zusätzlicher Einsatz erneuerbarer Energien
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt für die Erweiterung und den Ausbau der Nelson-Mandela-Schule Sekundarschule der Stadt Rheine im Hinblick auf den Einsatz regenerativer Energien folgendes:
1. Um intensiver zu
untersuchen, ob und in welchen Bereichen der Einsatz regenerativer Medien am
sinnvollsten ist, soll ein zusätzlicher Planungsauftrag für die abgeschlossene
Entwurfsplanung an die Fachplaner der Technischen Ausrüstung (HLS und Elektro)
erteilt werden. Die Beauftragung liegt im Zuständigkeitsbereich der Verwaltung.
Dieser Planungsauftrag soll mindestens den
Einsatz einer Wärmepumpe, von Erdsonden und von Photovoltaiktechnik (laut
SPD-Antrag) umfassen.
2. Zusätzlich sollen Mittel in Höhe von 300.000 € zur Verfügung gestellt werden für den Einsatz regenerativer Energien, vorbehaltlich eines Beschlusses des Bauausschusses zur Umsetzung regenerativer Energien.
Begründung:
Antrag der
SPD-Fraktion:
Die SPD-Fraktion hat mit Datum vom 30.11.2015 an den Bürgermeister Herrn Dr. Lüttmann vor dem Hintergrund „Rheine als Klimakommune“ die zusätzliche Bereitstellung von 300.000 € für die zukunftsweisende Ausstattung der Nelson-Mandela-Schule für folgende Investitionen beantragt (siehe Anlage 1):
Installation einer Wärmepumpe: 60.500 €
Installation von Erdsonden: 70.500 €
Installation einer Photovoltaikanlage auf der Dachfläche und
Installation von Sonnenschutzelementen mit
Photovoltaiktechnik: 169.000 €
Summe: 300.000 €
Die Finanzierung soll laut Antrag aus den frei werdenden Mitteln durch die Anwendung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) erfolgen.
Die im Antrag aufgeführten Kosten sind jedoch Netto-Kosten ohne die entsprechenden Baunebenkosten. Rechnet man die Baunebenkosten (20% (60.000 €)) und die Mehrwertsteuer (19% (68.400)) hinzu, liegen die im Antrag veranschlagten Kosten bei 428.400 €.
Das Thema „Einsatz regenerativer Energien“ wurde bisher in den verschiedenen Gremien aufgearbeitet und zur Diskussion gestellt.
Im Sommer 2014 wurde die Mehrfachbeauftragung für die Sekundarschule Rheine Stadt durchgeführt. Das Büro Borowski und Sasse wurde nach dem Verfahren mit der Erstellung der weiteren Vorentwurfs- und Entwurfsplanung beauftragt.
Bereits im baubegleitenden Arbeitskreis am 30.04.2015 war erklärt worden, dass die vorhandene Heizungsanlage auch für das erweiterte Gebäude ausreichen werde und keine regenerativen Energien zusätzlich benötigt werden. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) werde eingehalten. Die klimatechnische Betrachtung zum Einsatz der regenerativen Energie bedürfe einer politischen Entscheidung.
Das Projekt der Sekundarschule war im November 2014 auf 8,0 Mio. € begrenzt worden. In mehreren Sitzungen des baubegleitenden Arbeitskreises, zusammen mit den betroffenen Schulen wurden die Planung und die Kosten vom Büro Borowski und Sasse und von den Fachingenieuren überarbeitet. Ein wichtiges Kriterium war die Einhaltung des beschlossenen Raumprogramms und des Kostenrahmens für die Sekundarschule.
Neben anderen Einsparvorschlägen entfiel in folgenden Bereichen der Einsatz regenerativer Energien:
Einsparpotential Wärmepumpe: 60.500 € netto ohne Baunebenkosten
Einsparpotential Erdsonden: 70.500 € netto ohne Baunebenkosten
Brutto entfallen somit:
Wärmepumpe: 86.394 € brutto einschl. Baunebenkosten
Erdsonden: 100.674 € brutto einschl. Baunebenkosten
Möglichkeiten des
Einsatzes regenerativer Energien:
1. Wärmepumpe und Erdsonden:
Der Einbau einer Wärmepumpe in der
vorhandenen Heizzentrale im Kellergeschoss läge sehr zentral für die Versorgung
aller Gebäude. Die vorhandene Heizungsanlage könnte so ergänzt werden.
Da eine Wärmepumpe aber über Strom betrieben
wird, ist zu ermitteln, ob und wie viel Einsparungen durch den Einsatz einer
Wärmepumpe möglich sind.
Auch der Einsatz von Erdsonden ist zu
untersuchen. Der eingesparte Gaspreis ist dem Stromverbrauch
gegenüberzustellen. Die Amortisationszeit der erforderlichen Investition ist zu
ermitteln.
2. Luft/Wasser-Wärmepumpe:
Eine Luft/Wasser-Wärmepumpe würde bei einer
überwiegenden Wintertemperatur von um 5° C sehr effektiv arbeiten. Deutliche
Minusgrade über einen längeren Zeitraum waren in den vergangenen Jahren immer
seltener. Wenn die Luft/Wasser-Wärmepumpe an ihre Grenzen kommt, käme dann die
herkömmliche Heizungstechnik verstärkt zum Einsatz.
3. Energiespeicherung:
Grundsätzlich ist die Thematik der
Energiespeicherung zu betrachten. Dabei ist die Entwicklung der Batterietechnik
zu beobachten. Zurzeit sind die Speichermedien noch zu teuer.
4. Bauausschussberatung
am 22.01.2015
„Nutzung
städtischer Dachflächen für Photovoltaikanlagen“
Auf Antrag der SPD-Fraktion Ende 2014 wurde in der Bauausschusssitzung am 22.01.2015 eine Vorlage zum Thema Nutzung städtischer Dachflächen für Photovoltaikanlagen beraten. Der Vermietungsstand der städtischen Dachflächen für Photovoltaikanlagen an die Stadtwerke oder an private Investoren wurde dargestellt.
In den vergangenen Jahren wurde von den Stadtwerken die Wirtschaftlichkeit unter verschiedenen Aspekten für einen Großteil der Dachflächen städtischer Gebäude untersucht und bei entsprechender Wirtschaftlichkeit angemietet.
Die Stadtwerke kamen nach erneuter Prüfung zu der Schlussfolgerung, dass Photovoltaikanlagen, die alleine der Einspeisung in das Stromnetz dienen, aufgrund der geringen Einspeisevergütung nicht wirtschaftlich seien. Wirtschaftlich seien nur Anlagen, die der Eigennutzung des erzeugten Stroms dienen.
Die Ausführungen wurden im Bauausschuss zur Kenntnis genommen. Weiter wurde die Verwaltung beauftragt, die weitere technische Entwicklung von Photovoltaikanlagen, insbesondere die Speichermöglichkeiten der erzeugten Energie, zu beobachten. Bei einer wirtschaftlichen Nutzbarkeit der Technologien sollen entsprechende Konzepte für die Nutzung von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen städtischer Gebäude von der Verwaltung erarbeitet werden.
5.
Sonnenschutzelemente mit Photovoltaiktechnik
Der Einbau von Sonnenschutzlamellen mit integrierter Photovoltaiktechnik wurde in einer frühen Planungsphase vom Planer untersucht und aufgrund der hohen Kosten wieder verworfen. In den Kostenermittlungen für die Vorentwurfs- und Entwurfsplanung waren diese Kosten nie enthalten.
6. RB Rheine
Bioenergie: Lieferung von Biogas für ein BHKW
Im Juni 2014 hatte die RB Rheine Bioenergie GmbH & Co KG auf Nachfrage durch die Stadt Rheine zwar ein grundsätzliches Interesse an einer Wärmelieferung für den Standort der Sekundarschule signalisiert. Aufgrund der unklaren politischen Situation durch die Einführung eines neuen EEG zum 01.08.2014 konnte sie jedoch keine verbindliche Auskunft geben und stellte das Thema zurück.
Auf erneute
Anfrage durch die Stadt Rheine im Dezember 2015 sieht die Rheine Bioenergie durchaus eine Chance, den Schulstandort zu
versorgen. Es sei jedoch die Höhe der Einspeisevergütung zu klären.
Bis Mai 2016 ist eine konkrete Aussage der
Rheine Bioenergie zu erwarten.
Der Standort wäre dann aufgrund der
Schallimissionen sorgfältig auszusuchen. Bereits für die Fürstenberg-Realschule
zeigte sich die Standortsuche vor einigen Jahren im Rahmen der geplanten und
nicht umgesetzten Erweiterung als sehr schwierig. Ein Einbau in einen neuen
Kellerbereich hätte frühzeitig in die Planung integriert werden müssen. Zudem
darf die von Seiten der Rheine Bioenergie in Betracht kommende Anlage aus
dem Jahr 2009 nicht in ein Gebäude
eingebaut werden, sondern müsste als BHKW-Container ohne große Änderungen
übernommen werden.
Den Bau eines BHKW sollte man in naher
Zukunft weiter betrachten, auch wenn ein Einsatz zum jetzigen Zeitpunkt aus o.
g. Gründen nicht direkt realisiert werden kann. Ein BHKW wäre jedoch auch
später nachrüstbar, sollte der Betrieb für die Rheine Bioenergie wirtschaftlich
interessant werden.
Die bereits umgesetzten BHKW-Anlagen an städtischen Gebäuden werden aus
Sicht der Stadt Rheine wirtschaftlich betrieben.
Finanzierung und Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes
(KInvFG):
Die Finanzierung soll laut Antrag der SPD aus den frei werdenden Mitteln durch die Anwendung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) erfolgen.
Mittel aus dem KInvFG können für die Sekundarschule nicht verwendet werden, weil für die Förderfähigkeit von Einrichtungen der Schulinfrastruktur die energetische Sanierung das einzige Ziel sein darf.
Die zusätzlichen Mittel werden in Höhe von 300.000 € im Ergebnis- und Investitionsplan 2016 – 2019 (Vorlage 036/16) erfasst.
Soweit nach Vorlage der Planung die Entscheidung durch den Bauausschuss für Maßnahmen getroffen wird, die inkl. MWSt. und Baunebenkosten über das Budget von 300.000 € hinausgehen, wären diese Mittel im Haushalt 2017 abzubilden.
Fazit:
Grundsätzlich deckt die vorhandene Heizungsanlage den Bedarf der
geplanten Schulerweiterung ab. In den zur Verfügung stehenden gedeckelten 8,0
Mio. € sind keine Mittel für den Einsatz regenerativer Energien vorgesehen. Die
Technik für diesen Bereich ist jedoch nachrüstbar.
Die Mittel in Höhe von 300.000 € hierfür müssten zusätzlich zur
Verfügung gestellt werden. Diese zusätzlichen Mittel sind in der Vorlage 036/16
(Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2016 – 2019 - Ergebnisse der
Fachausschussberatungen) in Höhe von 300.000 € enthalten.
Inwieweit bei dem Einsatz regenerativer Energien der Einbau einer
Luft/Wasser-Wärmepumpe oder der Bau von Erdsonden die wirtschaftlichste Lösung
bedeutet, ist zu prüfen.
Photovoltaiktechnik auf den Dachflächen könnte zunächst in kleinerer
Form eingebaut werden, um sie dann später zu erweitern, wenn Speichermedien
effektiver arbeiten können.
Mit dem Einsatz von Blockheizkraftwerken hat man von Seiten der Stadt
Rheine in den bisherigen Projekten im Betrieb positive Erfahrungen gemacht.
Die CO2-Einsparung ist bei allen Varianten zu untersuchen.
Um intensiver zu untersuchen,
in welchen Bereichen der Einsatz regenerativer Medien am sinnvollsten ist,
müsste ein zusätzlicher Planungsauftrag für die abgeschlossene Entwurfsplanung
an die Fachplaner der Technische Ausrüstung (HLS und Elektro) erteilt werden.
Die Planung der technischen Gewerke ist inzwischen sehr weit fortgeschritten.
Die Heizungstechnik und Elektrotechnik sind planerisch abgeschlossen und sollen
im Januar 2016 ausgeschrieben werden.
Da aber die regenerativen
Medien zusätzlich zu der vorhandenen, ausreichenden Technik zum Einsatz kämen, kann
die Planung und Umsetzung hierfür nachträglich gesondert erfolgen.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag der SPD vom 30.11.2015