Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine genehmigt den am 4. Dezember 2015 vom Bürgermeister Dr. Peter Lüttmann sowie den Ratsmitgliedern Detlef Brunsch, Paul Jansen, Siegfried Mau, Rainer Ortel, Heribert Röder und Jürgen Roscher gefassten Dringlichkeitsbeschluss gem. § 60 Abs. 1 GO mit folgendem Wortlaut:
Der Rat der Stadt Rheine entsendet als Träger der Stadtsparkasse Rheine gemäß § 5 Abs. 2 Buchst. a) der Satzung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL) nachfolgende Personen in die Verbandsversammlung:
Mitglied |
dessen Verhinderungsvertreter |
Herrn Dr. Peter Lüttmann |
Herrn Mathias Krümpel |
Herrn Jürgen Roscher |
Herrn Andree Hachmann |
Begründung:
Der Träger einer
Mitgliedssparkasse entsendet zwei Mitglieder des Verwaltungsrats – darunter
mindestens einen Hauptverwaltungsbeamten - in die Verbandsversammlung (§ 5 Abs.
2 Buchst. a) der Satzung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe – SVWL).
Mit dem Ende der
Wahlzeit von Frau Dr. Kordfelder als Bürgermeisterin müssen die Mitglieder der
Verbandsversammlung vom Träger der Mitgliedssparkasse neu entsandt werden.
Da die nächste Sitzung der Verbandsversammlung bereits am 15. Dezember 2015 stattfindet, war dieser Beschluss im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO zu fassen.