichtung einer Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung
mit 1000 Plätzen in Rheine erörtert.
Dieser Ausbau soll – sofern möglich – nach Aufgabe
der Nutzung des Geländes durch die Bundeswehr auf dem Gelände der
Theodor-Blank-Kaserne in Rheine-Bentlage erfolgen.
Derzeit soll geprüft werden, ob unter
Beibehaltung der Unterkunft in der Damloup-Kaserne bereits zeitnah ein weiterer
Teilstandort auf dem Gelände der Theodor-Blank-Kaserne eingerichtet werden
kann. Nach Aufgabe der Bundeswehrnutzung könnten beide Standorte dann auf dem
Gelände der Theodor-Blank-Kaserne zusammengeführt und damit der Standort Damloup-Kaserne
aufgegeben werden. Hierzu werden durch die Bezirksregierung Gespräche mit dem
Verteidigungsministerium geführt, deren abschließende Ergebnisse noch in diesem
Jahr erwartet werden.
Ein Ausbau der Einrichtung des Landes würde
die Aufnahmequote der Stadt Rheine entsprechend entlasten. Unter der Annahme,
dass die Zuweisungen sich zukünftig auf 70 Personen belaufen und die
Bezirksregierung den Standort in Bentlage ausbaut, würden in der Stadt Rheine
Mitte des Jahres 2016 dennoch ca. 1.900 Flüchtlinge unterzubringen sein.
Bei der Bereitstellung von Wohnraum für
Flüchtlinge werden derzeit durch die Verwaltung kurz- und längerfristige
Lösungen erarbeitet. Neben der Belegung von Turnhallen, dem Ankauf von
Wohncontainern sowie der Anmietung von Wohnungen bzw. dem Ankauf von Wohnhäusern,
wird auch der Neubau von Wohnraum angestrebt.
Aktuell wird derzeit der Umbau der
ehemaligen Polizeiwache an der Gartenstraße für die Unterbringung von bis zu 84
Flüchtlingen durchgeführt und die Nutzung von Immobilien auf dem Gelände der
Damloup-Kaserne angestrebt.
- Sporthallen
Derzeit werden die beiden Sporthallen am
Josef-Winkler-Zentrum und Emsland-Stadion für die Unterbringung von Flüchtlingen
genutzt. Für den Fall kurzfristiger Unterbringungsengpässe infolge der
derzeitigen hoher Flüchtlingszuweisungen ist eine vorübergehende Belegung
weiterer Sporthallen nicht auszuschließen. Die Inanspruchnahme würde in einer
Priorisierungsfolge der Hallen stattfinden, die die geringstmögliche
Beeinträchtigung für Schul- und Vereinssport zur Folge hat.
- Mobile Wohneinheiten (Container)
Derzeit sind fünf mobile Wohneinheiten für
die Unterbringung von Flüchtlingen bestellt. Aufgrund der großen Nachfrage
ergeben sich leider Lieferzeiten von mehreren Monaten.
Die erste Einheit für bis zu 40 Personen wird
in Mesum, Dille, Ende der 48. KW geliefert und Mitte Dezember bezugsfertig
sein. Eine weitere Einheit für bis zu 64 Personen ist für den Standort Rheine,
Jägerstraße, bestellt. Hier ist die Bezugsfertigkeit Ende April 2016 geplant.
Außerdem sind drei weitere Einheiten in
Auftrag gegeben, wovon zwei Einheiten für bis zu 40 Personen und eine Einheit
für bis zu 64 Personen ausgelegt sind. Die Bezugsfertigkeit für zwei Einheiten
(40 und 64 Personen) ist für Mai 2016 und für eine Einheit (40 Personen) für
Juni 2016 eingeplant.
Die Standorte für diese drei Einheiten
wurden bisher noch nicht festgelegt. Die Verwaltung hat die ehemaligen
Standorte für mobile Wohneinheiten (90’er Jahre) auf ihre Eignung überprüft und
festgestellt, dass die meisten Flächen durch Bebauung oder Veräußerung nicht
mehr in Frage kommen. Daraufhin wurden weitere städtische Flächen auf ihre
Eignung als Standorte für eine mobile Wohneinheit untersucht. Auf Grund dieser
Untersuchungen schlägt die Verwaltung dem Rat der Stadt Rheine die in Ziffer 2
des Beschlussvorschlages genannten Standorte (vgl. auch Anlagen 1 bis 3) zur Entscheidung
vor.
- Ankauf von Wohnhäusern und Anmietung von
Wohnungen
Bis zum jetzigen Zeitpunkt konnten ca. 140
Wohneinheiten für die Unterbringung von Flüchtlingen angemietet oder angekauft
werden. Hierbei wurden sowohl Einzelwohnungen angemietet als auch
Mehrfamilienhäuser gemietet oder erworben. Bisher werden der Stadt Rheine auf
dem freien Wohnungsmarkt noch verhältnismäßig viele Wohnungen von
Privatpersonen angeboten. Auch durch die kooperative Zusammenarbeit mit dem
Wohnungsverein Rheine konnten mehrere Wohnungen von dort angemietet werden.
Anmietungen und Ankäufe werden auch in
Zukunft zu einer Bereitstellung von Wohnraum führen.
- Nutzung der ehemaligen Polizeiwache
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes
NRW hat der Stadt Rheine die ehemalige Polizeiwache zur mietfreien Nutzung für
die Unterbringung von Flüchtlingen angeboten. Die bauordnungs- und brandschutzrechtliche
Einschätzung hat ergeben, dass nach Durchführung einiger Umbaumaßnahmen
(Rauchschutztüren, zusätzlicher Fluchtweg durch außenliegende Fluchttreppe,
Schaffung zusätzlicher WC- und Duschbereiche, Einrichtung von drei
Gemeinschaftsküchen, etc.) bis zu 84 Personen in dem Gebäude untergebracht
werden können. Ein Architekt wurde mit der Durchführung der Umbauarbeiten
beauftragt. Die Fertigstellung ist Ende Dezember bzw. Anfang Januar geplant.
- Neubau
Die Verwaltung beabsichtigt die Errichtung
von mindestens fünf Vierparteienhäusern in Holzrahmenbauweise. Gegenüber der
Unterbringung in Containern sind Häuser in Holzrahmenbauweise nachhaltig auch
über den Nutzungszeitraum einer Flüchtlingsunterkunft hinaus nutzbar. Allerdings
werden für diese Häuser Grundstücke benötigt, die eine Errichtung
planungsrechtlich zulassen. Die Stadt befindet sich derzeit nicht im Besitz von
entsprechenden geeigneten Grundstücken. Daher steht die Verwaltung derzeit in
Verhandlungen mit der Zentralrendantur Rheine über den Ankauf oder die
Anpachtung von kirchlichen Grundstücken. Anfang bis Mitte Dezember werden hier
abschließende Ergebnisse erwartet.
Mit Herstellern von Häusern in
Holzrahmenbauweise wurden ebenfalls bereits Kontakte hergestellt und Konzepte
vergleichend geprüft. Innerhalb von 6 Monaten nach erfolgter Beauftragung können
die Häuser bezugsfertig übergeben werden.
Für eine langfristige Unterbringung werden
zudem Unterkünfte für Flüchtlinge in Massivbauweise angestrebt. Diesbezüglich
wurden u. a. mit der städtischen Wohnungsgesellschaft Gespräche über die
Errichtung von zwei Mehrparteienhäuser geführt. Darüber hinaus gibt es erste
Kontaktaufnahmen privater Investoren zum Bau von Flüchtlingsunterkünften im
Rahmen des Förderprogramms des Landes NRW. Weitere Flächen für den
Geschoßwohnungsbau werden aus dem Wohnbauflächenentwicklungsprogramm der Stadt
Rheine in das Verfahren der Bauleitplanung eingesteuert.
- Kasernen
Seitens des Bundes sollen den Kommunen
kostenfrei (Kasernen-)Gebäude zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus
übernimmt der Bund auch die Kosten der notwendigen erstmaligen Herrichtung der
Gebäude zur Nutzung als Flüchtlingsunterkunft. Einzelheiten hierzu werden
derzeit von der BImA erarbeitet. Die Stadt beabsichtigt die Ertüchtigung und
Nutzung des Gebäudes 5 der Damloup-Kaserne(s. Bild).
Dieses Gebäude 5 ist grundsätzlich für eine
derartige Nutzung als Flüchtlingsunterkunft geeignet und wird von der
Bezirksregierung nicht im Rahmen der Notunterkunft benötigt.
Die Verwaltung hat hierzu bereits Kontakt
mit der BImA aufgenommen. Zudem hat eine Begehung mit dem FB 2 und 5 sowie
einem Architekten stattgefunden, um schon jetzt mögliche Nutzungskonzepte zu
entwickeln und Kosten für die Umbaumaßnahmen zu ermitteln. Von Seiten des FB 2
wird eine Unterbringungsmöglichkeit in abgeschlossenen Wohneinheiten mit
eigener Verpflegung angestrebt. Diese Lösung hat gegenüber einem Umbau zu einer
Sammelunterkunft den Vorteil, dass der Betreuungsaufwand durch städtische
Sozialarbeiter geringer ist, keine bzw. geringere Kosten für einen
Sicherheitsdienst anfallen sowie ein Mensa- oder Kantinenbetrieb nicht
erforderlich sein würde. Derzeit ist geplant, das Gebäude 5 so umzubauen, dass
dort ca. 200 Flüchtlinge in abgeschlossenen Wohnungen untergebracht werden
können. Die Notwendigkeit der Nutzung weiterer Kasernenflächen ist absehbar.
Kosten
Bisher ist für die weitere Unterbringung von
Flüchtlingen im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2016 im Budget 52026 ein
Aufwand in Höhe von 400.000 € und im Budget 5202-600 eine Auszahlung in Höhe
von 1.600.000 € vorgesehen. Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Flüchtlingszahlen
und unter Einfluss der in dieser Vorlage genannten weiteren Maßnahmen zur Unterbringung
der Flüchtlinge wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen beantragt, diese
Ansätze auf 500.000 € bzw. 7.000.000 € zu erhöhen (vgl. hierzu Vorlage 418/15).
Zuwendungen des Landes zur Unterbringung von
Flüchtlingen werden beim Fb. 2 eingeplant.
Fazit
Seit der 47. KW werden der Stadt Rheine
wieder Flüchtlinge zugewiesen, da seit Ende November die Anrechnung der 525
Flüchtlingsplätze der Einrichtung des Landes in der Damloup-Kaserne auf die
städtische Aufnahmequote aufgezehrt ist. Entgegen der bisherigen Prognosen von
50 (Die Zuweisungsquote hatte zuvor bei ca. 40 Personen pro Woche gelegen)
Flüchtlingen die Woche werden derzeit ca. 70 Flüchtlinge je Woche zugewiesen.
Durch die Verwaltung werden kurz- und längerfristige Lösungen zur Unterbringung
erarbeitet.
Im folgenden Diagramm ist die Entwicklung
der Differenz zwischen Zuweisungen und geschaffenem Wohnraum dargestellt.
Solange mehr Wohnraum zur Verfügung gestellt werden kann als Flüchtlinge
zugewiesen werden, ist die Differenz zwischen Zuweisungen und geschaffenem
Wohnraum negativ. Im Diagramm ist die Entwicklung einmal für den Fall
dargestellt, dass die Notunterkunft des Landes nicht erweitert wird (blaue
Linie) und für den Fall, dass die Notunterkunft auf 1000 Flüchtlinge erweitert
wird (rote Linie). Die beiden Darstellungen zeigen jeweils den Verlauf bei
Zuweisungsquote 50 bzw. 70 Personen pro Woche.
Eine Darstellung mit einer noch höher liegenden
Zahl an Zuweisungen pro Woche bzw. über den Zeitraum 2016 hinaus erübrigt sich,
da eine Darstellung der Unterbringungssituation für diesen Fall derzeit nicht
prognostizierbar ist.
Derzeit ist noch die oberer blaue Linie maßgebend.
Sobald von der Bezirksregierung die Entscheidung zum Ausbau der Notunterkunft
getroffen wird, wird die rote Linie maßgebend.
Im oberen Diagramm ist die Entwicklung bei
einer Zuweisungsquote von 50 Personen pro Woche dargestellt. Der starke Knick
zum Zeitpunkt KW 24 und 25 stellt die Bereitstellung des Wohnraums in Form der
5 Vierfamilienhäuser in Holzrahmenbauweise (ca. 120 Personen) und der Bezugsfertigkeit
des Gebäudes 5 der Damloupkaserne (ca. 200 Personen) dar. Zur Jahreshälfte (KW
27) ergibt sich bei diesem Szenario eine Differenz von ca. 220 Personen (rote
Kurve). Unter der Annahme, dass bis dahin auch weiterhin auf dem freien
Wohnungsmarkt Wohnraum angemietet werden kann, könnte eine Versorgung mit
angemessenem Wohnraum annähernd gewährleistet werden. Dennoch wird es zu einer
vorübergehenden Unterbringung in Turnhallen o. ä. kommen.
Die Zahlen des zweiten Diagramms zeigen
deutlich, dass bei Zuweisungszahlen von 70 Flüchtlingen pro Woche die bisher
umgesetzten und vorgesehenen Unterbringungsmaßnahmen mittelfristig nicht
ausreichen, die Flüchtlinge mit angemessenem Wohnraum zu versorgen. Unter der Annahme
von 70 Zuweisungen die Woche wird spätestens im Frühjahr 2016 kein regulärer
Wohnraum für Flüchtlinge mehr zur Verfügung stehen. Privatanmietungen werden
diesen Zeitpunkt ggf. um 1 bis 2 Wochen verschieben. Dann sind weitere Maßnahmen, wie z. B. die
Aktivierung weiterer Sporthallen oder die Anmietung und Herrichtung von
Industriehallen zur Flüchtlingsunterbringung, ggf. auch über einen längeren
Zeitraum, unausweichlich.