Betreff
6. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren - Abwasser-Beitrags- und Gebührensatzung
Vorlage
348/15
Aktenzeichen
III-4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine weist den Verwaltungsrat der Technischen Betriebe Rheine AöR gem. § 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NRW an, in seiner Sitzung am 17.12.2015 die „Satzung über die Erhebung von Kanalanschluss-Beiträgen und Abwassergebühren –Abwasser-Beitrags- und –Gebührensatzung -“ in Form der 6. Änderungssatzung zu beschließen.


Begründung:

 

Die Stadt Rheine hat der Technische Betriebe Rheine AöR das Recht übertragen, an ihrer Stelle Satzungen für die übertragenen Aufgabengebiete zu erlassen und durch Satzung einen Anschluss- und Benutzungszwang für den übertragenen Aufgabenkreis anzuordnen und zu vollstrecken. Die Stadt Rheine hat insoweit das ihr gemäß §§ 1, 2, 4, 6, 8 und 10 KAG NW zustehende Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte in Zusammenhang mit der wahrzunehmenden Aufgabe zu erheben, übertragen.

 

Gemäß § 8 der Satzung der AöR unterliegen die Entscheidungen des Verwaltungsrates über den Erlass von Satzungen dem Weisungsrecht des Rates, § 114a (7) Satz 4 GO NRW.

 

Die „Satzung über die Erhebung von Kanalanschluss-Beiträgen und Abwassergebühren -Abwasser-Beitrags- und Gebührensatzung“ ist am 17.12.2008 entsprechend der Weisung des Rates durch den Verwaltungsrat der Technische Betriebe Rheine AöR beschlossen worden.

 

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 03.12.2015 unter Berücksichtigung der „Gebührenbedarfsberechnung 2016“ die Änderungen der „Satzung für die Erhebung von Kanalanschluss-Beiträgen und Abwassergebühren –Abwasser-Beitrags- und –Gebührensatzung -“ in der Stadt Rheine beraten und mit der Beschlussempfehlung zur 6. Änderungssatzung an den Rat verwiesen.

 

Die endgültige Beschlussfassung soll in einer Sitzung des Verwaltungsrates am

17.12.2015 vollzogen werden.


Anlagen:

 

Beschlussvorschlag TOP 3 Verwaltungsrat TBR AöR vom 03.12.2015 Änderungen der Satzung über die Erhebung von Kanalanschluss-Beiträgen und Abwassergebühren - Abwasser-Beitrags- und Gebührensatzung-