Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt, die der Stadt Rheine durch das Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW zugewiesenen Mittel in Höhe von 4.068.732,69 Euro für folgende Maßnahmen zu verwenden:
Nr. |
Projekte |
Kosten |
Förder- fähig |
Durchführungszeitraum
(2015-2018) |
1 |
Elsa-Brandström-Realschule:
Sanierung Dach und Fassade der Sporthalle |
300.000 |
Nr. 2b |
2016 |
2 |
Emsland-Gymnasium: Sanierung der
Fenster |
750.000 |
Nr. 2b |
2017-2018 |
3 |
Stadthalle: Energetische Sanierung
(Austausch Beleuchtungsmittel ohne Bühnenbeleuchtung) |
55.000 |
Nr. 1e |
2016 |
4 |
Euregio-Gesamtschule: Erneuerung
Fenster/Sonnenschutz Gebäude C |
220.000 |
Nr. 2b |
2016 |
5 |
Don-Bosco/Sekundarschule am Hassenbrock:
Erneuerung Fenster/Sonnenschutz |
200.000 |
Nr. 2b |
2016 |
6 |
Gymnasium Dionysianum: Sanierung
des Wärmedämmverbundsystems Anbau |
120.000 |
Nr. 2b |
2016 |
7 |
Studienseminar (vermietet an Land):
Erneuerung Fenster/Sonnenschutz |
60.000 |
Nr. 2b |
2017 |
8 |
Kloster Bentlage, Heizungsanlage |
350.000 |
Nr. 1e |
2016-2017 |
9 |
Bau Kindertagesstätte „Am Thieberg“ |
837.000 |
Nr. 2a |
2015-2016 |
10 |
Bau Kindertagesstätte |
1.000.000 |
Nr. 2a |
2017-2018 |
11 |
Straßenbeleuchtung (kompletter Austausch
von 620 Leuchten) |
250.000 |
Nr. 1e |
2016-2018 |
12 |
Weitere kleinere Maßnahmen der Gebäudeunterhaltung |
400.000 |
ja |
2016-2018 |
|
|
4.542.000 |
|
|
Einsparungen bei den Maßnahmen Nr. 1-11 und ggf. weitere Fördermittel sind für die Maßnahme Nr. 12 zu verwenden.
Begründung:
A. Allgemeines
Der Bundestag hat am 24.06.2015 mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KInvFG) beschlossen. Dieses Gesetz ist am 30.06.2015 in Kraft getreten. Zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet unterstützt der Bund die Länder bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände. Hierzu gewährt der Bund aus dem Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ den Ländern Finanzhilfen für Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände nach Artikel 104b Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes in Höhe von insgesamt 3,5 Milliarden Euro. Hiervon entfallen auf das Land Nordrhein-Westfalen 32,1606 % bzw. 1.125.621.000 Euro
Die Stadt Rheine erhält Mittel in Höhe von 4.068.732,69 Euro.
Es können hiermit Investitionen gefördert werden, die nach dem 30. Juni 2015 begonnen wurden bzw. werden und bis zum 31. Dezember 2018 vollständig abgenommen wurden.
Die Finanzhilfen werden trägerneutral für Maßnahmen in folgenden Bereichen gewährt:
1. Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur
a) Krankenhäuser,
b) Lärmbekämpfung, insbesondere bei Straßen, ohne Schutz vor verhaltensbezogenem Lärm,
c) Städtebau (ohne Abwasser) einschließlich altersgerechter Umbau, Barriereabbau (auch im öffentlichen Personennahverkehr), Brachflächenrevitalisierung,
d) Informationstechnologie, beschränkt auf finanzschwache Kommunen in
e) ländlichen Gebieten, zur Erreichung des 50 Mbit-Ausbauziels,
f) Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen,
g) Luftreinhaltung.
2. Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur
a) Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur, einschließlich des Anschlusses dieser Infrastruktur an ein vorhandenes Netz, aus dem Wärme aus erneuerbaren Energieträgern bezogen wird.
b) Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur,
c) Energetische Sanierung kommunaler oder gemeinnütziger Einrichtungen der
d) Weiterbildung,
e) Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten.
Im Beschlussvorschlag wird in der Spalte „Förderfähig“ hierauf Bezug genommen.
Über die aktuellen Gesetzesstände hat die Verwaltung die Fraktionen und den Haupt- und Finanzausschuss zeitnah informiert.
B. Umsetzung
Bei der Umsetzung waren zunächst einige Fragen offen. Zunächst war lange Zeit unklar, wie hoch der Anteil der Stadt Rheine an den Fördermitteln ist, da von einigen Großstädten eine andere Verteilung gewünscht wurde. Daneben gab es Fragen zur Förderfähigkeit bestimmter Maßnahmen, die vor effektiver Aufarbeitung von Projekten zu klären waren. So ist inzwischen geklärt, dass bei Schulbaumaßnahmen die energetische Sanierung einziges Ziel der Baumaßnahme sein muss. Weiter ist geregelt, dass auch bereits im Haushalt enthaltene Projekte gefördert werden können, wenn der Maßnahmenbeginn nach dem 30.06.2015 erfolgte.
Die Zweckbindungsfrist beträgt bei Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten/Gebäuden 10 Jahre, im Übrigen 3 Jahre ab Beendigung der Maßnahme.
Es ist darauf hinzuweisen, dass auch Maßnahmen, die jetzt noch nicht in der Liste enthalten sind, ergänzt bzw. getauscht werden können. Gerade bei den Haushaltsplanberatungen zu den Jahren 2017 und 2018 können sich hier noch Möglichkeiten ergeben.
C. Frühzeitig Einbindung der örtlichen Rechnungsprüfung
Die örtliche Rechnungsprüfung hat bei Beendigung der jeweiligen Maßnahme die zweckentsprechende Verwendung zu bestätigen. Aus diesem Grunde wird die örtliche Rechnungsprüfung direkt bei Projektbeginn einbezogen. Die in dieser Vorlage genannten Maßnahmen wurden bereits von der örtlichen Rechnungsprüfung auf Förderfähigkeit geprüft.
D. Finanzierung – Einbindung in den Haushalt
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsplanentwurfes war noch nicht geregelt, welche Projekte gefördert werden können, so dass keine verlässlichen Zahlen eingearbeitet werden konnten. Die in der Anlage 1 dargestellten Zahlen berücksichtigen das Gesamtfördervolumen von 4.520.814 Euro. Der Förderanteil beträgt 90 % (4.068.733 Euro) und der Eigenanteil der Stadt Rheine 10 % (452.081 Euro). Für den Ergebnis- und Investitionshaushalt ergeben sich folgende Veränderungen:
Ergebnishaushalt
Ziel der Verwaltung ist es, den Ergebnishaushalt soweit wie möglich zu entlasten. Aus diesem Grunde sind Projekte gewählt worden, die bereits im Ergebnishaushalt enthalten sind. Das sind die Maßnahmen Nr. 1-8, sowie die Maßnahmen Nr. 11 und 12. Die Maßnahme Nr. 11 (Straßenbeleuchtung) soll mit den Fördermitteln forciert geschlossen werden. Aus diesem Grunde fallen hier in den Jahren 2017 und 2018 noch nicht geplante Mehraufwendungen an.
Mit der möglichen Förderung aus diesem Programm können bei Umsetzung der oben genannten Maßnahmen folgende Mehrerträge und damit Ergebnisverbesserungen erzielt werden:
Mehrerträge 2016: 1.255.500 Euro
Mehrerträge 2017: 571.500 Euro
Mehrerträge 2018: 588.433 Euro
Mehrerträge gesamt: 2.415.433 Euro
Mehraufwendungen 2017: 50.000 Euro
Mehraufwendungen 2018: 50.000 Euro
Mehraufwendungen gesamt: 100.000 Euro
Verbesserung Eigenkapital: 2.315.433 Euro
Investitionshaushalt
Es sind zwei Kindertagesstätten berücksichtigt worden. Die Kindertagesstätte „Thieberg“ (Nr. 9) ist bereits in der Umsetzungsphase. Von den veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von 970.000 € entfallen 133.000 Euro auf Planungskosten. Diese sind nicht förderfähig, weil diese vor dem 01.07.2015 in Auftrag gegeben wurden. Daneben wurde eine weitere, neue Kindertagestätte (Nr. 10) berücksichtigt.
Folgende Änderungen ergeben sich im Investitionshaushalt:
Mehreinzahlungen 2016: 753.300 Euro
Mehreinzahlungen 2017: 450.000 Euro
Mehreinzahlungen 2018: 450.000 Euro
Mehreinzahlungen gesamt: 1.653.300 Euro
Mehrauszahlungen 2017: 500.000 Euro
Mehrauszahlungen 2018: 500.000 Euro
Mehrauszahlungen gesamt: 1.000.000 Euro
Verbesserung Investitionshaushalt: 653.300 Euro
Erfahrungen mit dem sog. Konjunkturprogramm II haben gezeigt, dass zum Ende des Förderzeitraumes sowohl Einsparungen bei eigenen Maßnahmen als auch bei anderen Kommunen zusätzlich eingesetzt werden konnten. Dafür ist es sinnvoll, kleinteilige Maßnahmen (vlg. Nr. 12) kurzfristig realisieren zu können.
Die vom Rat beschlossenen Maßnahmen werden in den Haushaltsplanentwurf 2016 eingearbeitet.
Anlagen:
Anlage 1 – Finanzierungsübersicht