Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss fasst gemäß § 60
Abs. 1 GO folgenden Beschluss im Wege der Dringlichkeit:
Der Rat der Stadt Rheine beauftragt den Vertreter in
der Gesellschafterversammlung, Herrn Dr. Ernst Kratzsch, nachfolgende
Beschlüsse zu fassen:
1.
Der bisherige
Geschäftsführer Herr Dr. Ernst Kratzsch wird mit sofortiger Wirkung abberufen.
2.
Herr Bernhard
Rieken wird mit sofortiger Wirkung zum Geschäftsführer bestellt.
Begründung:
Durch das Ausscheiden von Herrn Dr. Kratzsch zum 1. Dezember 2006 bedarf es kurzfristig einer Nachfolgeregelung für seine Funktion als Geschäftsführer der GVZ-Entwicklungsgesellschaft mbH.
Da hier auch Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsaspekte berührt sind, bietet es sich an die Funktion dem Geschäftsführer der EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH, Herrn Bernhard Rieken, zu übertragen.