Betreff
GVZ-Entwicklungsgesellschaft mbH - Nachfolgeregelung für den bisherigen Geschäftsführer
Vorlage
463/06
Aktenzeichen
K-4.3-löc
Art
Nachtragsvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst gemäß § 60 Abs. 1 GO folgenden Beschluss im Wege der Dringlichkeit:

 

Der Rat der Stadt Rheine beauftragt den Vertreter in der Gesellschafterversammlung, Herrn Dr. Ernst Kratzsch, nachfolgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.   Der bisherige Geschäftsführer Herr Dr. Ernst Kratzsch wird mit sofortiger Wirkung abberufen.

 

2.   Herr Bernhard Rieken wird mit sofortiger Wirkung zum Geschäftsführer bestellt.


Begründung:

 

Durch das Ausscheiden von Herrn Dr. Kratzsch zum 1. Dezember 2006 bedarf es kurzfristig einer Nachfolgeregelung für seine Funktion als Geschäftsführer der GVZ-Entwicklungsgesellschaft mbH.

 

Da hier auch Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsaspekte berührt sind, bietet es sich an die Funktion dem Geschäftsführer der EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH, Herrn Bernhard Rieken, zu übertragen.