Betreff
Unterbringung von Flüchtlingen in Rheine
Vorlage
464/15
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.     Der Rat der Stadt Rheine nimmt die geplanten Maßnahmen zur Unterbringung der zu erwartenden Flüchtlinge zur Kenntnis.

 

 

2.     Der Rat der Stadt Rheine legt für die drei bestellten mobilen Wohneinheiten folgende Standorte fest:

        - Dionysiusstraße (40 Personen), vgl. Anlage 1

        - Emslandstadion (40 Personen), vgl. Anlage 2

        - Altenrheine, Paschenaustraße am Sportplatz (64 Personen), vgl. Anlage 3

 

 

3.     Der Rat der Stadt Rheine berechtigt die Verwaltung, weitere drei mobile Wohneinheiten zu beschaffen. Die Standorte werden gesondert beschlossen.

 

 

4.     Der Rat der Stadt Rheine beschließt fünf Vierfamilienhäuser in Holzrahmenbauweise im Stadtgebiet zu errichten. Die Grundstücke sollen von Kirchengemeinden erworben oder durch Erbbaurechtsverträge gepachtet werden.

 


Begründung:

 

Stand 27.11.2015 werden durch die Fachstelle Migration der Stadt Rheine rd. 660 zugewiesene Flüchtlinge in städtischen Übergangsheimen betreut. Zudem befindet sich in der Notunterkunft auf dem Gelände der ehemaligen Damloup-Kaserne Platz für weitere 525 Flüchtlinge, die durch die Bezirksregierung Münster betreut werden. Bei der Berechnung von Flüchtlingszuweisungen auf die einzelnen Kommunen werden auch die Flüchtlinge in Landeseinrichtungen auf die Anzahl der aufzunehmenden Flüchtlinge der Stadt Rheine angerechnet. Unter Anrechnung der Flüchtlinge in der Notunterkunft des Landes wurden der Stadt Rheine bis zur 46. KW keine Flüchtlinge zugewiesen. Ab der 47. KW war seitens des Fachbereichs 2 wieder mit Zuweisungen von rd. 50 Flüchtlingen pro Woche gerechnet worden. Tatsächlich wurden der Stadt Rheine ab der 47. KW aber ca. 70 Flüchtlinge pro Woche von der Bezirksregierung zugewiesen. Ob diese gegenüber der bisherigen Prognose deutlich höhere Zuweisung aus einem größeren Flüchtlingsstrom oder z. B. aus einem schnelleren Registrierungsverfahren resultiert oder ob es sich nur um einen einmaligen Effekt handelt, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Die tatsächliche weitere Entwicklung ist nicht vorhersehbar.

 

In einem Termin am 28.10.15 hat die stellvertretende Regierungspräsidentin, Frau Feller, mit dem Verwaltungsvorstand der Stadt Rheine die Möglichkeit der Errichtung einer Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung mit 1000 Plätzen in Rheine erörtert.

Dieser Ausbau soll – sofern möglich – nach Aufgabe der Nutzung des Geländes durch die Bundeswehr auf dem Gelände der Theodor-Blank-Kaserne in Rheine-Bentlage erfolgen.

Derzeit soll geprüft werden, ob unter Beibehaltung der Unterkunft in der Damloup-Kaserne bereits zeitnah ein weiterer Teilstandort auf dem Gelände der Theodor-Blank-Kaserne eingerichtet werden kann. Nach Aufgabe der Bundeswehrnutzung könnten beide Standorte dann auf dem Gelände der Theodor-Blank-Kaserne zusammengeführt und damit der Standort Damloup-Kaserne aufgegeben werden. Hierzu werden durch die Bezirksregierung Gespräche mit dem Verteidigungsministerium geführt, deren abschließende Ergebnisse noch in diesem Jahr erwartet werden.

 

Ein Ausbau der Einrichtung des Landes würde die Aufnahmequote der Stadt Rheine entsprechend entlasten. Unter der Annahme, dass die Zuweisungen sich zukünftig auf 70 Personen belaufen und die Bezirksregierung den Standort in Bentlage ausbaut, würden in der Stadt Rheine Mitte des Jahres 2016 dennoch ca. 1.900 Flüchtlinge unterzubringen sein.

 

Bei der Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge werden derzeit durch die Verwaltung kurz- und längerfristige Lösungen erarbeitet. Neben der Belegung von Turnhallen, dem Ankauf von Wohncontainern sowie der Anmietung von Wohnungen bzw. dem Ankauf von Wohnhäusern, wird auch der Neubau von Wohnraum angestrebt.

Aktuell wird derzeit der Umbau der ehemaligen Polizeiwache an der Gartenstraße für die Unterbringung von bis zu 84 Flüchtlingen durchgeführt und die Nutzung von Immobilien auf dem Gelände der Damloup-Kaserne angestrebt.

 

 

  1. Sporthallen

 

Derzeit werden die beiden Sporthallen am Josef-Winkler-Zentrum und Emsland-Stadion für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. Für den Fall kurzfristiger Unterbringungsengpässe infolge der derzeitigen hoher Flüchtlingszuweisungen ist eine vorübergehende Belegung weiterer Sporthallen nicht auszuschließen. Die Inanspruchnahme würde in einer Priorisierungsfolge der Hallen stattfinden, die die geringstmögliche Beeinträchtigung für Schul- und Vereinssport zur Folge hat.

 

 

  1. Mobile Wohneinheiten (Container)

 

Derzeit sind fünf mobile Wohneinheiten für die Unterbringung von Flüchtlingen bestellt. Aufgrund der großen Nachfrage ergeben sich leider Lieferzeiten von mehreren Monaten.

Die erste Einheit für bis zu 40 Personen wird in Mesum, Dille, Ende der 48. KW geliefert und Mitte Dezember bezugsfertig sein. Eine weitere Einheit für bis zu 64 Personen ist für den Standort Rheine, Jägerstraße, bestellt. Hier ist die Bezugsfertigkeit Ende April 2016 geplant.

Außerdem sind drei weitere Einheiten in Auftrag gegeben, wovon zwei Einheiten für bis zu 40 Personen und eine Einheit für bis zu 64 Personen ausgelegt sind. Die Bezugsfertigkeit für zwei Einheiten (40 und 64 Personen) ist für Mai 2016 und für eine Einheit (40 Personen) für Juni 2016 eingeplant.

 

Die Standorte für diese drei Einheiten wurden bisher noch nicht festgelegt. Die Verwaltung hat die ehemaligen Standorte für mobile Wohneinheiten (90’er Jahre) auf ihre Eignung überprüft und festgestellt, dass die meisten Flächen durch Bebauung oder Veräußerung nicht mehr in Frage kommen. Daraufhin wurden weitere städtische Flächen auf ihre Eignung als Standorte für eine mobile Wohneinheit untersucht. Auf Grund dieser Untersuchungen schlägt die Verwaltung dem Rat der Stadt Rheine die in Ziffer 2 des Beschlussvorschlages genannten Standorte (vgl. auch Anlagen 1 bis 3) zur Entscheidung vor.

 

 

  1. Ankauf von Wohnhäusern und Anmietung von Wohnungen

 

Bis zum jetzigen Zeitpunkt konnten ca. 140 Wohneinheiten für die Unterbringung von Flüchtlingen angemietet oder angekauft werden. Hierbei wurden sowohl Einzelwohnungen angemietet als auch Mehrfamilienhäuser gemietet oder erworben. Bisher werden der Stadt Rheine auf dem freien Wohnungsmarkt noch verhältnismäßig viele Wohnungen von Privatpersonen angeboten. Auch durch die kooperative Zusammenarbeit mit dem Wohnungsverein Rheine konnten mehrere Wohnungen von dort angemietet werden.

Anmietungen und Ankäufe werden auch in Zukunft zu einer Bereitstellung von Wohnraum führen.

 

 

  1. Nutzung der ehemaligen Polizeiwache

 

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW hat der Stadt Rheine die ehemalige Polizeiwache zur mietfreien Nutzung für die Unterbringung von Flüchtlingen angeboten. Die bauordnungs- und brandschutzrechtliche Einschätzung hat ergeben, dass nach Durchführung einiger Umbaumaßnahmen (Rauchschutztüren, zusätzlicher Fluchtweg durch außenliegende Fluchttreppe, Schaffung zusätzlicher WC- und Duschbereiche, Einrichtung von drei Gemeinschaftsküchen, etc.) bis zu 84 Personen in dem Gebäude untergebracht werden können. Ein Architekt wurde mit der Durchführung der Umbauarbeiten beauftragt. Die Fertigstellung ist Ende Dezember bzw. Anfang Januar geplant.

 

 

  1. Neubau

 

Die Verwaltung beabsichtigt die Errichtung von mindestens fünf Vierparteienhäusern in Holzrahmenbauweise. Gegenüber der Unterbringung in Containern sind Häuser in Holzrahmenbauweise nachhaltig auch über den Nutzungszeitraum einer Flüchtlingsunterkunft hinaus nutzbar. Allerdings werden für diese Häuser Grundstücke benötigt, die eine Errichtung planungsrechtlich zulassen. Die Stadt befindet sich derzeit nicht im Besitz von entsprechenden geeigneten Grundstücken. Daher steht die Verwaltung derzeit in Verhandlungen mit der Zentralrendantur Rheine über den Ankauf oder die Anpachtung von kirchlichen Grundstücken. Anfang bis Mitte Dezember werden hier abschließende Ergebnisse erwartet.

Mit Herstellern von Häusern in Holzrahmenbauweise wurden ebenfalls bereits Kontakte hergestellt und Konzepte vergleichend geprüft. Innerhalb von 6 Monaten nach erfolgter Beauftragung können die Häuser bezugsfertig übergeben werden.

 

Für eine langfristige Unterbringung werden zudem Unterkünfte für Flüchtlinge in Massivbauweise angestrebt. Diesbezüglich wurden u. a. mit der städtischen Wohnungsgesellschaft Gespräche über die Errichtung von zwei Mehrparteienhäuser geführt. Darüber hinaus gibt es erste Kontaktaufnahmen privater Investoren zum Bau von Flüchtlingsunterkünften im Rahmen des Förderprogramms des Landes NRW. Weitere Flächen für den Geschoßwohnungsbau werden aus dem Wohnbauflächenentwicklungsprogramm der Stadt Rheine in das Verfahren der Bauleitplanung eingesteuert.

 

 

  1. Kasernen

 

Seitens des Bundes sollen den Kommunen kostenfrei (Kasernen-)Gebäude zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus übernimmt der Bund auch die Kosten der notwendigen erstmaligen Herrichtung der Gebäude zur Nutzung als Flüchtlingsunterkunft. Einzelheiten hierzu werden derzeit von der BImA erarbeitet. Die Stadt beabsichtigt die Ertüchtigung und Nutzung des Gebäudes 5 der Damloup-Kaserne(s. Bild).

 

 

Dieses Gebäude 5 ist grundsätzlich für eine derartige Nutzung als Flüchtlingsunterkunft geeignet und wird von der Bezirksregierung nicht im Rahmen der Notunterkunft benötigt.

Die Verwaltung hat hierzu bereits Kontakt mit der BImA aufgenommen. Zudem hat eine Begehung mit dem FB 2 und 5 sowie einem Architekten stattgefunden, um schon jetzt mögliche Nutzungskonzepte zu entwickeln und Kosten für die Umbaumaßnahmen zu ermitteln. Von Seiten des FB 2 wird eine Unterbringungsmöglichkeit in abgeschlossenen Wohneinheiten mit eigener Verpflegung angestrebt. Diese Lösung hat gegenüber einem Umbau zu einer Sammelunterkunft den Vorteil, dass der Betreuungsaufwand durch städtische Sozialarbeiter geringer ist, keine bzw. geringere Kosten für einen Sicherheitsdienst anfallen sowie ein Mensa- oder Kantinenbetrieb nicht erforderlich sein würde. Derzeit ist geplant, das Gebäude 5 so umzubauen, dass dort ca. 200 Flüchtlinge in abgeschlossenen Wohnungen untergebracht werden können. Die Notwendigkeit der Nutzung weiterer Kasernenflächen ist absehbar.

 

 

Kosten

 

Bisher ist für die weitere Unterbringung von Flüchtlingen im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2016 im Budget 52026 ein Aufwand in Höhe von 400.000 € und im Budget 5202-600 eine Auszahlung in Höhe von 1.600.000 € vorgesehen. Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Flüchtlingszahlen und unter Einfluss der in dieser Vorlage genannten weiteren Maßnahmen zur Unterbringung der Flüchtlinge wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen beantragt, diese Ansätze auf 500.000 € bzw. 7.000.000 € zu erhöhen (vgl. hierzu Vorlage 418/15).

Zuwendungen des Landes zur Unterbringung von Flüchtlingen werden beim Fb. 2 eingeplant.

 

 

Fazit

 

Seit der 47. KW werden der Stadt Rheine wieder Flüchtlinge zugewiesen, da seit Ende November die Anrechnung der 525 Flüchtlingsplätze der Einrichtung des Landes in der Damloup-Kaserne auf die städtische Aufnahmequote aufgezehrt ist. Entgegen der bisherigen Prognosen von 50 (Die Zuweisungsquote hatte zuvor bei ca. 40 Personen pro Woche gelegen) Flüchtlingen die Woche werden derzeit ca. 70 Flüchtlinge je Woche zugewiesen. Durch die Verwaltung werden kurz- und längerfristige Lösungen zur Unterbringung erarbeitet.

 

Im folgenden Diagramm ist die Entwicklung der Differenz zwischen Zuweisungen und geschaffenem Wohnraum dargestellt. Solange mehr Wohnraum zur Verfügung gestellt werden kann als Flüchtlinge zugewiesen werden, ist die Differenz zwischen Zuweisungen und geschaffenem Wohnraum negativ. Im Diagramm ist die Entwicklung einmal für den Fall dargestellt, dass die Notunterkunft des Landes nicht erweitert wird (blaue Linie) und für den Fall, dass die Notunterkunft auf 1000 Flüchtlinge erweitert wird (rote Linie). Die beiden Darstellungen zeigen jeweils den Verlauf bei Zuweisungsquote 50 bzw. 70 Personen pro Woche.

 

Eine Darstellung mit einer noch höher liegenden Zahl an Zuweisungen pro Woche bzw. über den Zeitraum 2016 hinaus erübrigt sich, da eine Darstellung der Unterbringungssituation für diesen Fall derzeit nicht prognostizierbar ist.

 

Derzeit ist noch die oberer blaue Linie maßgebend. Sobald von der Bezirksregierung die Entscheidung zum Ausbau der Notunterkunft getroffen wird, wird die rote Linie maßgebend.

 

 

Im oberen Diagramm ist die Entwicklung bei einer Zuweisungsquote von 50 Personen pro Woche dargestellt. Der starke Knick zum Zeitpunkt KW 24 und 25 stellt die Bereitstellung des Wohnraums in Form der 5 Vierfamilienhäuser in Holzrahmenbauweise (ca. 120 Personen) und der Bezugsfertigkeit des Gebäudes 5 der Damloupkaserne (ca. 200 Personen) dar. Zur Jahreshälfte (KW 27) ergibt sich bei diesem Szenario eine Differenz von ca. 220 Personen (rote Kurve). Unter der Annahme, dass bis dahin auch weiterhin auf dem freien Wohnungsmarkt Wohnraum angemietet werden kann, könnte eine Versorgung mit angemessenem Wohnraum annähernd gewährleistet werden. Dennoch wird es zu einer vorübergehenden Unterbringung in Turnhallen o. ä. kommen.

 

 

Die Zahlen des zweiten Diagramms zeigen deutlich, dass bei Zuweisungszahlen von 70 Flüchtlingen pro Woche die bisher umgesetzten und vorgesehenen Unterbringungsmaßnahmen mittelfristig nicht ausreichen, die Flüchtlinge mit angemessenem Wohnraum zu versorgen. Unter der Annahme von 70 Zuweisungen die Woche wird spätestens im Frühjahr 2016 kein regulärer Wohnraum für Flüchtlinge mehr zur Verfügung stehen. Privatanmietungen werden diesen Zeitpunkt ggf. um 1 bis 2 Wochen verschieben. Dann sind weitere Maßnahmen, wie z. B. die Aktivierung weiterer Sporthallen oder die Anmietung und Herrichtung von Industriehallen zur Flüchtlingsunterbringung, ggf. auch über einen längeren Zeitraum, unausweichlich.