Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2014 und Entlastung der Bürgermeisterin a. D.
Vorlage
375/15/1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  1. Der Rat der Stadt Rheine nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat der Stadt Rheine beschließt gem. § 96 Abs. 1 GO die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 sowie die Verrechnung des ausgewiesenen Jahresfehlbetrages in Höhe von 11.381.482,43 € mit der Allgemeinen Rücklage.

 

  1. Die Ratsmitglieder der Stadt Rheine beschließen, der Bürgermeisterin a. D. die Entlastung für den Jahresabschluss 2014 gem. § 96 Abs. 1 GO zu erteilen.

 

 


Begründung:

 

Gem. § 96 Abs. 1 S. 1 GO stellt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss 2014 durch Beschluss fest.

 

Der Prüfungsumfang und –inhalt des Jahresabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschusses richtet sich nach den Bestimmungen des § 101 GO. In Gemeinden, in denen eine Örtliche Rechnungsprüfung besteht, bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der Prüfung dieser Rechnungsprüfung.

 

Dabei ist gem. § 101 GO zu prüfen, ob

 

  • der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt und
  • die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind.

 

Zusätzlich ist zu prüfen, ob der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde erwecken.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seinen Sitzungen am 27.10.2015 sowie am 08.12.2015 den Prüfbericht der Örtlichen Rechnungsprüfung zum Jahresabschluss 2014 erörtert (siehe Vorlagen Nr. 346/15 und 346/15/1). Das Ergebnis der Ausschussberatung wird in dem vom Ausschussvorsitzenden zu unterzeichnenden Bestätigungsvermerk zusammengefasst. Dieser Bestätigungsvermerk bildet die Grundlage für die Beschlussempfehlung an den Rat, den Jahresabschluss 2014 festzustellen und der Bürgermeisterin a. D. gem. § 96 Abs. 1 S. 4 GO Entlastung zu erteilen.

 

Ebenso beschließt der Rat gem. § 96 Abs. 1 S. 2 GO über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Der in 2014 ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 11.381.482,43 € wird mit der allgemeinen Rücklage verrechnet.

 


Anlagen:

 

Jahresabschluss der Stadt Rheine zum 31.12.2014

Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zum Jahresabschluss 2014