Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat nimmt die Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Jahr 2015 zur Kenntnis.
Begründung:
In den Rahmenleitlinien "Ausführung des Haushaltsplanes"
sind unter Punkt 5.2 die nachstehenden Regelungen für über- und außerplanmäßige
Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen festgelegt:
Auf gesetzlicher
oder vertraglicher Grundlage beruhende über- und außerplanmäßige Aufwendungen,
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen gelten als unerheblich.
Alle übrigen
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und
Verpflichtungsermächtigungen
gelten als unerheblich, soweit sie im Einzelfall
bei
einer außerplanmäßigen Aufwendung, Auszahlung oder Verpflichtungsermächtigung
nicht mehr als 50.000 €
bei
einer überplanmäßigen Aufwendung, Auszahlung oder Verpflichtungsermächtigung
mit einem Ansatz bis zu 500.000 € nicht mehr als 50.000 € und
bei
einer überplanmäßigen Aufwendung, Auszahlung oder Verpflichtungsermächtigung
mit einem Ansatz über 500.000 € höchstens 10 % des Ansatzes, maximal jedoch
150.000 €
betragen.
Über die
Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen, Auszahlungen
und
Verpflichtungsermächtigungen entscheidet die Fachbereichsleitung, soweit
die Deckung der
Mehraufwendungen/-auszahlungen in den eigenen Budgets gewährleistet ist.
Soweit die
Deckung der Mehraufwendungen/-auszahlungen nicht in den Budgets
des Fachbereichs
realisiert werden kann, ist die Entscheidung über die Leistung
über- und
außerplanmäßiger Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen
dem/der Kämmerer/in vorbehalten.
Nach § 83 Abs. 2 GO sind nicht erhebliche über- und außerplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen dem Rat zur Kenntnis zu bringen.
Die beigefügte Liste enthält die im Jahr 2015 von den Fachbereichsleitern, vom Kämmerer und vom Rat genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.
Anlagen:
Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2015